Erbengemeinschaft - muß die Einverständniserklärung zum Immobilienverkauf notariell sein?
Hallo, liebe Leute,
ich habe hier zunächst gegoogelt, aber nichts direkt zu meiner Frage gefunden.
Wir haben als Erbengemeinschaft ein Einfamilienhaus mit Grundstück zu gleichen Teilen geerbt. Prinzipiell sind wir uns über den Verkauf einig, da alle weit entfernt von der Immobilie wohnen.
Wir haben eine Einverständiniserklärung zum Haus-/Grundstücksverkauf und zu dem via hilfreicher Auskunft des Katasteramtes ermittelten Verkaufspreis aufgesetzt, welches jeder unterschreibt.
Ist das rechtlich ausreichend? Oder müssen wir zu einem Notar?
Vielen Dank schonmal für Antworten.
6 Antworten
Der Verkauf selber muß beim Notar abgewickelt werden und von allen Beteiligten im Beisein eines Notars unterschrieben werden. - U.U. kann man eine Zweitschrift bei einem anderen Notar unterschreiben, wenn die Anreise nicht möglich oder nicht zumutbar ist. Das sollte man dann mit dem beurkundenden Notar, der auch die Grundbuchabwicklung machen soll, absprechen. (Dafür fallen natürlich gesonderte Gebühren an...)
Es genügt allerdings, mit den Verhandlungen einen einzigen Miterben oder auch einen Makler zu beauftragen. Das läuft alles im Vorfeld und bedarf keines notariellen Vertrags.
stimmt
Man muss nicht vor Ort erscheinen. Es reicht, wenn bei der Beurkundung des Kaufvertrags ein vollmachtloser Vertreter, z. B. eine Notariatsangestellte oder ein Vertreter der Erbengemeinschaft, für den Abwesenden auftritt. Danach erhält der Abwesende die Kaufvertragsurkunde an seine Heimatadresse geschickt mit der Maßnahme, die Vertreteung nachträglich zu genehmigen. Dann sucht man sich kurzfristig einen Notar in der Nähe, erklärt, dass einem der Vertragsinhalt vollständig bekannt ist und genehmigt die Vertretung dann ohne neue Verlesung des Vertrages. Üblicherweise zahlt der Abwesende die Kosten für seine nachträgliche Genehmigung selbst.
Die Einverständniserklärung MUSS sogar notariell bestätigt sein. Hatte so etwas für 2 Monaten beim Kauf einer Eigentumswohnung.
Nein es ist nicht ausreichend, ihr müsst eure Unterschriften notariell beglaubigen lassen. (Der Notar sollte dann auch mal prüfen ob diese "Einverständniserklärung" inhaltlich ausreichend ist)
Dasselb hatten wir zu Dritt. Aus dem Erbschein gehen ja die Erbanteile hervor. Zum Notar müsst Ihr allerdings wenn Ihr verkauft. Alle!
Naja, nicht wirklich korrekt ... Selbstverständlich kann ein Miterbe (oder auch eine dritte Person bevollmächtigt werden) den Kaufvertrag zu schließen, dann muss nur der Bevollmächtigte den Vertrag unterzeichnen. Die Vollmacht muss aber notariell beglaubigt sein.