Privat: Oldtimer kaufen -> restaurieren -> fahren -> verkaufen
Guten Abend liebe Community,
ich habe einige Stunden das Internet durchforstet und leider nichts konkretes für meine Frage gefunden.
Folgendes ist mein Anliegen: Ein paar Freunde und ich wollen zusammen Hobbyschrauber spielen. Dies ist aufgrund gelernter KfZ-Mechatroniker im Kreise und das gewisse KnowHow als Hobbyist kein Problem. Eine Art Werkstatt ist bereits im Bau. Wir bekommen von meinem Onkel eine Scheune umgebaut, sodass wir ohne großes Eigenkapital an Autos schrauben können. Zuerst war natürlich die Idee vorhanden, dass wir dort unsere eigenen Autos aufrüsten, reparieren, unterbringen, etc. Aber dieses Vorhaben hat sich schnell ausgeweitet. Wie der Titel schon verraten lässt haben wir uns überlegt, dass wir uns Oldtimer kaufen, zusammen restaurieren, als Sonntagsauto nutzen und nach einer gewissen Zeit verkaufen.
Nun die Frage: Das Vorhaben wird wahrscheinlich pro Jahr auf 2-3 Autos kommen. Da wir natürlich einen Gewinn anpreisen, liegt es natürlich auf der Hand, dass es gewerblich angemeldet werden muss. Andererseits wird gesagt, dass ein Auto, welches auf jemanden von uns zugelassen ist bzw. wird, im Falle eines Verkauf nicht versteuert werden muss. Welche Aussage stimmt nun?
MfG, tspg
6 Antworten
Da du diese Tätigkeit auf längere Zeit ausüben willst und eine Gewinnerzielungsabsicht hast, ist das ganz eindeutig ein Gewerbe ! Und ein Gewerbe ist gemäß § 14 GewO beim Gewerbeamt (in vielen Städten Ordnungsamt) anzuzeigen. Ob die Fahrzeuge auf dich zugelassen sind oder nicht, ist dabei unerheblich. So ist es RICHTIG !
Wenn ihr aber jeder nur eines im Jahr erwirbt und weiterverkauft und keine Werbung u.ä. macht, dann wird wohl auch kein Amt auf euch aufmerksam... Im Ernstfall müsst ihr eben erklären, dass ihr die Fahrzeuge nur zum Basteln erworben habt. Ein Verkauf mit Gewinn war von vornherein nicht geplant.
Ich würde sagen das ist kritisch, da bereits mit der Absicht des Verkaufs eingekauft wird und damit schon der gewerbliche Gedanke gegeben ist.
§23 EStG: Veräußerungsgeschäfte bei anderen Wirtschaftsgütern, bei denen der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt. Ausgenommen sind Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Gebrauchs.
Wenn Sie also nur Ihre Gegenstände verkaufen, welche Sie nicht mehr benötigen, gibt es keine Grenze und keinen Gewinn. Sollte dies allerdings viel und meist dasselbe sein (ausgenommen Sammlungen) besteht schon hinreichender Verdacht, dass Sie eingekauft haben um zu verkaufen, das ist dann nicht mehr privat, sondern gewerblich.
Eine Gewerbe macht aus §15 EStG: Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist.
Guten Tag tspg,
warum seht ihr eine mögliche Gewerbeanmeldung immer nur von der negativen Seite?
Egal ob ihr Mechatroniker oder Hobbyschrauber seid: Es braucht viel Aufwand, um Altautos ordentlich zu restaurieren - und dann auch noch einen Gewinn zu erzielen. Wenn ihr das alles "privat" macht, habt ihr ja auch immer die vollen Kosten. Als Gewerbebetrieb könntet ihr aber alle entsprechenden Kosten auch steuerlich geltend machen. Ich meine, daß bei realistischer Kalkulation auch "nach eventuell anfallenden Steuern" mehr für euch übrig bliebe als andersrum.
Laßt euch das mal durch den Kopf gehen. Fragt ruhig auch mal einen Kfz-Meister aus euerem Bekanntenkreis. Diese Leute sind heute umfassend ausgebildet und können euch sicher einen für euch passenderen Rat geben als eine wenn auch noch so gutwillige, aber eben doch anonyme Community.
Alles Gute
Auch 'n Oldtimerfan
sowas erfordert viel geld erstmals zu investieren und das habt ihr nicht. macht was anderes: servicearbeiten anbieten: motorölwechseln, kleine reparaturen, demnächst winterräder montieren und sommerräder einlagern, solche sachen
Bitte urteilen Sie nicht ohne jemanden zu kennen.
Das Geld dafür ist durchaus vorhanden. Die Kontakte zu Oldtimerkennern oder Insidern werden stets gepflegt. KfZ-Meister sind auch eine handvoll im näherem Bekanntenkreis vorhanden. Deswegen machen wir uns darum keine Sorgen. Es geht lediglich um die Sache mit dem Gewerbe.
Andererseits wird gesagt, dass ein Auto, welches auf jemanden von uns zugelassen ist bzw. wird, im Falle eines Verkauf nicht versteuert werden muss.
Jedes KfZ, ob nun auf Firma oder Privat zugelassen, ist zu versteuern.
Gewinn bei gewerblichen Handeln ist zu versteuern.