Ist Gewerbe auch bei geringem Gewinn eine Liebhaberei?
Man sollte ja bei einem Gewerbe eine Gewinnabsicht haben, da irgendwann das Finanzamt ja "Verlust" in der privaten Einkommensteuererklärun in Anlage "G" nicht mehr anerkennt. Gilt es eigentlich auch als Liebhaberei, wenn ein Gewerbe zwar kein Verlust macht, aber auch nicht die Welt (zwei oder drei-stelliger) an Jahresgewinn abwirft?
7 Antworten
Solange Gewinne gemacht werden ist es keine Liebhaberei.
Aber auch wenn dauernd Verluste gemacht werden muss es nicht Liebhaberei sein, kann es aber durchaus.
Den Begriff Liebhaberei kenne ich leider nicht.
Das einzige was dem Finanzamt wichtig ist, ist das du nicht im roten Bereich bist. Und wenn du nur 100€ im Jahr Gewinn machst, dann ist das halt so.
Das hätte ich auch noch selbste geschafft ;) Trotzdem danke.
Was Gewerbe ist, ist nicht nur eine Sache des Finanzamtes ! In erster Linie bestimmt sich was Gewerbe ist, aus der Gewerbeordnung. Und danach ist es maßgeblich, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorhanden ist. Ob du tatsächlich Gewinne oder Verluste machst, ist dem Gewerbeamt egal. Es muss angemeldet werden und bleiben.
Du musst eine Gewinnabsicht haben.
Diese liegt nicht vor, wenn dein Unternehmen nachhaltig Verluste erwirtschaftet und du es nur aus Spaß an der Sache machst (Liebhaberei).
Wenn du regelmäßig Gewinne machst dann trifft Punkt 1 nicht mehr zu und es ist steuerbar.
Das Finanzamt unterstellt, dass es einen Gewinn ohne Absicht nicht gibt. Du müsstest dich auf die Hinterbeine stellen und darlegen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht gar nicht gegeben ist. Ein Indiz wäre ein ungeheurer Aufwand für wenig Mücken.
Oder du trickst. Nachdem die Liebhaberei im steuerlichen Papierkorb gelandet ist, machst du jetzt Verluste, aber feste.
Teil mal mit, was du machst.
Mir geht es nicht darum zu tricksen, sondern zu verstehen. Es kann ja Tätigkeiten geben, die einem auf der anderen Seite Spaß machen, jedoch auf der anderen Seite viel Zeit in Anspruch nehmen und wenig dabei übrig bleibt. Auf der anderen Seite kann ja eine Tätigkeiten zwingend zum Gewerbe werden, wenn Geschäfte regelmäßig vorkommen (also "dummes Beispiel": Man kauft und verkauft im Jahr 5 Autos). Wobei in dem Fall sicherlich mehr als 3-stelliger Betrag übrig bleiben sollte, uagfund des Risikos und man sicherlich noch andere Auflagen erfüllen muss). Nur aber vom Prinzip, aufgrund der Regelmäßigkeit.
Ich verstehe nicht, was du mir sagen willst, was ich nicht schon kenne oder oben geschrieben habe.
https://de.wikipedia.org/wiki/Liebhaberei