Nach Auszug Miete weitergezahlt - Bis wann muss der Vermieter diese zurückzahlen?
Mein Vater zog in 09-2011 aus seiner Wohnung aus. Leider hat er noch 8 Monate lang die Miete versehentlich weitergezahlt.
Bis wann muss der Vermieter diese zurückzahlen? Bereits Mitte Mai 2012 schrieb er an die Hausverwaltung mit Fristsetzung und Nachfristsetzung von 14 Tagen, dass die zuviel gezahlte Miete zurückgezahlt werden soll. Bis heute ging leider keine Zahlung ein.
Was soll er jetzt machen ?
11 Antworten
die überweißung ist getätigt und dein vater hat keinen anspruch darauf die miete zurück zu erhalten.
ruf mal bei dem vermieter an und sprich mit ihm das ist sehr viel besser als briefe mit fristsetzungen. er hat ja den fehler gemacht und nicht die hausverwaltung.
Die Überweisung geschah irrtümlich.
Der Vermieter hätte reagieren müssen.
Wo du aber vollkommen recht hast: vielleicht lässt sich die Sache mit einem einfachen Telefonanruf erledigen.
imsexyiknowit, was für Rechtsverständnis hast Du? So ein Unsinn.
Die Frage ist doch ob er die Wohnung gekündigt hat. Ein Auszug alleine befreit nicht von der Mietzahlung. Wenn die Wohnung fristgerecht gekündigt (Einschreiben) und der Auszugstermin feststeht kann das versehentlich zuviel gezahlte Geld an Miete sofort zurück verlangt werden und ist sofort fällig.
Danke; Der Vertrag wurde ordnungsgemäß gekündigt, Schreiben beim Vermieter mit Zeugen abgegeben, 2 Monate vor Ablauf des Auszuges.
Dann schreibt man nochmal, setzt eine letzte Frist und schickt danach einen Mahnbescheid und wenn es sein muss auch einen Vollstreckungsbescheid. Das kann man alles online ohne RA machen.
Vielleicht kann man auch mal anrufen und nachfragen warum noch nicht gezahlt wurde...
Veranlassen sie einen Mahnbescheid (Mahnung-online.de).
Was soll er jetzt machen ?
Mahnbescheid erlassen.
Watt`n Quatsch ...