Kleingewerbe in Eventmanagement angemeldet, kann Veranstaltung sofort starten?
Guten Tag Community,
Ich habe eine frage an die Experten unter euch im Rechtlichen Bereich.
Ich habe meine Ausbildung letztes Jahr vollendet, seitdem habe ich nebenher teilzeit gejobbt, da in meinem Beruf derzeit wenig stellen offen sind. Seit Ende meiner Ausbildung veranstalte ich Partys, und habe quasi eine Marke gegründet. Alles bisher auf Privatem weg und ohne Gewerbe. Da ich mein Image, mein Kundenkreis und meine Erfahrungen auf dem Gebiet weitgehend gesammelt habe, möchte ich es gewerblich bereiben. Also war ich heute auf der Stadt und habe mein Gewerbe angemeldet für 32,50€. Jetzt habe ich hier einen fast nichts sagenden Zettel rumliegen, aber keiner konnte mir weiere Details nennen ausser das sich diverse Ämter in naher Zukunft bei mir melden würden....
So weit so gut...
Ich habe allerdings schon eine Veranstaltung in ca. 30 Wochen ankgekündigt, sie wird nicht besonders groß (150Gäste), aber sie ist bereits Datiert. .... Meine frage ist nun offensichtlich, darf ich das jetzt überhaupt ?!. Wenn ich alle Regeln befolge, wie alle Ausgaben und Einnahmen auflisten, alle Belege und Rechnungen etc. aufbewahren, und beim Ordnungsamt (stadt) sowie Gema alles anmelden, dann könnte ich doch beim Finanzamt alles weitere Nachreichen, sobald die meine Zettelwirtschaft bearbeitet haben und ich quasi offiziell gewerblich tätig bin oder nicht ?
Info: Die veranstaltungen finden eig. immer in Grillhütten, Gaststätten oder Sonstigen Mieträumen statt. Ort wechselt immer.
Ich bin über jede Antwort und auch jede weitere Hilfe sehr dankbar, da ich gerne weitere unnötige Anfängerfehler vermeiden möchte :-)
LG helldan
7 Antworten
Grundsätzlich kannst du mit der Organisation sofort starten. Su solltest dir aber unbedingt eine Betriebshaftpflichtversicherung zulegen, denn du bist auch verantwortlich, wenn sich jemand auf deinen Vranstaltungen verletzt.... und das kann teuer werden !
Die veranstaltungen finden eig. immer in Grillhütten, Gaststätten oder Sonstigen Mieträumen statt. Ort wechselt immer.
Schenkst du da selbst Speisen und Getränke aus ? Dann bräuchtest du noch ein Gesundheitszeugnis, eine Schulung (1 Tag) bei der IHK zum Umgang mit Lebensmitteln und - wenn du alkoholische Getränke ausschänkst - für jede Veranstaltung eine Gestattung nach dem Gaststättengesetz.
Offiziell gewerblich tätig bist du schon, das Finanzamt hat hierauf keinen Einfluss. Beim Finanzamt meldest du dich bitte trotzdem sofort, du musst aber noch keine Steuererklärung dazutun.T Die Einkommensteuererklärung für 2014 mit Gewinnermittlung kannst du erst Anfang 2015 machen. Umsatzsteuer kommt drauf an. Wenn du die Kleinunternehmerregelung beanspruchen möchtest, was bei Umsätzen bis 17.500 € geht, brauchst du auch keine Umsatzssteuer zu erklären. Dann aber bitte auch keine Rechnungen mit Steuerausweis schreiben. Und du kannst dann natürlich keine Vorsteuer abziehen. FALLS es dir jetzt grade um den Vorsteuerabzug geht: Diese Belege müsstest du für Januar 2014 bis 10 Februar einreichen oder Dauerfristverlängerung beantragen. Das geht alles mit dem Fragebogen zur steuerlichen Erfassungttps://www.formulare-bfinv.de/ffw/form/display.do?%24context=7E3778E82DF2C3C6D49C Ein Typischer Anfängerfehler: Hast du dich versichert? Haftpflicht zumindest, wenn in Mieträumen etwas beschädigt oder jemand verletzt wird?
