Wie viele Autos kann ich Privat verkaufen ohne dass das Finanzamt Probleme macht?
Ich habe geplant mein jetziges Auto was ich im August 2016 gekauft habe, wieder zu verkaufen. Das Problem ist dass ich im kompletten Jahr 2016 bereits 2 Autos verkauft habe. (Alle nur privat genutzt) Das erste Auto habe ich Mai 2016 verkauft. (Es war seit 2011 in meinem Besitz ) Das zweite Auto habe ich im Juni 2016 verkauft. (Dieses war seit Januar 2015 in meinem Besitz). Im August 2016 kaufte ich mir ein Auto was ich aber doch jetzt wieder verkaufen möchte weil es mir nicht passt. Ich füge noch hinzu dass ich die ganze Zeit noch ein anderes Auto habe was seit 4 Jahren in meinem Besitz ist. Die Autos sind/waren alle auf mich zugelassen. Benutzt wurden die durch mich, meine Frau und meinen Sohn.
Die Autos hatten immer einen Wert zwischen 3000 - 7000 Euro beim Verkauf. Kann das Finanzamt neugierig werden aufgrund der Verkäufe der Autos? Bei keinem der Autos wurde irgendein ,,Gewinn,, erzielt. (Also nie teurer verkauft als gekauft.) Außer bei dem das ich jetzt verkaufen will. Das hat im August 2016 ca. 1000-1500 Euro weniger gekostet als ich es wahrscheinlich verkaufen werde da beim Kauf sehr viel zu machen war. Reperaturen etc. (Keine Rechnung vorhanden von der Reperatur).
Danke im Voraus für die Antworten.
Mike0412
7 Antworten
Das Finanzamt interessiert sich für den Gewinn, den Du gemacht hast. Solltest Du mehrere Fahrzeuge verkaufen, wäre es gut, Dich beim Finanzamt um eine Steuernummer zu bemühen; das heißt noch nicht, dass Du etwas bezahlen musst, kannst aber nicht mehr "erwischt" werden, weil Du angemeldet und verpflichtet bist, jeweils am Jahresende die Karten offen zu legen. Details erzählt Dir Der für Dich zuständige Sachbearbeiter. - Steuern sind immer nur ein kleiner Teil des Gewinns.
Sorry, aber es gibt leider keine sichere Seite, die man an irgendwelchen ganz konkreten Zahlen konkret festmachen kann, auch wenn viele gerne eine Zahl in den Raum werfen.
Aus https://www.heise.de/resale/artikel/Juristische-Definitionen-274652.html
"Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Das Umsatzsteuergesetz definiert den als Unternehmer,der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Als gewerblich oder beruflich ist dabei jede nachhaltige Tätigkeit anzusehen, die zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 UStG)."
Es ist eine undurchschaubare Grauzone, die letztlich ein Gericht im Zweifelsfall entscheiden wird. Aus meiner Sicht ist der Begriff "nachhaltig" der entscheidende. Der Duden sagt dazu http://www.duden.de/rechtschreibung/nachhaltig
"sich auf längere Zeit stark auswirkend"
Wenn du also planvoll auf den Verkauf hinarbeitest, dann wäre das für mich nachhaltig. Soweit zum rechtlichen Aspekt. Aber: ich nix Rechtsverdreher.
Ob dein Handeln beweisbar als gewerbliches Handeln erkennbar wäre, ist eine ganz andere Frage. Das hängt davon ab, wie du deine Fahrzeuge verkaufst. Alle Seiten, die gut per Software durchsucht werden können, sind naturgemäß kritisch. der Verkauf im Kleinanzeigenteil einer Zeitung oder über ein Schild am Auto ist da wesentlich unauffälliger.
Wobei das Finanzamt deine geringste Sorge sein sollte, falls man dich als Gewerbetreibender einstufen sollte. Du unterliegst dann den Pflichten eines Händlers und bist kein privater Verkäufer mehr.
Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du das Finanzamt von Deinen Gewinnen unterrichtest.
Geh doch da hin! Du darfst Leistungen, die für Erwerb, Reparaturen, Reinigung, ..., Telefonate, Schriftverkehr, Inserate, ..., gegenrechnen.
Schlimm ist immer, wenn das FA nicht von Dir sondern vielleicht von einem Neider über Deine Geschäfte informiert wird, dann kannst Du Dich schon darauf einstellen, dass jemand Deine Finanzen genau unter die Lupe nimmt. Wenn Du dagegen glaubhafte Geschäftsberichte vorlegen kannst, wird man Dich nicht gleich bestrafen, erst einmal mit Dir reden.
