Vater nicht angeben - Unterhalt - Nachzahlung- strafbar?

8 Antworten

Beim Standesamt kann auch Vater unbekannt eingetragen werden.

Anders sieht es beim Unterhaltsvorschuss aus. Anspruch darauf hat man nur, wenn man seiner Mitwirkungspflicht nachkommt und alles genau angibt, was man über den Vater weiß. Und alle Angaben, die man macht, muss man natürlich auch unterschreiben und damit den Wahrheitsgehalt bestätigen.

Und einfach Vater unbekannt, ONS geht so nicht, die wollen das schon genauer wissen. Wie hieß er, was hat er über seinen Job gesagt, wo genau kam er her, hat man die Telefonnummer bekommen, wer war sonst noch beim Treffen bei ihm dabei.

Klar kann sie sagen, sie war so besoffen und er hat sie einfach nur auf dem Klo oder im Hinterhof genagelt, ob das später gut kommt, wenn das Kind das erfährt, ist eine andere Frage.

Wenn es dann raus kommt, dass sie gelogen hat, dann ist das Sozialbetrug und sie wird deswegen dann eine Strafe bekommen. Und die illegal bezogenen Gelder müssen natürlich auch zurück gezahlt werden. Er muss sie nicht zahlen, denn er wurde ja nie dazu aufgefordert, zu zahlen. Rückwirkend muss er daher nicht zahlen. Und das war ja alleine ihre Schuld, daher muss sie das zahlen. Und weiterhin UV wird es auch nicht geben (bis der Vater wirklich zahlt, das kann dauern, wenn überhaupt).

Ihr sollte auch klar sein, UV ist weniger als der normale Unterhalt, der einem zusteht. Und insbesondere wenn man arbeitet und kein H4 kriegt, merkt man bald, das Geld wird knapp mit Kind mit der Zeit.

Daher sollte man lieber von Anfang an den ehrlichen Weg gehen und keine falschen Angaben machen. Man muss das ja auch alles mal dem Kind erklären müssen, warum man gelogen hat.

Dem Vater erzählt man halt, es ging nicht anders, das Jugendamt hat darauf gedrängt und einem unter Druck gesetzt (gesagt, was falsche Angaben für Auswirkungen haben und dass es so kein Geld gibt), die Angaben zum Vater zu machen, der ONS war nicht glaubhaft genug für die.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Sie begeht Urkundenfälschung, Personenstandsfälschung, verstößt gegen das Recht des Kindes und betrügt den Staat und das um den Kindesunterhalt.

Das sollte sie bleiben lassen.

Wenn der Vater später "gefunden" wird, dann muss er natürlich den Unterhalt nachzahlen.

Sie bekommt eine Anzeige wegen Betrugs.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung
petrapetra64  19.08.2018, 13:14

den rückständigen Unterhalt muss er nicht nachzahlen, er wurde ja nie zur Zahlung aufgefordert, weil die Mutter gelogen hat. Sie muss den UV dann zurück zahlen.

Menuett  19.08.2018, 17:15
@petrapetra64

Doch muss er, da er erst spät die Vaterschaft anerkannt hat. Mit Anerkennung werden dann rückwirkend sämtliche Unterhaltszahlungen fällig - sofern er leistungsfähig war.

Sie macht sich strafbar und muss den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen, wenn sich herausstellt, dass sie den Namen des Vaters sehr wohl kannte.

Sie tut sich und dem Kind keinen Gefallen, wenn sie den Namen verschweigt! Mal abgesehen von der moralischen Seite, dass das Kind ein Recht darauf hat zu erfahren wer der Vater ist...

https://www.familienrecht.net/unterhaltsvorschuss/

Letztendlich muss sie entscheiden, ob sie das Amt anlügt was den Vater betrifft. Aber ich würde dringend davon abraten!!! Und wenn sie sich beim Amt in Widersprüche verstrickt was den Vater angeht, dann kann es auch zu einem negativen Bescheid kommen.

Im übrigen sehe ich auch keinen Grund den Vater nicht anzugeben! Wen will sie schützen? Das Geld ist ja für das Kind und wenn der Vater kaum Einkommen hat, dann greift der Unterhaltsvorschuss. Wie meint sie denn ihr Leben finanziell auf die Reihe zu bekommen, wenn sie z.B. auch keinen Unterhaltsvorschuss bekommt?

Fällt ihr nach 2 Jahren so plötzlich ein, wer der Vater ist, dann ist das mehr als unglaubwürdig und sie darf den Unterhaltsvorschuss zurück zahlen!

Also lieber solche Spielchen lassen und den Vater angeben!

Zunächstmal das sie den Vater beim Standesamt nicht angibt, ist kein Problem. Das Standesamt trägt den Vater auch nur ein, wenn eine rechtskräftige Anerkennung oder Feststellung vorliegt.

Problematisch wird es beim Unterhaltsvorschuss. Hier besteht eine Mitwirkungspflicht und die Mutter muß den Jugendamt den Vater mitteilen.

Der Vater will nicht angegeben werden

Das hat der nicht zu entscheiden.

Muss der Vater zurückzahlen wenn er gut verdient?

Das hängt im Allgemeinen vom Einzelfall ab. Insbesondere ist relevant in wessen Verantwortungsbereicht die Gründe fallen aus denen die Vaterschaft bislang nicht anerkannt oder festgestellt wurde. Da der Vater aber offenbar von seinen Glück wußte, wird er wohl den Unterhalt für das Kind ab der Geburt nachzahlen müssen.

Schwieriger sieht es für den Unterhalt der Mutter selbst aus Anlass der Geburt aus.

Das nennt man Sozialbetrug. Sie erhält dann je den Unterhaltsvorschuss auf Grund einer Falschaussage.

Wenn das irgendwann heraus kommt, wird sie dafür auch bestraft.