Veranstaltung - Wieviel muss man Steuern zahlen?
Hallo, wir planen derzeit unserer diesjährige Veranstaltung, eine große Sommerparty. Die Veranstaltung wird von einer privaten Person angemeldet (Veranstalterversicherung besteht) und wir beauftragen einen Catering Service, der sich komplett und Getränke- und Speisenausschank kümmert. Wir bekommen ledigglich am Ende eine Umsatzbeteiligung von xx %. Davon müssen wir dann noch den DJ, die Band und diverse kleinere Ausgaben decken. Nun meine Frage, im Falle es bleibt etwas hängen, wie muss dass dann versteuert werden??? Über den der die Party privat angemeldet hat??? Muss er das dann in seiner Steuererklärung angeben??? Was genau wird das Finanzamt dann an Unterlagen benötigen??? Und wie kann man sagen mit wieviel Prozent, der "Gewinn" dann vesteuert wird???
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen... Vielen Dank
6 Antworten
Ist das nich ansich schon ne regelmäßigkeit, wenn die Party jetzt schon 3 bis 4 Jahre jeweils 1x hintereinander statt gefunden hat??? Braucht man für die Einnahmen-Überschußrechnung zu allem Belege, oder wie ist das???
Also wir sind ein paar Jugendliche, aber kein Verein. Die Party ist auf einen privat angemeldet... Sie findet 1x im Jahr statt und es wird kein Eintritt verlangt. Lediglich der Caterer macht mit seinen Getränken Umsatz und gibt uns davon einen prozentualen Anteil... könnt ihr mir ja jetzt mehr sagern???
Dann würde ich gar nichts machen. Die Party jedes Jahr über jemand anderen laufen lassen und schon ist die Nachhaltigkeit nicht mehr für das Finanzamt nachvollziehbar. Aufpassen mit der GEMA, falls die Fete öffentlich zugänglich ist, da kann es Probleme geben. Dies auch am besten mit dem Caterer absprechen, vielleicht kann er das über seine Firma laufen lassen...
Wenn es eine einmalige, private Veranstaltung ist, brauchst Du nichts zu machen. Wenn Euch das zu unsicher ist, müsst ihr ganz normal ein Gewerbe anmelden, eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung erstellen und die entsprechenden Steuererklärungen (ESt, USt, GewSt). Der Grundfreibetrag bis wohin Du keine Einkommensteuer zahlen musst liegt bei 8.004 €. Bei der Umsatzsteuer kannst Du optieren, ob Du die Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG. oder Regelbesteuerung machen möchtest. Bis zu einem Gesamtumsatz von 17.500 € brauchst Du dann als Kleinunternehmer keine Umsatzsteuer abzurechnen. Eine Überlegung falls der Gewinn höher sein sollte, wäre das ganze als GbR laufen zu lassen, um so für jeden Kumpel den Grundfreibetrag auszuschöpfen.
Also GEMA wird gemeldet, hatten da letztes Jahr schon Besuch von so einer netten Dame... Ok, jedes jahr auf wen anderes, aber trotzdem gibt es eine Höchstgrenze, was man als Privatperson bei sowas als Gewinn bekommen kann...??? Und wie müsste ich den dann irgendwie versteuern???
Diese Frage kann nur richtig beantwortet werden, wenn Du uns verrätst, wer "Wir" ist. Wir kann ja ein Verein sein aber auch eine Familie oder ein sonstiger lockerer Zusammenschluss, z.B. im Freundeskreis.