Wie viele Autos kann ich Privat verkaufen ohne dass das Finanzamt Probleme macht?

7 Antworten

Das Finanzamt interessiert sich für den Gewinn, den Du gemacht hast. Solltest Du mehrere Fahrzeuge verkaufen, wäre es gut, Dich beim Finanzamt um eine Steuernummer zu bemühen; das heißt noch nicht, dass Du etwas bezahlen musst, kannst aber nicht mehr "erwischt" werden, weil Du angemeldet und verpflichtet bist, jeweils am Jahresende die Karten offen zu legen. Details erzählt Dir Der für Dich zuständige Sachbearbeiter. - Steuern sind immer nur ein kleiner Teil des Gewinns.

Mike0412 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 17:19

Ok. Also wenn ich das Auto was ich jetzt verkaufen will erst im Januar 2017 verkaufe dann bin ich auf der ,,sicheren,, Seite?

SirKermit  30.10.2016, 17:42
@Mike0412

Sorry, aber es gibt leider keine sichere Seite, die man an irgendwelchen ganz konkreten Zahlen konkret festmachen kann, auch wenn viele gerne eine Zahl in den Raum werfen.

Aus https://www.heise.de/resale/artikel/Juristische-Definitionen-274652.html

"Gemäß § 14 BGB ist ein Unternehmer eine natürliche oder juristische Person oder Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit handelt. Das Umsatzsteuergesetz definiert den als Unternehmer,der eine berufliche oder gewerbliche Tätigkeit selbstständig ausübt. Als gewerblich oder beruflich ist dabei jede nachhaltige Tätigkeit anzusehen, die zur Erzielung von Einnahmen ausgeübt wird. Eine Gewinnerzielungsabsicht ist nicht erforderlich (§ 2 Abs. 1 UStG)."

Es ist eine undurchschaubare Grauzone, die letztlich ein Gericht im Zweifelsfall entscheiden wird. Aus meiner Sicht ist der Begriff "nachhaltig" der entscheidende. Der Duden sagt dazu http://www.duden.de/rechtschreibung/nachhaltig

"sich auf längere Zeit stark auswirkend"

Wenn du also planvoll auf den Verkauf hinarbeitest, dann wäre das für mich nachhaltig. Soweit zum rechtlichen Aspekt. Aber: ich nix Rechtsverdreher.

Ob dein Handeln beweisbar als gewerbliches Handeln erkennbar wäre, ist eine ganz andere Frage. Das hängt davon ab, wie du deine Fahrzeuge verkaufst. Alle Seiten, die gut per Software durchsucht werden können, sind naturgemäß kritisch. der Verkauf im Kleinanzeigenteil einer Zeitung oder über ein Schild am Auto ist da wesentlich unauffälliger.

Wobei das Finanzamt deine geringste Sorge sein sollte, falls man dich als Gewerbetreibender einstufen sollte. Du unterliegst dann den Pflichten eines Händlers und bist kein privater Verkäufer mehr.

hoermirzu  30.10.2016, 17:42
@Mike0412

Auf der sicheren Seite bist Du, wenn Du das Finanzamt von Deinen Gewinnen unterrichtest.

Geh doch da hin! Du darfst Leistungen, die für Erwerb, Reparaturen, Reinigung, ..., Telefonate, Schriftverkehr, Inserate, ..., gegenrechnen.

Schlimm ist immer, wenn das FA nicht von Dir sondern vielleicht von einem Neider über Deine Geschäfte informiert wird, dann kannst Du Dich schon darauf einstellen, dass jemand Deine Finanzen genau unter die Lupe nimmt. Wenn Du dagegen glaubhafte Geschäftsberichte vorlegen kannst, wird man Dich nicht gleich bestrafen, erst einmal mit Dir reden.  

hoermirzu  30.10.2016, 17:54
@SirKermit

Das Finanzamt wartet nicht auf einen Gerichtbeschluss! Wenn es Ungereimtheiten entdeckt, kannst Du sicher sein, dass Deine Konten erst wieder nach dem klärendem Gespräch zugänglich sind.

Wichtig ist also, dass man seine Rechte/Pflichten auslotet, bevor man steuerpflichtig wird; die Mitarbeiter an der Quelle -ich habe da noch keine/n schlecht gelaunte/n, pampige, wie bei anderen Behörden, Ärzten, ..., erlebt. Sooft ich da "eingefallen" bin, hat man mich immer freundlich und fachlich kompetent beraten; das muss nach Leipzig auch einmal lobend erwähnt werden!

