Unter welchen Voraussetzungen kann man als Kindsvater sein Kind zur Adoption freigeben, wenn man mit dem Kind und der Mutter nichts zu tun hat?

8 Antworten

Denke da mehr an die Vormundschaft oder ERziehungsberechtigung, wenn du aber sowieso nichts mit den beiden am Hut hast, wird das vermutlich vom Gericht sowieso bei der KM liegen.

Abtreten kannst Du somit nichts in dem Sinne von "Vaterschaft" oder ähnlichem. Bin zwar kein Rechtsanwalt aber ich denke mir mal, dass falls der neue Partner irgendwann vorhaben sollte, das Kind zu adoptieren, weil z.B. mit der KM verheiratet ist, dann müsstetst du dein Einverständnis geben. Aber sonst hast du nichts weiter außer deine "Pflichten" und die Unterhaltszahlungen zu leisten.

DieKatzeMitHut  03.11.2015, 17:44

Es ist recht naheliegend, dass es dem Fragesteller ja gerade darum geht, dass er nicht mehr zahlen will.

RogerDasAlien  03.11.2015, 17:46
@DieKatzeMitHut

Ja anscheinend. Aber aus der Sache kommt er nicht raus, wenn nicht zufällig der Freund die Adoption beantragt und selbst dann weiß ich nicht ob er nicht trotzdem Unterhalt zahlen müßte..

Pangaea  03.11.2015, 17:49
@RogerDasAlien

In dem Moment, in dem der neue Partner das Kind adoptiert, ist er der (neue) Vater. Dann ist der Erzeuger auch nicht mehr unterhaltspflichtig.

Als leiblicher Vater des Kindes hast du dem Kind gegenüber Rechte und Pflichten. Auf deine Rechte (z.B. Sorgerecht oder das Umgangsrecht) könntest du verzichten, da deren Wahrnehmung nicht zwingend notwendig ist. Deine Pflichten (wie z.B. die Unterhaltspflicht) könntest du nur abgeben, wenn ein Anderer bereit wäre, diese zu übernehmen - und dann auch der andere Elternteil damit einverstanden wäre, der die (ggf. Mit-) Sorge für das Kind trägt.

Sollte der Mann der Kindsmutter das Kind adoptieren wollen, könntest du die mit der Vaterschaft verbundenen Rechte und Pflichten an ihn abtreten. Ist er nicht zu einer Adaoption bereit, kann Niemand ihn dazu zwingen.

Du kannst keine Adoption durch den neuen Partner erzwingen oder beantragen.

Wenn die beiden selbst auf die Idee kommen, kannst du zustimmen, und dann gehen alle "Rechte und Pflichten" als Vater auf den Adoptivvater über.

Wenn die Mutter und der Neue damit einverstanden ist, dann ist das kein Problem.

Sind sie es nicht, hast Du keinerlei Chance.

ich glaub, dass du nur deine vormundschaft abgeben kannst. bei beiderseitigem einverständnis sollte es da kein problem geben?