Wann fällt unterhaltsvorschuss weg?
Ich bekomme zur zeit unterhaltsvorschuss für meine Tochter (2). Nun ist es so dass ich mit meinem freund (nicht der leibliche vater) zusammenziehen möchte. Nun meinte meine Mutter dass der unterhaltsvorschuss dann weg fallen würde . Stimmt das? Ich kann mir das nicht vorstellen aus welchem Grund das so sein sollte.
Danke
6 Antworten
Der Unterhaltsvorschuss würde wegfallen, wenn du heiraten würdest.
Lebt ihr unverheiratet zusammen, so hast du weiterhin Anspruch auf den Unterhaltsvorschuss, wenn der leibliche Vater dem Kind keinen (oder weniger als den Mindest-) Unterhalt zahlt.
Dann wäre - nach jetziger Gesetzeslage - erst Schluss mit dem UV, wenn dieser insgesamt 72 Monate bezogen wurde.
Das, was "wegfallen" würde beim Zusammenzug mit einem neuen Partner wäre der Anspruch auf die Versteuerung des Einkommens nach Steuerklasse 2, dann müsstest du in die Steuerklasse 1 wechseln....
Der Unterhaltsvorschuss fällt erst weg, wenn sich dein Familienstand in "verheiratet" ändert, du also deinen Freund heiratest. Zusammenleben alleine macht nichts. Nur die Steuerklasse 2 steht dir nicht mehr zu mit dem Einzug.
Derzeit wird 6 Jahre Unterhaltsvorschuss gezahlt bis höchstens 12 Jahre. Das soll sich aber ab 2017 ändern, da soll UV unbegrenzt bis 18 Jahre gezahlt werden. Der Gesetzentwurf muss aber noch Mitte Dezember die letzte Hürde nehmen.
Erst, wenn ihr heiratet.
Nein, das stimmt nicht.
Der Unterhaltsvorschuss fällt nur weg, wenn Du Deinen Freund heiratest.
Zusammen ziehen ist unschädlich.
Wenn Du arbeitest, mußt Du aber von LSK 2 in LSK 1 wechseln, da ist dann schon Geld weg.
"...Wenn dagegen der Elternteil mit einem Lebenspartner in so genannter
"wilder Ehe" zusammenlebt und der Partner kein Elternteil des Kindes
ist, so ist dies kein Grund, die öffentliche Unterhaltsleistung zu versagen."
https://de.wikipedia.org/wiki/Unterhaltsvorschussgesetz#Allgemeine_Voraussetzungen
Also geh ich davon aus dass dir der Unterhaltsvorschuss zusteht.
Nein, wenn der Vater schuldlos nicht leistungsfähig ist, muß er den Unterhaltsvorschuss nicht zurückzahlen.
der leibliche vater muss zahlen so oder so. und da er das ja wohl derzeit nicht kann und tut, machts das amt. späterhin wird er ja dafür dennoch gerade stehen müssen. alles bleibt also wie es ist. genau.