Wir zahlt Notar, wenn wir als Verkäufer den Notar vor Beurkundung abgesagt haben. Beauftrager war der Käufer. Wir haben beim Notar per Mail abgesagt?
Wir als Verkäufer haben mit dem Käufer den Kaufpreis verhandelt und waren uns einig. Der Käufer beauftragt den Notar. Dieser fragt bei uns schriftlich an, ob das so auch in Ordnung ist und bittet um Übermittlung von Daten aus dem Grundbuch usw. Dann wird uns als Verkäufer per Mail ein Vorvertrag zugestellt, der Fehler enthält. Diese wurden dem Notar mitgeteilt und von diesem berichtigt. Der zweite Entwurf störte den Käufer, der das Auszugsdatum kürzer halten möchte. Daraufhin wird der Vertrag nochmal, zum 3.mal geändert. Notartermin wurde dann durch uns als Verkäufer beim Notar vereinbart. Dieser Termin wird 3 Tage vor Beurkundung durch uns per Mail und Telefonat auf die Mailbox abgesagt. Unser Grund war, das wir den vereinbarten Auszugstermin nicht halten können. Der Notar schickt uns als Verkäufer jetzt die Rechnung über € 788,- ( Verkaufspreis waren € 135.000,- ). Wie sollen wir uns verhalten? Ich bin der Meinung das derjenige der die Musik bestellt sie auch bezahlen muss, bzw. er zuerst der Ansprechpartner ist. Man kann sich evtl. die Rechnung teilen. Mfg. aus Berlin
Dennis
4 Antworten
Derjenige zahlt die Entwurfskosten des Notars der die Unterzeichnung des Kaufvertrages schuldhaft unterläßt; im geschilderten Fall sind Sie das, da Ihnen plötzich einfällt, dass Sie ein einmal festgelegtes Auszugsdatum nicht einhalten und deshalb die Vertragsunterzeichnung platzen lassen.
Vielleicht wäre ein netter Hotelaufenthalt für ein paar Tage günstiger gewesen.
Bleibt für Sie zu hoffen, dass der geprellte Käufer nicht noch Schadenersatzansprüche geltend macht!?!
Kostenschuldner der Entwurfsgebühr ist derjenige, der den Antrag auf Fertigung des Entwurfs erteilt hat (§ 29 Nr. 1 GNotKG). Ist der Auftrag von mehreren Personen erteilt worden, haften diese dem Notar als Gesamtschuldner. Ein kostenpflichtiges Erfordern wird jedoch noch nicht darin gesehen, dass der Vertragsgegner dem Notar sein Einverständnis mit der vom anderen Vertragsteil beantragten Entwurfserstellung mitteilt. Stimmt er jedoch der Beauftragung des Notars zu, ist er weiterer Schuldner, da er in diesem Falle den Entwurf ebenfalls erfordert hat. Gleiches gilt, wenn der Vertragsgegner in die Entwurfserstellung derart eingreift, dass er dem Notar eigene Änderunsgwünsche mitteilt.
Wer den Kuchen bestellt, der bezahlt auch. Auftraggeber war der Käufer. Also zahlt er.
Nochmal erklärende Worte. Wir müssen die Wohnung verkaufen wegen Kündigung des Kreditvertrages durch die Bank. Wir haben mehrere negative Einträge in der Schuf. Der Käufer wusste das. Wir haben festgestellt das wir in diesem Zustand der Schufa keine Chance haben eine Wohnung zu mieten. Jedenfalls nicht bis zum vereinbarten Termin 30.10.16. Auch wenn der Kaufvertrag zustande gekommen wäre, wäre die Zeit zu gering gewesen die Schufa einigermaßen OK zu bringen und noch Zeit haben um eine Wohnung anzumieten. Sonst hätte unsere Familie mit 12 Jahre alter Tochter auf der Strasse wohnen müssen. Deshalb mussten wir absagen. Auch wollte der Käufer nach Unterschrift eine Anzahlung leisten von ca. 10% der Kaufsumme. Das war auf einmal nicht mehr so. Er wollte innerhalb von 3 Tagen den gesamten Betrag auf das Notaranderkonto zahlen. Das hätte uns aber auch nicht weiter gebracht, da wir den Kaufpreis auch aufgrund der Zusicherung der Anzahlung niedrig gehalten haben. Das war auch ein Grund der Absage.
Aber warum bekommt derjenige die Rechnung der absagt? Gerecht wäre doch das man sich den Betrag zumindest teilt?
gerecht?
nachdem mit dem Notar (nach diversen Änderungen im Vertrag) ein Termin vereinbart wurde, waren sich Käufer und Verkäufer einig.
warum sollte dann bitte der Käufer an der Rechnung des Notars beteiligt werden, wenn der Verkäufer den Termin absagt?
Sollte der Käufer seinen eigenen Mietvertrag bereits gekündigt haben steht sogar noch Schadenersatz durch den Verkäufer im Raum ...
Das verstehe ich nun gar nicht. Wenn denn die finanziellen Mittel knapp sind, übernimmt doch das Jobcenter alle Kosten und Lasten der Unterkunft. Da werden wir hier wohl für dumm verkauft, oder?
leider übernimmt das Jobcenter hier nicht, da wir weder Arbeitslos sind noch zu wenig verdienen. Wir haben halt negative Schufaeinträge und können aufgrund dessen keine Wohnung anmieten. Wir bekommen zwar durch den Verkauf der Wohnung genug Geld um alle Schulden zu tilgen, aber bis die einzelnen Banken usw. die Löschung der Amtsgerichte und der Schufa melden, kann es bis zu 8 Wochen dauern. und erst danach können wir wieder auf Wohnungssuche gehen. wenn ich das Geld aber erst zu ende Oktober bekomme, wird es schwierig 4 Wochen später eine neue Wohnung zu finden, diese zu renovieren, umzuziehen und gleichzeitig auch noch 8 Stunden im Job zu arbeiten.
Wir haben jetzt jemand gefunden , der uns noch als Mieter weiter wohnen läßt bis ende Februar 2017.
.... wir waren uns einig, ... wir haben den Termin vereinbart, .... wir haben abgesagt,
... wir bezahlen somit die Rechnung, wer denn auch sonst?
Und vielleicht sogar noch mehr, fürchte ich.
der letzte Termin wurde durch den VERkäufer vereinbart ....
somit ist die Rechnung des Notars (meiner Meinung nach) gerechtfertigt.
lt. Fragestellung waren sich Käufer und Verkäufer ja auch einig. Komischerweise auch über den Auszugstermin, der dann doch zu kurz war.
warum soll dann der Käufer zahlen?