Ermittlungsverfahren eingestellt, wieso?
Hallo liebe Community,
ich habe heute aus dem nichts einen brief bekommen dass das Ermittlungsverfahren gegen mich gemäß Paragraph 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung eingestellt wurde...
Was hat das zu bedeuten? Ich habe vorher keinen Brief oder sonstiges bekommen?
6 Antworten
Das heißt, dass jemand dich für irgendwas angezeigt hat, die Staats- oder Amtsanwaltschaft jedoch keinen hinreichenden Tatverdacht sieht. Das bedeutet ein Freispruch wäre höchstwahrscheinlich. Daher wurde das Verfahren gegen dich vorher eingestellt und beendet, so dass es garnicht erst zu einem Gerichtsverfahren kommt. Das Hatte ich auch schon. Wenn irgendjemand irgendwas anzeigt, ist die Polizei ersteinmal verpflichtet zu ermitteln und die Ergebnisse dieser Ermittlunegn an die Staatsanwaltschaft zu schicken. Nur diese ist befugt, ein Verfahren vor Klageerhebung einzustellen. Andere Gründe wären z.B. Geringfügigkit der Tat, aber dann wäre nach einem anderen § eingestellt worden.
Wenn das für das Ermittlungsverfahren nicht relevant ist, besteht dafür auch keine Pflicht. Ein Pflicht zur Anhörung besteht nur im Vor- bzw. Hauptverfahren. Ist Die Sachlage klar und das Verfahren wird eh eingestellt, bekommt man von einer Anzeige oft garnichts mit.
Vielleicht gab es ein Ermittlungsverfahren von dem du -noch- nichts wußtest.
§ 170Entscheidung über eine Anklageerhebung
(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der
öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch
Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht.
(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein.
Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher
vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war;
dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein
besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.
Wie du hier schon lesen konntest, muss dich jemand angezeigt haben. Nur warum hast du dann keine schriftliche Polizei Vorladung erhalten? Merkwürdig.
Die Einstellung nach § 170, Absatz 2 StPO bedeutet jedenfalls, dass alles genau so ist wie vor her. Quasi ein staatsanwaltlicher Freispruch. Es gibt nicht genügend Anhaltspunkte ( Beweise ) für eine Anklageerhebung.
Du solltest unter Angabe deines Namen, deiner Adresse und dem Aktenzeichen bei der Staatsanwaltschaft per Post nachfragen, wer und warum man dich in dieser Sache angezeigt hat. Meistens wird dann der Name der Person und die dir zur Last gelegte Straftat benannt.
Wenn das bekannt ist, solltest du im Gegenzug über eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung nach § 164 StGB gegen den Anzeigenerstatter nachdenken.
Die Staatsanwaltschaft hat gegen dich ermittelt. Sie kann das tun, wenn ein Verdacht gegen dich vorliegt, dass du dich strafbar gemacht hast. Eibe Anzeige muss nicht unbedingt der Grund sein.
Jedenfalls ist das für dich ausgestanden. Paragraph 170 StGB heißt, dass sich der Verdacht offenbar nicht bestätigt hat.
Du hast nix mehr zu befürchten, auch keinen Eintrag ins Führungszeugnis.
Gegen dich wurde ein Verfahren eingeleitet. Wurde aber mangels beweisen oder sonstigen Gründen eingestellt. Du hast im dem Sinne nichts mehr zu befürchten.
Nur merkwürdig, dass er keine Polizei Vorladung erhalten hat.