Das Finanzamt wartet nicht auf einen Gerichtbeschluss! Wenn es Ungereimtheiten entdeckt, kannst Du sicher sein, dass Deine Konten erst wieder nach dem klärendem Gespräch zugänglich sind.
Wichtig ist also, dass man seine Rechte/Pflichten auslotet, bevor man steuerpflichtig wird; die Mitarbeiter an der Quelle -ich habe da noch keine/n schlecht gelaunte/n, pampige, wie bei anderen Behörden, Ärzten, ..., erlebt. Sooft ich da "eingefallen" bin, hat man mich immer freundlich und fachlich kompetent beraten; das muss nach Leipzig auch einmal lobend erwähnt werden!
Ich möchte nochmal deutlich machen, dass keine Gewinne erzielt wurden oder werden! Es geht einfach nur darum ob die Intensivität der Autoverkäufe dem Finanzamt auf irgendeine Weise nicht gefallten könnte/misstrauisch machen könnte und dadurch irgendwelche unangenehmen ,,Prozeduren,, in die Wege geleitet werden können.
Schlecht für Dich! Das Finanzamt musst Du unbedingt davon unterrichten!
Niemand muss das Fi-Amt unterrichten wenn er sich ein Auto kauft und es nach 4 Wochen wieder verkauft. Auch nicht wenn er das 12 mal im Jahr macht. Wenn er natürlich bei jedem Auto 1.000,- Euro verdient, sieht das anders aus.
Lass es darauf ankommen! Beschwere Dich hinterher nicht, wenn Du Dich auf der Anklagebank wiederfindest.
Wir sind ja kein türkischer Basar - Gott sei Dank!
Du brauchst dir überhaupt keine Sorgen machen ! Da du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, betreibst du kein Gewerbe und musst dich weder beim Gewerbeamt noch beim Finanzamt anmelden. Und dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, belegt schon die Tatsache, dass du keinen PKW mit Gewinn verkauft hast.
Wie viele Autos kann ich Privat verkaufen ?
Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Das bedeutet, dass du ein Gewerbe anmelden musst, wenn wiederholt Fahrzeuge mit dem Ziel ankaufst, sie wieder mit Gewinn zu verkaufen. Das unterstellt dir aber keiner, wenn du die Wagen auf dich anmeldest.
In normalfalle wenn die Fahrzeuge auf deinen Namen zugelassen waren nicht im Besitz sondern zugelassen sind oder waren spricht man bei mehr als vier Monaten als Eigennutzung..
Das ist das erste kriterium..
Wenn du zusätzlich eine kostenaufstellung der instandsetzungen erbringen kannst und den mehrpreis zum Verkaufstbetrag klar deffinieren kannst dann ist das die zweite..
Steuerpflichtig bist / wirst Du dann wenn Ankauf und Verkauf einer Gewinnerwartung dient oder es so aussieht wie wenn du damit Geld verdienen willst.. Dieses wirst Du selbst am besten wissen und wenn man dann noch investitionen oder Gewinnmindernde Ausgaben soweit ausweisen kann das eben nichts verdient werden soll odere wird.
Joachim
So lange Du im Jahr nur 2-3 Autos verkaufst, die zudem vorher noch auf Deinen Namen zugelassen waren, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Problematisch wird es wohl erst dann, wenn Du 20-30 Fahrzeuge verkaufst, die gewerblichen Verkäufer auf Dich aufmerksam werden und Dich dann beim Finanzamt melden ....
"die zudem vorher noch auf Deinen Namen zugelassen waren"
Auch das ist ein wichtiger Punkt bei der ganzen Sache.
Darf ich fragen warum du da so sicher bist?
Woher weiß denn das Finanzamt überhaupt, dass Du 2-3 Autos verkauft hast? Normalerweise bekommen die gar nicht mit, wenn irgend jemand Autos verkauft. (Die Kfz-Steuer wird ja mittlerweile über den Zoll abgewickelt, ist also kein Kriterium.)
Das Finanzamt muss also erst einmal Kenntnis davon erlangen, dass Du (überhaupt) Fahrzeuge verkaufst. Und das passiert nur dann, wenn Du in irgend einer Form bei denen auffällst.
Meine Steuerberaterin meinte dass das manchmal genauer überprüft wird. Sie meinte dass es besser ist nicht mehr als 2 Autos im Jahr zu verkaufen.
Wenn du nachweist das du mit dem Verkauf keinen Gewinn gemacht hast können/wollen sie dir nichts.
Ok. Also wenn ich das Auto was ich jetzt verkaufen will erst im Januar 2017 verkaufe dann bin ich auf der ,,sicheren,, Seite?