Mike0412 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 18:03
@hoermirzu

Ich möchte nochmal deutlich machen, dass keine Gewinne erzielt wurden oder werden! Es geht einfach nur darum ob die Intensivität der Autoverkäufe dem Finanzamt auf irgendeine Weise nicht gefallten könnte/misstrauisch machen könnte und dadurch irgendwelche unangenehmen ,,Prozeduren,, in die Wege geleitet werden können.

hoermirzu  30.10.2016, 18:11
@Mike0412

Schlecht für Dich! Das Finanzamt musst Du unbedingt davon unterrichten!

jochenprivat  30.10.2016, 18:25
@hoermirzu

Niemand muss das Fi-Amt unterrichten wenn er sich ein Auto kauft und es nach 4 Wochen wieder verkauft. Auch nicht wenn er das 12 mal im Jahr macht. Wenn er natürlich bei jedem Auto 1.000,- Euro verdient, sieht das anders aus.

hoermirzu  31.10.2016, 10:08
@jochenprivat

Lass es darauf ankommen! Beschwere Dich hinterher nicht, wenn Du Dich auf der Anklagebank wiederfindest.

Wir sind ja kein türkischer Basar - Gott sei Dank!

Du brauchst dir überhaupt keine Sorgen machen ! Da du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, betreibst du kein Gewerbe und musst dich weder beim Gewerbeamt noch beim Finanzamt anmelden. Und dass du keine Gewinnerzielungsabsicht hast, belegt schon die Tatsache, dass du keinen PKW mit Gewinn verkauft hast.

Wie viele Autos kann ich Privat verkaufen ?

Das Gewerberecht kennt weder Umsatz- noch Gewinnfreibeträge. Das bedeutet, dass du ein Gewerbe anmelden musst, wenn wiederholt Fahrzeuge mit dem Ziel ankaufst, sie wieder mit Gewinn zu verkaufen. Das unterstellt dir aber keiner, wenn du die Wagen auf dich anmeldest.

In normalfalle wenn die Fahrzeuge auf deinen Namen zugelassen waren  nicht im Besitz sondern zugelassen  sind oder waren  spricht man  bei mehr als  vier Monaten als Eigennutzung..  

Das ist das erste kriterium..

Wenn du zusätzlich eine kostenaufstellung  der instandsetzungen erbringen kannst   und den mehrpreis  zum Verkaufstbetrag  klar deffinieren kannst dann  ist das die zweite..

Steuerpflichtig  bist / wirst Du dann  wenn Ankauf und Verkauf  einer  Gewinnerwartung  dient oder es so aussieht  wie wenn du damit Geld verdienen willst.. Dieses wirst Du selbst am besten wissen und wenn  man dann noch investitionen oder Gewinnmindernde Ausgaben  soweit ausweisen kann das eben nichts verdient werden soll  odere wird.

 Joachim


So lange Du im Jahr nur 2-3 Autos verkaufst, die zudem vorher noch auf Deinen Namen zugelassen waren, interessiert sich das Finanzamt nicht dafür. Problematisch wird es wohl erst dann, wenn Du 20-30 Fahrzeuge verkaufst, die gewerblichen Verkäufer auf Dich aufmerksam werden und Dich dann beim Finanzamt melden ....

jochenprivat  30.10.2016, 17:42

"die zudem vorher noch auf Deinen Namen zugelassen waren"

Auch das ist ein wichtiger Punkt bei der ganzen Sache.

Mike0412 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 17:24

Darf ich fragen warum du da so sicher bist?

derhandkuss  30.10.2016, 17:29
@Mike0412

Woher weiß denn das Finanzamt überhaupt, dass Du 2-3 Autos verkauft hast? Normalerweise bekommen die gar nicht mit, wenn irgend jemand Autos verkauft. (Die Kfz-Steuer wird ja mittlerweile über den Zoll abgewickelt, ist also kein Kriterium.)

Das Finanzamt muss also erst einmal Kenntnis davon erlangen, dass Du (überhaupt) Fahrzeuge verkaufst. Und das passiert nur dann, wenn Du in irgend einer Form bei denen auffällst. 

Mike0412 
Beitragsersteller
 30.10.2016, 17:47
@derhandkuss

Meine Steuerberaterin meinte dass das manchmal genauer überprüft wird. Sie meinte dass es besser ist nicht mehr als 2 Autos im Jahr zu verkaufen.

Wenn du nachweist das du mit dem Verkauf keinen Gewinn gemacht hast können/wollen sie dir nichts.