Bewerbung bei der Polizei eingestellte Anzeige angeben?
Hallo,
Ich habe meine Bewerbung für die Polizei (Bayern) soweit fertig, eine Frage habe ich allerdings noch unbeantwortet gelassen. "Strafanzeige, Ermittlungsverfahren?" kann man beide nur mit "Ja" oder "Nein" beantworten.
Vor etwas einem halben Jahr habe ich eine Dummheit gemacht. Ich habe etwas verkauft was ich nicht besitzt habe. Nach einer Anzeige und einem Gespräch mit der Polizei und dem Opfer, bekam ich einen Brief in dem Stand das beide Verfahren (Strafanzeige und Ermittlungsverfahren) eingestellt wurden. Es kam nie zu einem Gerichtsthermin und auch eine Sozialstunden oder ähnliches wurden nicht verlangt.
Muss ich bei der Bewerbung angeben das ich ein Ermittlungsverfahren/Strafverfahren Verfahren hatte auch wenn es eingestellt wurde?
MFG
7 Antworten
Im Führungszeugnis ist dies nicht vermerkt da das Verfahren eingestellt wurde. Dies ist aber in einem gesonderten Register geführt und bei der damals bearbeitenden Polizeibehörde gespeichert. Somit theoretisch einsehbar und abrufbar (glaube 3 Jahre gespeichert).
Du musst jetzt selber für dich entscheiden ob du es angibst, ich rate dir dazu es zu machen, da es ja zu einen Ermittlungsverfahren gekommen war und die Frage somit mit JA zu beantworten wäre, dass das Ermittlungsverfahren eingestellt wurde steht auf einen anderen Blatt Papier.
Es ist immer Ratsam von Anfang an die Wahrheit zu sagen und alle Angaben Wahrheitsgemäß zu tätigen, bei eventuellen Nachfragen kannst du die Sachlage so schildern wie sie vorgefallen war und bist somit auf der sicheren Seite.
Das kann dir niemand mit Sicherheit beantworten. Aber wie ich schon in meiner Antwort schrieb: Fang deine berufliche Laufbahn nicht mit einer Lüge an. Und das Verschweigen ist auch eine Lüge.
Nein, natürlich nicht!
Das Verfahren ist eingestellt, somit liegt nichts aber auch gar nichts gegen dich vor!
Sehr gewagter Rat! Es wird nicht nach Vorstrafen gefragt, sondern nach Ermittlungsverfahren. Es ist somit EINES der angefragten Dinge. Auch eingestellte Verfahren sind anzugeben.
Gruß S.
Die Frage lautet:
"Strafverfahren,Gerichtsverfahren,Ermittlungsverfahren?"
-Gerichtsverfahren: Nein
-Strafverfahren: Nein
-Schwebene Ermittlungsverfahren: Nein
-Sonstige Ermittlungsverfahren: ?
Dieses "Sonstige" ist mir unklar
NEIN.
Es laufen deines Wissens nach momentan keine Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren gegen dich.
Also beantwortest du die Frage mit "Nein".
"Strafverfahren,Gerichtsverfahren,Ermittlungsverfahren?"
-Gerichtsverfahren: Nein
-Strafverfahren: Nein
-Schwebene Ermittlungsverfahren: Nein
-Sonstige Ermittlungsverfahren: ?
Dieses "Sonstige" ist mir unklar
Das SONSTIGE wäre dann (d)ein eingestelltes.
Ja, musst du. Sie haben Zugriff auf mehrere Register. Auch eingestellte Verfahren werden dokumentiert und bekommen eine Nummer.
Gibst du es nicht an, obwohl man dich explizit danach gefragt hat, werten sie es als Betrug und du bist weg vom Fenster.
Gruß S.
Da die Polizei auch ihre eigenen Dateien nach den Bewerbern durchsucht, solltest du auf jeden Fall ehrlich antworten, denn es wird aus Licht kommen und dann stehst du als unehrlich da.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Wenn ich die Frage mit Ja beantworte kann es sein das ich dadurch nicht zum Einstellungstest eingeladen werde?
MfG Sascha