UG, Privatentnahme, wie zu versteuern?
Hallo, Vorab kurz zur Situation. Ich bin alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG (kleine GmbH). Die Firma besteht seit über zwei Jahren und hat ausreichend Rücklagen auf dem Konto. Regulär beziehe ich ein mtl ein Festgehalt.
Wenn ich jetz als Privatentnahme Geld von dem Konto abhebe oder auf mein privates Konto überweise, wie muss ich das ganze dem Finanzamt gegenüber versteuern?
Wie normales Gehalt, bei Lohnsteuererklärung oder was ist da der richtige Weg.
Hatte bisher mit der Steuer nie Probleme, alles bezahlt wies sein soll.
Will mich in diesem Fall nicht durch Unwissenheit, in Probleme reiten.
Weiß bisher nur das Ausschüttungen grundlegend möglich sind, aber wie oben erklärt nur nicht was in diesem Fall speziell zu berücksichtigen ist.
Im Voraus Danke für Antworten
5 Antworten
Eigentlich wollte ich die freundlichen wegweisenden Kommentare von wurzlsepp und wfwbinder nur ergänzen. Aber wo ich gelesen habe, dass Deine Lebensgefährtin die Steuerberaterin und Anwältin sei, da springt mir ein Draht aus der Mütze!
Und das Du in Deiner Unkenntnis eine Kapitalgesellschaft gegründet hast, dass ist für mich ein weiterer nicht beschreibbarer Tiefpunkt dieses Trauerspiels.
Du schreibst, dass Du Dich mit niemandem Abstimmen musst. Als Reaktion auf wfwbinder, der auf die Notwendigkeit einer Gesellschafterversammlung verwiesen hat.
Hast Du Dich jemals mit den Pflichten eines Geschäftsführers beschäftigt? Oder auch nur mit den paar Pflichten eines (eigentlich der, weil geregelt ist das für alle die irgendwo Gesellschafter sind) Gesellschafters?
Bei Deiner Unkenntnis - Lege das in die Unterlagen der Mini-GmbH und ein Prüfer wird sofort erklären, dass die Gründung nicht ernst gemeint war.
Er wird die steuerlichen Konsequenzen ziehen und die geschlossenen Verträge nicht anerkennen. Ob in der Folge eine Löschung ansteht kann ich nicht beurteilen.
Wer am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr teil nimmt, der hat nicht nur vor sich eine Verantwortung. Da gibt es Lieferanten von Leistungen, hoffentlich Kunden, da sind Ansprüche an die Erfüllung von Gesetzen zu erfüllen.
Augenscheinlich hast Du mindestens eines nicht getan: Angemessene Steuern bezahlt. Weil angemessen ist das, was in den Gesetzen steht. Und die Voraussetzungen sind korrekt zu erfüllen.
Eine Gründung aus reinen Gründen der Steuervermeidung ist Gestaltungsmissbrauch und braucht von der Finanzverwaltung aus gutem Grund nicht beachtet werden.
Leider ist dieses in der Regel noch keine Steuerhinterziehung. Wobei ich mich frage: Warum nicht?
Du hast vielleicht Bilanzen veröffentlicht, beim Finanzamt eingereicht. Aber wenn Du keine Gesellschafterversammlung für notwendig hältst, dann hat es auch keinen wirksamen Beschluss über die Feststellung gegeben.
Gut, wenn Deine Freundin sozusagen steuernd aus dem Hintergrund das richtig gemacht hat, dann hat sie Dich Sachen unterschreiben lassen und es sieht nach außen so aus, als ob das passiert wäre.
Aber Fakt ist: Es gelten die tatsächlichen Abläufe und nicht was auf Papier steht. Das Papier erweckt lediglich einen Anschein.
So und jetzt mal dazu: Auch wenn Du bisher außer Deinem Gehalt nichts entnommen hast, dann gehört es auch dazu, dass der Geschäftsführer kaufmännische Vorsorge trifft, was passiert wenn es zu einem Ausschüttungsbeschluss kommt.
Da sind organisatorische Maßnahmen zu nennen. Nämlich die Einberufung einer Gesellschaferversammlung (und wenn es unter Verzicht auf Einhaltung der Vorschriften stattfindet ist mir das auch egal, aber es muss dann eben richtig gemacht werden. Daraus ergeben sich Folgen und die sind zu ziehen. Dir nicht möglich, weil Du diese nicht kennst), die Vorlage einer Beschlussempfehlung über die Verwendung des Gewinnvortrages.
Aber auch die Organisation, dass die entsprechenden steuerlichen Folgerungen sofort gezogen werden. Hierzu gehört dann in einem nicht unwesentlichen Maße die Meldung von Steuern und deren Abführung.
Frag mich bloß nicht was für Steuern, es ist doch bereits versteuert. Frag mich und ich platze.
Das ist alles ganz kleines 1x1. Um im Bild zu bleiben nämlich genau der 1´er Zahlenreihe.
Die Folgen hieraus sind nur für Dich - Da kann man sagen: Gut Eigenverantwortung.
