Welche Rechte hat ein Veranstalter auf einem Privatgelände?
Hallo Community, folgender Fall ist mir unklar und Bedarf eurer Nachhilfe :-)
Ein Beispiel: Herr Mustermann hat ein Partygewerbe auf dem Land angemeldet und bisher in vorhanden Gastronomien oder Grillhütten etc. Öffentliche Partys veranstaltet inkl. Konzession&Stadtanmeldung, GEMA und Steuer wird auch abgeführt. Jetzt trifft er einen bekannten Bauer auf dem Dorf, dieser findet die Partys so gut, dass er ihm sein privates, ungenutztes Stück Wiese zu Verfügung stellen möchte, damit Herr Mustermann immer einen Ort hat wo seine Events stattfinden können, z.B einmal monatlich. ....
Folgende fragen stellen sich mir jetzt:
Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen mit Biergarten, Tanzfläche, Bühne etc. oder sind ebenso wie in festen Diskotheken (Clubs) o.ä. Brandschutz und Bauaufsichtsgenehmigungen notwendig ? Wobei das Privatgelände allein dann keinen Vorteil hätte...oder doch ?!
Oder würde zusätzlich zum privaten Gelände, eine Mitgliedskarte Abhilfe schaffen ? Quasi jeder der rein will muss Mitglied werden. Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?...
Und zu guter letzt:
Wie sieht es speziell mit Räumlichkeiten auf diesem Gelände aus ? Quasi ein kleiner Indoor Bereich für Regen oder ein 2. kleiner dancefloor. Wenn er Türen hat und geschlossen gebaut ist, fallen bei öffentlichen Veranstaltungen Genehmigungen an!? Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?
&&& WICHTIG: wie sieht es mit z.B seecontainern o.ä. aus ? Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?
Im Endeffekt geht es quasi nur darum ne nutzbare Lokalität, für Partys die hin und wieder stattfinden möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.
Vielen Dank im Vorraus für eure Anteilnahme, bin für jeden konstruktiven Tipp dankbar ! :-)
Lg & guten Tag helldan
6 Antworten
Darf man auf diesem Gelände jetzt quasi einfach bunt drauf los Zimmern und dort eine feste einmal im Monat genutzte Location aufbauen
Nein auch auf dem Privatgelände gilt das Baurecht insbesondere die BauO.
Somit wäre das ja eig. eine Privatveranstaltung oder sehe ich das falsch ?
Das siehst du falsch, da es eine kommerzielle Veranstaltung ist wird das nicht als Prrivatparty durchgehen, da hat schon das Finanzamt war dagegen. Solte es zu einem Unfall oder ähnlichen kommen ist auch egal ob Privatparty oder öffentliche Veranstaltung, dem Verantwortlichen wird der Staatsanwalt ein paar unangenehme Fragen stellen.
Wie sieht es aus mit Bauten die eine Seite gänzlich offen haben ?
Das wird nicht viel anders sein da ja auch Open-Air-Veranstaltungen einer Genehmigung bedürfen.
Fällt das ebenfalls unter Gebäude oder ist das ein Ausnahmefall ?
Das erklärt dir die BauO des Bundeslandes, spätestens wenn sie nicht nur Lager sondern auch Aufenthaltsräume sind kommen noch andere Gesetze und Regelungen zum tragen.
möglichst kostengünstig selbst zu Gestalten und dabei abzuschätzen was im Rahmen des möglichen von Herrn Mustermanns kleinem Gewerbe ist.
Ohne genaue Kenntnis der Örtlichkeiten lässt sich das hier nicht abschätzen. Da brauchst du Fachleute die das ordnungsrechtlich und bauordnungsrechtlich beurteilen können.
Gehe zum örtl. Ordnungsamt, die werden dir schon erklären was du alles an Genehmigungen benötigst und welche Auflagen zu erfüllen sind. Da das ganze nichts mehr mit privat zutun hat, sondern gewerblich betrieben wird, sind die Auflagen dementsprechend hoch angesetzt.
Dort wo viele Menschen mit einer "Gewinnerzielungsabsicht" zusammenkommen gelten Bau/Hygiene/Brandschutz etc. Vorschriften.
Wende Dich an die:
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Kreisverwaltungsbehörde (wie: Landratsamt) Ordnungsamt,
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Kreisverwaltungsbehörde (wie: Landratsamt) Bauamt,
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lege dort vorsorglich die Zustimmungen der Nachbarn vor,
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lege den Pachtvertrag für die vorgesehene Grundstücksfläche vor,
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lege das Brandschutzkonzept einschl. der öffentlichen Zufahrtspläne und die
Kennzeichnung der Parkplätze vor,
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nenne den verantwortlichen Betreiber (Name und Anschrift) und dessen
Haftpflichtversicherung (Höhe),
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nehme Kontakt mit der örtlichen Feuerwehr und dem Rettungsdienst (DRK) auf
und füge die Erfüllung deren Vorgaben dem Antrag bei.
Grundsätzlich sind alle Veranstaltungen unter freiem Himmel mehr oder weniger genehmigungspflichtig!
Nix privat. Mustermann betreibt das alles gewerblich. Auch, wenn er mal irgendwas privates veranstaltet. Also volles Programm inkl. Genehmigungsflut. Container sind Gebäude, wenn sie so genutzt werden.