Unterhalt bei Arbeitsunfähigkeit?
Beispiel: Mutter und Vater trennen sich, haben ein gemeinsames Kind welches bei der Mutter wohnt. Der Vater bezieht Hartz4 und ist somit nicht zahlungsfähig was den Kindesunterhalt angeht. Die Mutter holt sich einen Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt, welches sich das Jugendamt beim Kindesvater wieder zurückholen wird. Aber sagen wir mal der Kindesvater hatte einen Unfall und ist nicht mehr arbeitsfähig, also für immer. Erstens, wo holt sich das Jugendamt das Geld wieder? Zweitens, was passiert mit der Mutter? Woher bekommt sie dann Unterhalt für ihr Kind?
6 Antworten
Du schreibst doch selbst, die Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss. Damit ist deine 2. Frage geklärt.
Das Jugendamt wird versuchen, das Geld von Vater einzuteiben, ist das nicht möglich, ist die Forderung eben nicht einzubringen und geht endgültig zu Lasten des Steuerzahlers.
wenn der vater nicht arbeitsfähig ist, ist er nicht leistungsfähig. dann holt sich das jugendamt nirgendwo mehr irgendwelche gelder. dann gibts unterhaltsvorschuss solange für die mutter, wie sie anspruchsberechtigt ist.
Die Mutter kann Unterhaltsvorschuß bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beantragen. Ist der Vater dauerhauft nicht zahlungsfähig, so werden diese Leistungen für das JA zu uneinbringlichen Forderungen.
Unterhaltsvorschuss muss man nur bei Leistungsfähigkeit zurück zahlen,der Unterhaltspflichtige muss sich dann also mit dem Jugendamt in Verbindung setzen und da seine Einkommensverhältnisse offen legen !
Sollte er dauerhaft nicht arbeitsfähig und leistungsfähig bleiben,dann würde es bis zur Vollendung des 18 Lebensjahres Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt geben,dieser wird dann aus Steuergeldern gezahlt,da es dann vom barunterhaltspflichtigen nichts zu holen gibt.
Ist der gemeinsame Unterhaltsbedarf nicht gedeckt,dann kann die Mutter je nach Umstand vorrangig noch Wohngeld / Kinderzuschlag oder dann ALG - 2 ( Sozialgeld für Kind unter 15 ) beim Jobcenter beantragen.
die Mutter bekommt doch Unterhaltsvorschuss nunmehr bis zum 18. Lebensjahr, so lange sie nicht erneut heiratet.
wenn der vater nicht leistungsfähig ist, kann das Jugendamt auch nichts zurück holen, es zahlt der Staat, wie bei vielen anderen auch. War bei mir auch nicht anders, nur gab es leider nur 2 x 6 jahre uv, dann nichts mehr. Da muss man dann halt selbst dafür auskommen.
heiratest du, muss der neue mann für euch Sorgen und wenn der nichts hat, dann gibt es ggf. H4.