Aber ich bin mir sicher, dass in einem Streitfall wegen irgendeinem geschäftlichen Vorgang die erforderlichen Unterlagen nicht erstellt wurden. Und damit auch nicht vorgelegt werden können.
Wer bei den Großen mitspielen will, der muss sich auch an die Regeln halten. Dieses gilt schon bei den Kindern. Manchmal haben die Großen so viel Verständnis, dass sie den Kleinen Sonderregeln erlauben. Das ist hier bereits so und so geschehen und von Dir in Anspruch genommen.
Die Mini-GmbH ist nämlich für die mit wenig Ahnung. Aber nicht für.... Nein, ich rege mich nicht weiter auf. Du erkennst die Tragweiten der Aussagen ohnehin nicht.
Im besten Falle würde Deine Freundin erkennen, auf welche Situationen ich Anspiele und würde sich sagen: Habe ich doch im Griff. Mache ich schon.
Aber das ist nicht die Aufgabe. Man kann zwar Aufgaben auf andere übertragen. Doch halte ich es für klüger, wenn man überhaupt Kenntnis hat, was man nicht beachtet und vertreten will und kann. Und bei übertragenen Aufgaben dieses einem auch klar ist.
Die Verantwortung und ggf. zu ziehende Folgen liegen bei Dir. Ob es hier um 100 Euro Ausschüttung geht oder 70.000 Euro - Es spielt überhaupt keine Rolle.
du kannst in Grunde keine " Privatentnahmen" aus einer GmbH machen.
Entweder gewährt dir die GmbH ein Darlehen oder du belastest dein Verrechnungskonto / bestehendes Darlehenskonto
Du kannst natürlich auch Gewinnausschüttungen vornehmen ( Steuererklärung nicht vergessen)
Am besten besprichst du das mit deinem Steuerberater ( den solltest du auch bei einer UG haben
Problem:
es gibt KEINE Privatentnahme bei der UG (und auch nicht bei der GmbH und AG)
es handelt sich entweder um ein Darlehen der UG an Dich, welches zu den marktüblichen Konditionen zu verszinsen ist
oder es handelt sich um eine Ausschüttung, welche (unter Anrechnung der bezahlten Körperschaftsteuer) in der persönlichen Einkommensteuer-Erklärung anzugeben ist
Entschuldige die klare Sprache, aber Du bist/warst misrabel beraten. Jeder vernünftige Gründercoach udn/oder Steuerberater hätte Dir in den Anstellungsvertrag eine Tantiemeregelung geschrieben, um mehr aus dem Unternehmen holen zu können, als das normale Gehalt.
Jetzt hast Du das Problem, dass Du ausschütten musst.
Das geht nciht einfach durch ausführung einer Überweisung per Online-banking.
Du musst eine Gesellschafterversammlung abhalten und eine Gewinnausschüttung beschließen und dann diese auszahlen
ich bin in diesem Fall alleiniger Gesellschafter, offiziell also niemand mit dem mich abstimmen müsste hinter verschlossenen Türen,
Es gibt einfach gesetzliche Vorschriften, die einzuhalten sind. Daher kommt es dann zu Protokollen wie diesem:
"Die Gesellschafterversammlung wurde ohne Einhaltung von Form- und Fristvorschriften einberufen. Da jedoch alle Gesellschafter versammelt sind, ist die Gesellschafterversammlung beschlussfähig.
Es wurden einstimmig die folgenden Beschlüsse gefasst ......"
Das die Dame Rechtsanwältin und Steuerberaterin ist, sagt nichts über die Qualität der Beratung.
Man arbeitet in Anstellungsverträge von Gesellschafter-Geschäftsführern (Gf) eigentlich immer Tantiemen ein. Damit erspart man sich die steuerlich ungünstigeren Gewinnausschüttungen udn vor allem Gewerbesteuer, weil die Vergütungen für den Gf abzugsfähig sind.
Hallo wfwbinder! Eine Gesellschafterversammlung bei nur einem Gesellschafter kann gar nicht abgehalten werden - wer soll sich da versammeln? Im Fall eines Alleingesellschafters reicht ein Gesellschafterbeschluss. Ansonsten wie immer top :)
das ist einkommen für dich
ich bin in diesem Fall alleiniger Gesellschafter, offiziell also niemand mit dem mich abstimmen müsste hinter verschlossenen Türen, aber das Problem das mein Vater der eigentlich soweit alles aufgebaut hat, natürlich noch voll drin hängt. Unsre Steuer macht seine Lebensgefährtin, die Steuerberaterin und Anwältin ist. Mein Gehalt hat sich mehrmals geändert. dementsprechend jedes ma ein neuer Vertrag, außer Gehalt eigentlich immer das gleiche enthalten. Bei meinem kürzlich neu ausgestelltem Vertrag, hat aber auf einmal den Absatz über einmal jährliche Tantiemen heraus genommen. Da ich aber alleiniger Inhaber bin und mit niemandem abstimmen muss, sollte das ganze theoretisch trotzdem möglich sein. wie gesagt rein rechtlich