Eingestelltes Verfahren; Bewerben bei der Bundespolizei?
Hallo zusammen,
Ich möchte mich bei der Bundespolizei bewerben. In ihrem Bewerbungsverfahren wollen die von mir wissen, ob ich schon mal strafrechtlich verfolgt worden bin oder irgendwelche Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet worden sind. Ich war laut Urinprobe THC positiv am Steuer. Nach Abgabe meines Blutes wurde das Verfahren dann gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt. Nun möchte ich wissen ob mich das bei der Bewerbung belastet oder ob es quasi nicht so relevant ist, da es ja eingestellt worden ist.
Ich bedanke mich schon jetzt recht herzlich für alle hilf- und zahlreichen Antworten:)
4 Antworten
Solange du wahrheitsgemäß geantwortet hast, sollte das kein Problem darstellen. Schließlich wurde das Verfahren ja eingestellt.
Natürlich kommt es auch auf die Umstände an, unter denen der Verdacht entstanden ist.
Verdacht?
Im Grunde ist es ein eingestelltes Verfahren und sollte somit nirgendswo auftauchen :). Ich denke nicht, dass es dich in einer Weise belasten wird.
Denke trd nicht das es dir in die Karten spielt. Weil es an erstens Wahrheitsgemäß ist und zweitens eingestellt wurde.
Danke, das schöpft zumindest neue Hoffnung
Es gibt oder lässt schöpfen .... nur mal so als Tipp für einen eventuellen eignungstest.
Sie ist allerdings trügerisch. Versuchen würde ich es auch und nur ehrlich hast du eine Chance.
selbstverständlich müssen bei der Bewerbung wahrheitsgemäße Angaben gemacht werden
Sie fragen ja explizit danach. Also solltest du es angeben, denn in den eigenen Datenbanken findet sie es sowieso.
Du wirst vermutlich abgelehnt. So oder so.
Gruß S.
Ich hoffe ich kann mich dazu bei denen noch äußern mit einer Stellungnahme. Ich erfülle alle Voraussetzungen und spreche zudem fließend Polnisch. Es laufen auch genug Azubis dort rum, die schon Anzeigen wegen Körperverletzung hatten.
Und das willst du woher wissen?
KV und BTM sind so ziemlich die Dinge, die eine charakterliche Eignung bezweifeln lassen ....
Schick bei der Bewerbung eine Stellungnahme mit. Als Fußnote zur Frage.vielleicht nützt es was.
Leider wollen die das wissen. Die fragen ja nach gegenwärtigen und vergangenen Ermittlungsverfahren. Und das ist ein Ermittlungsverfahren gewesen und das muss ich auch angeben weil ich ja sowieso komplett unter die Lupe genommen werde bei denen und die das dann früher oder später selbst heraus finden und dann durch Vertuschung eines Ermittlungsverfahrens von einer Nichteignung des Berufes ausgehen...