Ermittlungsverfahren wegen Verdacht einer Ordnungswidrigkeit; Verletzung der Mitteilungspflicht
Habe heute einen Brief von der Agentur für Arbeit erhalten mit dem Betreff: Ermittlungsverfahren wegen Verdachts einer Ordnungswidrigkeit; Verletzung der Mitteilungspflicht als Betroffene. Die Situation ist so.. Habe am 09-13.04 eine Probearbeit geleistet und bin dort dann auch eingestellt worden. Den Arbeitsvertrag habe ich am 29.04 von der zuständigen Gebietsleitung bekommen. Da ich nicht genau wusste, was als Arbeitsbeginn angegeben wird, habe ich mich erst nach erhalt beim Arbeitsamt gemeldet und Ihnen dies mitgeteilt. Der Forderung auf Rückzahlung der zuviel erhaltenen Leistungen bin ich sofort nachgekommen und hab dies auch gleich zurücküberwiesen. So leider dann heute dieser Brief im Briefkasten. Soll ich meine Situation so erklären? Warum ein Ermittlungsverfahren, wenn doch die Forderungen schon gezahlt sind? Bin ziemlich schockiert jetzt gleich ein Ermittlungsverfahren am Hals zu haben.
9 Antworten
Jede Änderung in den Verhältnissen ist unverzüglich (das heißt ohne schuldhaftes Zögern) anzuzeigen .... das steht im SGB I - unter dem Antrag und im Merkblatt ....
ein Anruf hätte genügt ...
wer Arbeit hat ist nicht mehr arbeitslos und hat kein Anspruch mehr auf Leistungen und geanu das ist mitzuteilen ....
ddas nachträglich zuviel gezahltes erstattet wurde, wird dabei berücksichtigt, beseitigt aber nicht die Ordnungswidrigkeit ....
wenn Du falsch geparkt hast und Dein Auto dann wegfährst, ist die Ordnungswidrigkeit damit auch nicht erledigt ,,,,
Du hättest sofort nach der Einstellung eine Mitteilung machen müssen - auch wenn der schriftliche Arbeitsvertrag erst später ausgestellt wurde. Das war ordnungswidrig und deswegen wird jetzt ermittelt. Bleibe bei der Wahrheit!
Bin ziemlich schockiert jetzt gleich ein Ermittlungsverfahren am Hals zu haben.
Was hast du erwartet? Du hast die Arbeitsaufnahme aus Sicht der Behörde verspätet gemeldet.
Wann begann den nun das Arbeitsverhältnis laut Arbeitsvertrag und wann genau hast du das gemeldet?
Hallo CarinaBirner. Wenn du während deiner Probearbeit keine Vergütung erhalten hast, ist das Schreiben der Arbeitsagentur nichtig. Unter diesen Umständen kann die zuständige Agentur nicht mal ihre Leistungen zurück fordern. Probearbeiten ohne Vergütung sind nicht meldepflichtig. Sie sind es nur wenn Gehalt etc. fließt. bekommst. Ich hoffe ich konnte deine Frage zufriedenstellend beantworten.
Was das Verfahren angeht: Da deine Probearbeit (ohne Vergütung) nicht meldepflichtig war, gehe ich davon aus dass es ohne jegliche Konsequenz wegen Geringfügigkeit eingestellt wird.
Bei der Antragsstellung hast du ein Merkblatt für Arbeitslose erhalten (und hast dafür auch quittiert) De facto hast du also tatsächlich eine Ordnungswidrigeit begangen. Dass du den betrag bereits zurück überwiesen hast, ändert daran nichts.