Ähm, sollte das nicht Bestandteil der Ausbildung sein....Das OA wird sich wohl eher dafür interessiern, ob Du ein nach der erteilten Erlaubnis angemeldetes Gewerbe betreibst oder etwas anderes. Zusätzlich musst Du natürlich mal gucken, ob Du es nicht beim Steueramt der Stadt (vergnügungssteuersatzung?) anmelden musst. Im Zweifel beim OA nachfragen, die geben die schon die entsprechenden Infos und nennen die notwendigen Anlaufstellen. 3 Wochen kann durchaus sehr knapp werden.
Ich habe keine Ausbildung im Bereich Event Management Gemacht, aber eine Kaufmännische Ausbildung. ..... was meinst du mit nach der erteilten Erlaubnis ? Ich möchte alles Regelkonform halten, Müllentsorgung, Alterskontrollen usw... Bisher hat auch niemand was gesagt. Wir haben unsere Veranstaltungen immer beim OA angemeldet, ich habe das lediglich als privat person und net gewerblich gemacht. ....... Aber was genau ändert sich jetzt für mich, nachdem ich mein Kleingewerbe nun habe ?! Und kann ich die Party nicht erst starten, angemeldet natürlich, und steuerlich alles nachreichen ?
lg helldan
Was das Finanzamt betrifft kannst Du theoretisch starten. Denen ist es wurscht wie Du Dein Gewerbe auf die Reihe bekommst.
Fakt ist: Du wirst mit Sicherheit noch Post vom Landratsamt bekommen. Die Art Deiner Veranstaltungen wird als "überwachungsbedürftiges Gewerbe" eingestuft. Hier musst Du dann eine Vielzahl von Unterlagen u.a. Führungszeugnis, Betriebshaftpflichtversicherung nachweisen.
Bewirtest Du Deine Gäste dann kommen noch viele weitere Aktionen auf Dich zu. Gesundheitsamt, Sachkundeprüfung IHK usw.
Übernimmt die Bewirtung ein anderes und von Dir beauftragtes Unternehmen musst Du sicherstellen dass eben genau dieses Unternehmen auch "Outdoor Bewirtung" vornehmen kann..
Sprich: Du hast richtig Verantwortung und auch nur Du haftest für Deine Veranstaltungen...
Wir betreiben eine Outdoor Event Agentur und wir können ein Lied davon singen was es in unserem Land für Auflagen und auch nette Gebührenordnungen gibt, Auch diese musst Du in Deinem Event Budget einwandfrei kalkulieren. Am Besten versuchst Du Dich mit dem Landratsamt und den einzelnen Fachabteilungen (Lebensmittelkontrolle, Gesundheitsamt, Forstamt etc zu terminieren und besprichst mal mit denen was möglich ist und was eben nicht.
Einfach Hütte auf und schon kann es losgehen... so einfach sieht die kunterbunte Event Welt nicht aus....
Ja klar kannst du sofort starten. Das Finanzamt wird sich die tage bei dir melden und dann schaust du halt weiter. Scheu dich auch nicht, dich von denen beraten zu lassen.
Ja! Das Finanzamt und Die Berufsgenossenschaft werden sich schon bei dir melden. Mit denen kannst du dann alle Details kleinarbeiten. Im Zusammenhang mit dem Finanzamt wäre zu klären, ob du MwSt verrechnen können möchtest. Da hängt natürlich viel davon ab, was du im Detail genau verkaufst.. Nur aufhalten lassen würde ich mich in keiner Hinsicht. Notfalls kann man auch immer nachträglich korrigieren.
sorry, man hat oft mit ironie und spott zu tun, wenn man solche Anfängerfragen stellt, daher muss ich nochmal nachfragen, meinst du das so wie du es sagst ? Weil dann werde ich Guten gewissens jetzt los starten :-)
LG Daniel