Als privater Nachhilfelehrer Rechnung schreiben?

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Das nennt sich Übungsleiterpauschale, https://www.steuertipps.de/lexikon/n/nachhilfeunterricht

"Nachhilfeunterricht

Werden Kinder bei Bewältigung von Hausaufgaben
angeleitet und beaufsichtigt, so wird eine unterrichtende Tätigkeit
ausgeübt. Stehen die unterrichtenden Personen in keinem
Beschäftigungsverhältnis, erzielen sie Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit. Gleiches gilt für Personen, die Kindern Nachhilfeunterricht erteilen.

Eine selbstständig ausgeübte unterrichtende Tätigkeit gehört zu den freien Berufen. Alle Angehörige der freien Berufe erzielen Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Freiberufler sind unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes bzw. ihres Gewinns nicht zur Buchführung verpflichtet und müssen folglich keine Bilanz aufstellen. Für sie ist daher grundsätzlich eine Gewinnermittlung nach der Einnahmen-/Überschussrechnung möglich."

Ich glaube, als Student darfst du doch eine gewisse Summe verdienen, ohne beim Finanzamt gemeldet zu sein, oder?

Ich arbeite hauptberuflich als Privatlehrerin und bin beim Finanzamt gemeldet als Kleinunternehmer, daher habe ich eine neue Steuernummer und kann Rechnungen schreiben (bzw. ich muss es sogar).

Da du als Student, ohne beim Finanzamt gemeldet zu sein, einen kleinen Nebenverdienst haben darfst, würde ich der Familie die Stituation erklären.

Niemand wird von dir verlangen, dass du wegen einer einzigen Familie dich jetzt beim Finanzamt als Freiberufler registrieren lässt.

Wer einen Studenten einstellt, muss davon ausgehen, der er kein Freiberufler ist, der offizielle Rechnungen schreiben kann!!!!


ChuckNorris37  20.09.2016, 13:42

Woher nimmst du diese Informationen? Sorry aber das ist schlichtweg falsch! Wer auf Selbständiger Basis Geld in Deutschland verdient, muss das zwingend anmelden, egal ob er Student, minderjährig oder sonst was ist. Ob dann nachher Einkommensteuer auf das verdiente Geld anfällt steht auf einem ganz anderen Blatt. Aber wenn du es nicht anmeldest nennt sich das Steuerhinterziehung und das kann übel enden.

Veruschka61  20.09.2016, 13:50
@ChuckNorris37

Ich habe ja nur geschrieben, dass ich das glaube, dass Studenten so einen Freibetrag haben. Ich glaube es, ehrlich gesagt, immer noch. Sich als Freiberufler beim Finanzamt melden ist wirklich unsinnig in diesem Fall.

Du kannst das ganze umgehen, in dem du den Eltern erklärst, dass Nachhilfestunden nicht steuerlich absetzbar  sind, somit auch keine Rechnung notwendig ist.

casala  20.09.2016, 13:31

sry. - es gibt mind. 2 ausnahmeregelungen.: umzug mit eingewöhnungsproblemen beim anschluß des kindes zum laufenden stand und legastheniker.

Barolo88  20.09.2016, 13:32
@casala

danke fürs Klugscheißen

casala  20.09.2016, 22:25
@Barolo88

hat mit klugscheißen nix zu tun- könnte aber eine unterschlagene info des fragestellers sein.

außerdem habe ich deine stammtischantwort lediglich ergänzt.  :)

Wenn Du schon die Summe angibst, dann kann sie nicht weit entfernt sein von dem was Du jeden Monat verdienst. und das über Jahre hinweg. Dann müsstest Du eine Gewerbe anmelden und Steuern bezahlen. Außerdem sind andere Nachhilfe viel preiswerter und Du als Student solltest den Betrag reduzieren. Denn irgend wann hat Dich jemand beim Finanzamt angeschwärzt und dann kannst Du Steuern nachzahlen. Hoffentlich.

tommysgz 
Beitragsersteller
 21.09.2016, 02:14

Wer soll mich denn anschwärzen? Die Eltern sind alle happy, dass ihre Sprösslinge nach ein paar Wochen 2er statt 5er in Englisch schreiben und nachweisen kann sonst auch niemand was. Ganz abgesehen davon, dass beim Finanzamt garantiert kein Hahn danach kräht. :D Und viel billiger wird so erstklassige Einzelnachhilfe mit Hausbesuch wie ich sie gebe auch nicht, eher teurer. Bin übrigens auch sehr überrascht, wie viele hier schockiert bzw. empört darüber sind, dass ein Student sich so was dazu verdient. Zumindest unter den Lehramtsstudenten bessert sich locker die Hälfte so ihr Budget auf.

Es ist nicht "irgendwie" Schwarzarbeit. Du begehst aktive Steuerhinterziehung, da du deine Einnahmen anscheinend nicht erklärst. 

Da es sich hierbei um eine freiberufliche Tätigkeit handelt, brauchst du deine Tätigkeit nicht dem Gewerbeamt zu melden. Allerdings musst du deine Einnahmen innerhalb einer EinnahmenÜberschuss Erklärung mit deiner Einkommensteuererklärung melden.