Vater fordert Unterhalt zurück. Was tun?
mein Vater fordert denn Unterhalt zurück, denn er gezahlt hatte als ich arbeitssuchend war. Dies waren gut 4 Monate. Nur kann ich mir das nicht leisten, da meine Ausbildung erst am 14.08 beginnt und selbst dann sind die kosten zu hoch für mich. Zudem standen im Schreiben des Rechtsanwaltes meines Vaters Unterstellungen die schlicht weg nicht stimmen z.B. soll ich die Mittlere Reife gemacht haben um nicht arbeiten zu müssen, was mal total Hirnrissig ist (Entschuldigung für die Ausdrucksweise) ebenfalls mit der FOS die ich das erste halbe Schuljahr nur besucht haben soll um nicht zu arbeiten. Er unterstellt mir in der Mittleren Reife schlechte Noten gehabt zu haben ( und ich hatte einen Durchschnitt von 2,5), weshalb schon vornherein klar gewesen sein soll das ich die FOS nicht schaffe. Das letzte halbe Jahr soll ich "Urlaub" gemacht haben, und dazu noch gearbeitet haben soll, was sich schon mal widerspricht und beides schlichtweg gelogen ist Jetzt ist meine Frage: muss ich den Unterhalt sowie die Kosten zurück zahlen? und was kann ich tun? (meine Bemühungen beim Anwalt waren bisher ohne Erfolg)
Danke schon im Voraus
14 Antworten
Die Frage ist wann der Vater eine Änderung des Unterhaltstitels verlangt hat. In der Regel kann Unterhalt rückwirkend nicht gefordert oder zurückgefordert werden. Gezahler Unterhalt ist in der Regel nämlich schlicht als verbraucht anzusehen. Gab es keinen Titel, dann kann logischerweise auch keine Änderung/ Aufhebung verlangt werden und somit können die freiwilligen Zahlungen auch nicht zurückgefordert werden.
und was kann ich tun?
Der Rückforderung widersprechen. Und ab Beginn der neuen Ausbildung einen (neunen) Unterhaltstitel erwirken.
meine Bemühungen beim Anwalt waren bisher ohne Erfolg
Was heißt das ? Was soll der Anwalt denn erreichen ? Zunächstmal kann ihr Anwalt der Forderung nur widersprechen. Dazu bräuchten sie aber keinen Anwalt. Erst wenn die Gegenseite auf Rückzahlung klagt, kommt es zu einer Entscheidung, bei der eine Abweisung der Klage oder ein Sieg im Urteil erreicht werden kann.
Ist das Urteil da, dann können entweder fristgerecht Rechtsmittel eingelegt werden, oder das Urteil wird von beiden Seiten so akzeptiert und damit rechtskräftig.
Wie alt bist du? Wenn du noch unter 18 bist, kannst du bzw. deine Mutter zur Klärung der Unterhaltsangelegenheiten eine Beistandschaft im Jugendamt einrichten lassen. Bist du über 18, bleibt dir nichts anderes übrig als
- zu bezahlen,
- das ganze auszusitzen, schließlich müsste dein Vater die Forderung einklagen, oder
- einen Anwalt einzuschalten und darauf zu vertrauen, dass er schon das Richtige tut.
Komisch ist, dass deine Bemühungen beim Anwalt bisher ohne Erfolg waren. Wie soll man das verstehen?
Da hilft dir wohl nur die kostenpflichtige Beratung und Vertretung durch einen eigenen Anwalt.
GF-User sind gewöhnlich keine aktiven Juristen und kennen auch nicht den bereits vorliegenden Schriftwechsel.
Andererseits kann ich mir auch keinen Anwalt vorstellen, welcher "reine Luftnummern" deines Vaters, allein wegen des Honorars verfolgen würde, wenn diese nicht irgendwo auch Hand und Fuß hätten.
das ist ja wohl das mindeste, dass man gezahlt leistungen zurück erstattet, egal wie!
Weis zwar nicht wie alt du bist,gehe aber davon aus,das du schon volljährig bist !!! Wenn das deine erste Ausbildung ist,muss er ja eh weiter Unterhalt zahlen,wenn du noch nicht 25 Jahre alt bist.Schreib einfach dem Anwalt noch mal einen Brief und schlage ihm vor,diese Summe mit den Unterhaltsansprüchen ab August zu verrechnen.Wenn er nicht darauf eingehen will,wird dein Vater wohl erst einmal Pech haben,denn dir stehen als Berufstätiger ein Pfändungsfreibetrag von ca. 1050 € zu,dann wartet er min.3 Jahre,bis du deine Ausbildung beendet hast um eventuell eine Pfändung vornehmen zu lassen.Ich rate dir,vor deinem Ausbildungsbeginn dein bestehendes Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu lassen,damit du nicht eines Tages erst einmal keinen Zugriff mehr auf dein Konto hast.
Hast Recht,ich vergas !!! Hatte mich so auf die Frage fixiert,das ich daran nicht gedacht habe.
falsch
Wenn ihre Ausbildungsvergütung ausreicht, sprich höher als der Sozialsatz braucht der Vater keinen Unterhalt mehr zahlen.