Vater zahlt zu wenig Unterhalt. Trotzdem weitere teure Anschaffung?

7 Antworten

ich würde mich an deiner stelle mal beim finanzamt melden und den fall schildern.

nur die können der sache nachgehen.

auch bei der stelle, wo du den unterhaltsvorschuss beziehst bescheid geben (im rahmen deiner mitwirkungspflicht musst du das sogar).

sollten da tatsächlich beim finanzamt mehr freibeträge abgesetzt werden, als tatsächlich abgesetzt werden dürfen oder er zusätzlich eine angegebene oder nicht beim finanzamt angegebene nebentätigkeit ausüben, bei der noch extra geld reinkommt, ist er "fällig".

das kann übrigens auch zu einer nachzahlung führen (die wird vom amt dann verrechnet, weil der kindsvater ja den unterhaltsvorschuss ans amt zurückzahlen muss).

ich denke, er wird einen recht guten steuerberater haben, der seine finanzen ein bisschen frisiert hat. was da genau sache ist, das kann aber nur das finanzamt überprüfen. das sozialamt (ich denke, das müsste für den unterhaltsvorschuss zuständig sein) kann bloss konkreten hinweisen nachgehen.

was das gehalt deines neuen partners betrifft und seine unterhaltspflicht, dazu solltet ihr mal zu einem anwalt für unterhaltsrecht zu einer rechtsberatung gehen. die kostet um die 30 euro, kann aber sehr viel aufschluss geben, wer in welchem fall wie unterhaltsberechtigt ist oder unterhalt zahlen muss.

mit etwas glück findet sich vielleicht sogar hier noch jemand ein, der das besser beantworten kann und die entsprechenden regelungen und paragraphen nennen kann.

simonsonnenschein 
Beitragsersteller
 16.04.2016, 13:10

Eine Nebenbeschäftigung hat er sicher nicht.  Er arbeitet und macht nebenbei als Abendschule die Techniker Ausbildung.  Da er aber wieder bei Mama wohnt hat er kaum Ausgaben.  Ich denke mal das er nicht mal Miete zahlt. 

Aber das das Jugendamt schon nicht interessiert das er die Ausbildung angefangen hat und deswegen weniger verdient und sicher auch Fahrtkosten anfallen ist nicht schön.  

Wenn du mit einem neuen Partner lebst, steht dir eigentlich Unterhaltsvorschuss gar nicht zu. In der Richtung solltest du den Ball flach halten.

Scheinbar hast du dem Jugendamt gegenüber aber auch nicht deutlich genug gemacht, dass dein Ex wohl andere Einkünfte haben muss. Sonst wäre eine KFZ-Finanzierung von 12.000 € gar nicht möglich gewesen.

simonsonnenschein 
Beitragsersteller
 16.04.2016, 13:54

Da ich nicht Mit dem neuen Partner verheiratet bin,  spielt das keine Rolle. 

DerHans  16.04.2016, 13:57
@simonsonnenschein

Zusammen leben reicht. Damit bist du nicht mehr "bedürftig"

petrapetra64  17.04.2016, 08:48
@DerHans

DerHans  ich würde dir dringend empfehlen, mal in das Unterhaltvorschuss zu sehen, da steht ganz klar drin, dass einem der UV zusteht, wenn man verwitwet, ledig, geschieden oder dauernd getrennt lebend ist.Man darf also lediglich nicht verheiratet sein, um UV zu erhalten. Und über das zusammen leben mit jemanden  steht da gar nichts drin.

Mit Bedürftigkeit hat das UVG nichts zu tun, das Einkommen des Beziehers spielt auch keine Rolle. Ich habe auch 2 x 6 Jahre UV erhalten und war nach Sozialgesetz nicht bedürftig.

Du verwechselst daher wohl Alg2 und SGB mit UV und UVG.

Menuett  17.04.2016, 16:58
@DerHans

Das ist falsch.

Um keinen UVG mehr zu bekommen muß man neu heiraten.

Du solltest vlt. selbst mal zu einem Anwalt gehen.

Ich wurde zu DDR-Zeiten geschieden. Der Vater brachte auch so Argumente an wie er müsse Raten fürs Auto zahlen. Damit kam er aber nicht durch.

Ich finde es traurig, welche Ausreden Väter gebrauchen, um nicht zahlen zu müssen.

Du bist berechtigt, alle zwei Jahre vom Kindsvater Auskunft über sein Einkommen einzuholen und es hinsichtlich seiner "Leistungsfähigkeit" zu prüfen bzw. im Rahmen einer Beistandschaft für die Kinder prüfen zu lassen..., aus gegebenem Anlass könnte eine neuerliche Prüfung auch vor Ablauf der Frist erfolgen.

(Die Anschaffungen des Vaters könnten einen "Anlass" darstellen, denn sie könnten auf einen Bankkredit hinweisen, für den ein gewisses Einkommen vorhanden sein sollte...)

Du selbst musst dich also kümmern (bzw. die "Beistandschaft" dazu veranlassen...), denn die Unterhaltsvorschusskasse selbst wird ggf. kein sonderliches Interesse an einer Einkommensüberprüfung haben, kann sie doch ohnehin nicht mehr als den geleisteten UV vom Vater zurückfordern..., möglicher Unterhalt darüber hinaus liegt außerhalb ihres Interesses....

Der Vater hat einen Selbstbehalt von 1.080,- Euro, das heißt dieser Betrag muss ihm übrig bleiben. Von diesen 1.080,- Euro muss er sein gesamtes Leben finanzieren. Wenn er es schafft, so billig zu kleben, dass er noch einen Autokredit zahlen kann (und ihm jemand überhaupt einen Kredit gibt), so ist dagegen nichts zu sagen. Den wr er sein Geld, das ihm bleiben muss, einsetzt, ist ihm überlassen.

Anders wäre es natürlich, wenn er über sen Einkommen betrügt und in Wirklichkeit mehr verdient Das müsste man ihm aber erst mal nachweisen.