Differenz Unterhaltsvorschuss?

5 Antworten

Sobald genug Verdienst da ist, muss du mit dem Abtrag anfangen, vorher nicht.

wenn du natürlich ein lebenslang so wenig verdienst, musst du es auch nicht zurück Zahlen.

Die Kindesmutter kann die Differenz beantragen.

Ob Du diese Beträge zurückzahlen musst, das wird von der Unterhaltsvorschusskasse geprüft anhand Deiner Vorbildung/Ausbildung und anhand Deines Einkommens.

IQSofia  14.03.2018, 14:51

ja, genau so funktioniert das.

Layercake1506 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 14:45

Danke für deine Antwort:)

Aber wie ist der Ablauf??Die Mutter beantragt die Differenz beim Amt legt vor das ich einen Teil vom Unterhalt zahle(Kontoauszug)das Amt meldet sich bei mir um zu sehen ob ich doch nicht mehr zahlen kann??

Die Differenz ist genau der Teil, den du NICHT bezahlst, obwohl du es müsstest (wenn du es könntest), und dieser Teil muss von dir an die Vorschusskasse nachgezahlt werden, sobald du dazu in der Lage bist.

Die Vorschusskasse hat das für dich vorübergehend übernommen. Du bist ihr diesen Betrag schuldig.

Menuett  14.03.2018, 19:16

Nein, er ist den Betrag nur dann schuldig, wenn er ausreichend verdient. Da muss dann nichts nachgezahlt werden.

IQSofia  14.03.2018, 15:27

Pauschal lässt sich das nicht sagen, ob die Differenzbeträge zurückgezahlt werden müssen oder nicht. Es spielt z. B. eine Rolle, ob Du anhand Deiner Vorbildung eine bessere bezahlte Arbeitsstelle finden solltest/müsstest, um Deiner Unterhaltsverpflichtung in ausreichender Höhe nachzukommen.

Wie viele Stunden pro Woche arbeitest du denn ?

Wenn du angenommen schon 40 Stunden die Woche arbeitest und anhand deiner Ausbildung auch nicht mehr verdienen könntest und dir auch kein Nebenjob zumutbar wäre,dann müsstest du von dem Unterhaltsvorschuss ( Differenzbetrag ) auch nichts zurückzahlen.

Das Jugendamt müsste dich zudem erst einmal auffordern ggf.noch einen Nebenjob anzunehmen,um so deiner vollen Unterhaltspflicht nachkommen zu können,erst ab da würde dann ggf.eine Rückzahlung von Vorschussleistungen auf dich zukommen,solltest du dir dann keine Nebentätigkeit suchen.

Hat den zu zahlenden Unterhalt von 120 € wer festgesetzt oder zahlst du das von dir aus und wenn ja,wurde das neue gemeinsame Kind dabei schon berücksichtigt ?

Layercake1506 
Beitragsersteller
 22.03.2018, 18:50

Hallo... ich arbeite 35 stunde die Woche. Ich fahre Bus in Leipziger Linien verkehr. Ein 2t Job würde nicht funktionieren :) bis zu 10Stunden Unterwegs. Die 120€ habe ich einen Titel vom Jugendamt.

isomatte  23.03.2018, 14:33
@Layercake1506

Dann wird sich das mit einem Nebenjob ja schon erledigt haben,auch wenn deine reine Arbeitszeit nur 35 Stunden beträgt !

Die Mutter bekommt die Differenz und du musst den UVG nicht zurückzahlen, wenn Du schuldlos zu wenig verdienst. Dann auf keinen Fall einen Titel unterschreiben.

Layercake1506 
Beitragsersteller
 14.03.2018, 19:29

Ja ich habe seit 5 Jahren eine Arbeit wo ich 1300€ netto verdiene...und mit meiner jetzigenFreundin eine 7 monate alte Tochter...wenn ich könnte würde ich..aber ich kann nicht 😣

Menuett  14.03.2018, 19:34
@Layercake1506

Nö, damit geht nicht mehr. Eher weniger, du darfst die Kosten der Arbeit zu 5 Prozent vom Nettogehalt noch abziehen.

Einen Titel, der höher ist als der jetzige würde ich nicht unterschreiben. Dir steht Verfahrens- und Prozesskostenhilfe zu. Du kannst beim Amtgericht einen Schein erhalten, mit dem Du zum Anwalt kannst, kostet 10€.

Wie viele Stunden arbeitest Du?