Was tun wenn Verkäufer nicht auszieht?
Hallo,
und zwar haben wir Ende März ein Haus auf einem Erbpachtgrundstück gekauft mit einem notariellen Kaufvertrag. Übergabe ist am 01.07.2014. Jedoch als wir jetzt dort waren am 11.05.2014 um die Küche für eine Einbauküche zu vermessen meinte der Vorbesitzer dass er noch keine passende Wohnung gefunden hat. Nun haben wir Bedenken, dass er eventuell nicht am vereinbarten Zeitpunkt uns die Schlüssel übergibt sozusagen dass er noch dort wohnen wird da er ja keine andere Bleibe hat. Wie sieht denn hier die Sachlage aus? Ich habe meine Wohnung schon für den 15.07.2014 gekündigt. Kann ich direkt am 01.07.2014 die Schlüssel verlangen oder nicht?
Im Notarvertrag steht: Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer das Erbbaurecht am Übergabetag geräumt , ohne Küche und frei von Miet- und Pachtverhältnissen und sonstigen Nutzungsverhältnissen herauszugeben.
Ich danke für ihre Mühen
5 Antworten
Hallo AFGOMEGA,
um sicherzugehen ist es wahrscheinlich das Beste, wenn Ihr Euch bzgl. des Härtefalles nochmal bei dem Notar oder Eurem Rechtsbeistand erkundigt.
Alles Gute für Euren Umzug und viele Grüße.
Interhyp AG, Franziska
Klagen!
Also hast du do schwarz auf weiss, was die Sachlage hierzu sagt. Es ist wichtig, dass du konsequent darauf bestehst. Schließlich ist es ab dem 01.07. euers. Ob der Verkäufer bis dahin eine Bleibe gefunden hat oder nicht, ist nicht dein Problem.
Die Antwort ist recht einfach: Der im Notarvertrag festgesetzte Besitzübergang mit den entsprechenden Regelungen ist bindend, wenn ihr euch an eure Pflichten aus dem Notarvertrag gehalten habt. Also Schlüsselübergabe zum 01.07.2014.
Da in den Notarverträgen ja die Regelung der sofortigen Zwangsvollstreckung eigentlich immer enthalten ist, so könnt ihr beim Notar eine vollstreckbare Ausfertigung erteilen lassen, wenn der Besitzübergang nicht eingehalten wird und habt damit quasi schon einen Schuldtitel. Damit zum Gerichtsvollzieher und räumen lassen.
Für Details würde ich ein Beratungsgespräch mit dem beurkundenden Notar vorschlagen.
Wenn er nicht freiwillig geht, hilft nur zwangsräumen.