Kleingewerbe gründen um ein Konzert zu veranstalten?

6 Antworten

Wollt ihr keine größere Gesellschaft gründen wie KG, OHG, GmbH (was für eine einmalige Sache auch total überzogen währe), macht ihr eine GbR (hierfür ist nicht mal ein schriftlicher Gesellschaftsvertrag notwendig; aber echt empfehlenswert, gibt genügend Muster im I-Net zu finden).

Geht in eure Gemeindeverwaltung und fragt, was ihr alles beantragen müsst (kann ja unterschiedlich sein, je nach Stadt). Wenn ihr es dann noch wollt, meldet alles an. Bei eurem Finanzamt gebt ihr den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung einer Personengesellschaft ab (mit Gesellschaftsvertrag) ( https://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=989EBFF54B4423CF2F6F ) (ich denke ihr wollt Kleinunternehmer sein = unter 17.500 € Umsatz bleiben).

Die GbR veranstaltet dann das Konzert (bucht den Künstler über die Agentur, verkauft die Karten ec.).
Nach dem Konzert löst ihr die GbR wieder auf und schüttet den Gewinn aus oder verteilt den Verlust.

Bei eurer Gemeinde meldet ihr dann alles ab (wenn notwendig). Dem Finanzamt schreibt ihr, dass der Gesellschaftszweck (veranstalten eines Konzertes) erfüllt ist und die Gesellschaft aufgelöst wurde. Ein Jahr später gebt ihr dem Finanzamt die "Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Erklärung 2015" für die GbR mit Gewinnermittlung (Anlage EÜR 2015) ab und lässt den Gewinn/Verlust steuerlich verteilen. Fertig

Wenn ihr die Veranstaltung so plant, dass eigentlich kein Gewinn zu erwarten ist, dann ist das kein Gewerbe....

Was mir an eurer Stelle mehr Sorgen machen würde, wäre die Haftung des Veranstalters für etwaige Unfälle.

Wenn man bedenkt, dass es ein Kleingewerbe nicht gibt, wir es schwer sein eines zu gründen.

Gewerbe kann man anmelden, als Gewerbe als Haupterwerb, oder als Nebenerwerb.

Wenn ihr das Vorhaben zu 7 Leute durchzieht, seid Ihr eine GbR.

Ich halte es für unnötig für so eine kleine Sache ein Gewerbe anzumelden.

Wie viele Karten wollt ihr denn verkaufen?

Jimmy77 
Beitragsersteller
 19.11.2015, 21:40

Ich denke um die 300...

wfwbinder  19.11.2015, 21:58
@Jimmy77

Reine Hobby, auch genannt Liebhaberei.

überall wo ihr gewinn macht, müsst ihr was anmelden...eben auch wegen den steuern.

Aber nun weiß ich nicht, wenn ihr nur ne einmalige sache macht, ob es als was anderes läuft als gewerbe. Wäre ja sone art gewinnbringende Veranstaltung ?!

Wenn ihr das so durchzieht, SEIT ihr ein Unternehmen, eine GbR mit 7 Mitgliedern, egal ob ihr wollt oder nicht. 

500€ Gewinn geteilt durch 7 bleibt zwar als Nebeneinkunft defakto steuerfrei, aber :

Eine Veranstaltung mit 300 Leuten kann man nicht ...einfach so... durchziehen.

Die Städte als Aufsichtsbehörden haben das etwas gegen. 

Frag bei deiner Stadt nach, dann lernst Du schnell jede Menge Windmühlenflügel kennen, gegen welche Du kämpfen muß.

Am besten noch frische Mettbrötchen verkaufen.

Schankerlaubnis, Gesundheitszeugnisse, VERSICHERUNG (ihr haftet alle mit Eurem gesamten Vermögen), Security...........

Überlasst das Veranstalten lieber einem Profi und zahlt jeder ein wenig drauf, dann seit ihr auf der sicheren Seite. Dies ist mein Rat als (ehemals aktiver) Musiker und Steuerberater. 

Jimmy77 
Beitragsersteller
 20.11.2015, 09:25

also, der Jugendclub, in dem die Veranstaltung stattfindet ist ein städtischer. Die kümmern sich um Getränkeverkauf, etc. wir holen nur den Künstler...

Wago1956  20.11.2015, 09:38
@Jimmy77

ja, das hab ich schon verstanden. VERANSTALTER seit aber Ihr 7. Wenn ihr dann Subunternehmer einkauft (Bewirtung, Musik..) ändert das nichts an Eurer Verantwortung.

Mal ein Blick auf Loveparade Duisburg.

Oder bei Euch: Feuer im Saal und Notausgänge abgeschlossen......