Unter welchen Voraussetzungen kann man als Kindsvater sein Kind zur Adoption freigeben, wenn man mit dem Kind und der Mutter nichts zu tun hat?
Guten Tag.
Folgende Situation: Ich bin "Vater" eines fast 4 jährigen Sohnes. Ich sage "Vater", weil ich mit ihm keinerlei Kontakt habe, mit seiner Mutter genauso wenig (wir waren nicht verheiratet) und nur auf dem Papier sein biologischer Vater, bzw. Erzeuger bin und eigentlich nur Unterhalt zahle. Ansonsten aber keinerlei Bezug zum Kind habe.
Wir haben damals zwar verhütet, aber dennoch ist sie schwanger geworden. Wie es dazu kommen konnte, weiß ich leider nicht. Sie hat angeblich die Pille genommen und ich habe ein Kondom benutzt. Ich habe dann einen Test gemacht und bin zu 99,9% der Vater. Im nachhinein habe ich aber erfahren, dass sie die Pille abgesetzt hatte und es drauf angelegt hat schwanger zu werden. Als es hieß, dass sie schwanger ist, kam nur das Argument: "Egal ob du bleibst oder gehst... das Kind bekomme ich sowieso!" Tolle Aussage...!
Wie dem auch sei... die Kindsmutter (KM) hat nun seit 3 Jahren einen neuen Partner. Sie leben dementsprechend auch zusammen und der Kleine sieht ihn entsprechend als Vater an, da ich ihn das letzte Mal ein halbes Jahr nach der Geburt gesehen habe.
Meine Frage lautet nun: Gibt es eine Möglichkeit das Kind einseitig (also von meiner Seite aus) zur Adoption freizugeben, damit der neue Partner der KM das Kind adoptieren kann? Wenn ja, welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? Gibt es generell die Möglichkeit meine Rechte an meinem Kind abzutreten, da ich wie gesagt im Grunde nur der Erzeuger und Zahler bin und ansonsten wie gesagt keinerlei Bezug zu meinem Kind habe und sie das auch nicht möchte.
Ich weiß, dass das ein recht zwiegespaltenes Thema ist und ich nicht auf allen Seiten auf Verständnis stoße. Daher bitte ich hier nur um ERNSTE Antworten und keine typischen Flame- und Hass-Postings!
Danke.
8 Antworten
Denke da mehr an die Vormundschaft oder ERziehungsberechtigung, wenn du aber sowieso nichts mit den beiden am Hut hast, wird das vermutlich vom Gericht sowieso bei der KM liegen.
Abtreten kannst Du somit nichts in dem Sinne von "Vaterschaft" oder ähnlichem. Bin zwar kein Rechtsanwalt aber ich denke mir mal, dass falls der neue Partner irgendwann vorhaben sollte, das Kind zu adoptieren, weil z.B. mit der KM verheiratet ist, dann müsstetst du dein Einverständnis geben. Aber sonst hast du nichts weiter außer deine "Pflichten" und die Unterhaltszahlungen zu leisten.
Ja anscheinend. Aber aus der Sache kommt er nicht raus, wenn nicht zufällig der Freund die Adoption beantragt und selbst dann weiß ich nicht ob er nicht trotzdem Unterhalt zahlen müßte..
In dem Moment, in dem der neue Partner das Kind adoptiert, ist er der (neue) Vater. Dann ist der Erzeuger auch nicht mehr unterhaltspflichtig.
Als leiblicher Vater des Kindes hast du dem Kind gegenüber Rechte und Pflichten. Auf deine Rechte (z.B. Sorgerecht oder das Umgangsrecht) könntest du verzichten, da deren Wahrnehmung nicht zwingend notwendig ist. Deine Pflichten (wie z.B. die Unterhaltspflicht) könntest du nur abgeben, wenn ein Anderer bereit wäre, diese zu übernehmen - und dann auch der andere Elternteil damit einverstanden wäre, der die (ggf. Mit-) Sorge für das Kind trägt.
Sollte der Mann der Kindsmutter das Kind adoptieren wollen, könntest du die mit der Vaterschaft verbundenen Rechte und Pflichten an ihn abtreten. Ist er nicht zu einer Adaoption bereit, kann Niemand ihn dazu zwingen.
Du kannst keine Adoption durch den neuen Partner erzwingen oder beantragen.
Wenn die beiden selbst auf die Idee kommen, kannst du zustimmen, und dann gehen alle "Rechte und Pflichten" als Vater auf den Adoptivvater über.
Wenn die Mutter und der Neue damit einverstanden ist, dann ist das kein Problem.
Sind sie es nicht, hast Du keinerlei Chance.
ich glaub, dass du nur deine vormundschaft abgeben kannst. bei beiderseitigem einverständnis sollte es da kein problem geben?
Es ist recht naheliegend, dass es dem Fragesteller ja gerade darum geht, dass er nicht mehr zahlen will.