Vater auf Unterhaltszahlung verklagen, Kinder sind 15 und 17 Jahre alt.

9 Antworten

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  1. Die Mutter hat Anspruch auf Prozesskostenhilfe und einen beratugnshilfeschein. Den Schein holt sie unter Vorlage der Lohnabrechnung beim rechtspfleger vom Antsgericht, die PKH beantragt dann der Anwalt.

  2. Der Kindsvater hat eine Erwerbsobliegenheit. das gericht wird dem schon die Hammelbeine langziehen.

  3. WEIL er keine Mietkosten hat (Partnerin zahlt alles), kann man verschärften Selbstbehalt geltend machen...dann "darf" er nur rund 700€ behalten statt der üblichen 1000€.

  4. WENN die Selbstständigkeit mehr einbrachte als der jetzige Job, kann ein geschickter Anwalt das hindrehen, dass ihm ein fiktives entsprechendes Einkommen unterstellt wird vom Gericht. Denn dann hat er sich nachweislich der Unterhaltspflicht entzogen! Das führt zu

  5. Knast wegen Unterhaltshinterziehung

Alles in allem stehen die Chance sehr gut. Denkt dran, ab 18 m+ssen die Kidner selber klagen!

Und: Ich würde die Kids bis zum Abi durchziehen lassen mit anschliessendem Studium. dann "darf" der Vater richtig lange latzen...

Unterhaltsurteile sind 30 Jahre lang vollstreckbar! da kann man nach kürzlich reformiertem Schuldrecht sogar zwangsweise für den Schuldner die Privatinsolvenz anmelden...dann ist der Vater kredittechnisch überall unten durch und das solange, bis ALLE schulden nachweislich getilgt sind.

Das Spielchen hat eine gute Bekannte gerade durch... der säumige Kindsvater ist jetzt zwangsweise in der privat-Inso und schäumt deswegen nicht zu knapp. Sein Zerbedes SEL ist weg, wurde vom insoverwalter gegen einen gebrauchten Polo zwangsgetauscht...der durch den tausch fließende Geldbetrag ging in die Schuldentilgung => an die Kindsmutter.

Man braucht nur viel Ruhe und einen langen Atem. Aber man kriegt auch säumige Zahler ganz klein mit Hut!

18Wheeler  13.05.2013, 09:31

TOP Antwort!!!! Genau so geht´s! Kompliment Dea2010.

Eifelmensch  13.05.2013, 10:23
@18Wheeler

Weil das hier als das Nonplusultra angesehen wird, muss ich mal meinen Senf dazugeben! :-)

Zu 1)
Prozesskostenhilfe nur, wenn Bedürftigkeit besteht und eine Klage Aussicht auf Erfolg hat. Pauschal gibt es die nicht.
Ein Beratungsschein mit anschließendem Anwaltsbesuch sollte aber tatsächlich beantragt werden.

zu 2)
Was soll das Gericht den machen, außer ein fiktives Einkommen zu unterstellen?
Fiktives Einkommen bedeutet nur, dass das Geld tatsächlich nicht vorhanden ist und damit auch nicht gepfändet werden kann.
Das Einzige was dann wächst sind die Schulden beim Pflichtigen - Geld fließt noch lange keins!

zu 3)
Freiwillige Zuwendungen Dritter zählen nicht zum Einkommen.
Bei gemeinsamer Wohnung werden die hälftigen Wohnkosten als Ausgaben des Pflichtigen zugrundegelegt. Bis zur Höhe von 360,-€ sind diese Teil des Selbstbehaltes und werden pauschal anerkannt, nur wenn der Anteil des Pflichtigen darüber liegen würde, müsste er nachweisen, dass es ihm nicht möglich ist eine günsigere Wohnung zu bekommen.

zu 4)
siehe 2)

zu 5)
Nach 170 StGB wird man in D in aller Regel nur vom AG verurteilt, die allermeisten Urteile haben in der Berufung vor dem OLG keinen Bestand.

Es kommt im vorliegenden Fall auf die Höhe des Einkommens der Mutter an, ob hier überhaupt eine Verletzung der Unterhaltspflicht vorliegt. Nur wenn hier Sozialleistungen in Anspruch genommen werden müssen um den Lebensbedarf der Kinder sicherzustellen, wäre der Tatbestand des 170 erfüllt.

Und: Ich würde die Kids bis zum Abi durchziehen lassen mit anschliessendem Studium. dann "darf" der Vater richtig lange latzen...

Aber nur wenn er ein entsprechendes Einkommen hätte!
Selbstbehalt liegt bei 1200,-€, es besteht keine Erwerbsobliegenheit!

und das solange, bis ALLE schulden nachweislich getilgt sind

Nee, Schulden muss man im Prinzip gar nicht itlgen. Es muss nur die Wohlverhaltensphase von in Deutschland 6 Jahren eingehalten werden. Danach sind alle Schulden, also auch Ansprüche weg.
Zieht der Schuldner für 1 Jahr nach England, kann er dort eine Privatinso auch in 1 Jahr durchziehen.

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 09:34

Danke, ich gebe es weiter! Ich kenne diesen Mann, er ist ein Dreckskerl! (sorry)....rächt sich somit auf diese schäbige Weise an seiner Noch-Ehefrau und hat auch die Spareinlagen der Kinder an sich gerissen. Bausparverträge, die auf die Kinder angelegt worden sind und auch das "Kommuniongeld", welches sie damals bekommen und angelegt haben.

Die Große macht nächstes Jahr ihr Abi und will in der Tat studieren. Beide haben jeden Kontakt zum Vater abgebrochen.

18Wheeler  13.05.2013, 09:50
@rhapsodyinblue

Goil! Wenn die Große studiert ist der "Alte" bis zu ihrem 27. Lebensjahr unterhaltspflichtig....

himako333  13.05.2013, 21:10
@rhapsodyinblue

Beide haben jeden Kontakt zum Vater abgebrochen...ja das kann langfristig bös für die Kinder ausgehen ,bis dahin das der Vater nur bis 18 und ...nach Volljährigkeit nichts mehr zahlen muß. denn Kinder haben jeden zahlendem Elternteil gegenüber auch Pflichten, wie Respekt, höfflichen Kontakt und weiter...in dem Sinn.

Sollte Deine Freundin die Kinder gegen den Vater manipuliert haben mache der klar, sie bewegt sich auf sehr dünnem Eis...m.l.G. ;)h.

Sie können in diesem gelobten Land niemanden zu Arbeit oder Mehrarbeit zwingen! Sofern der Arbeitgeber allerdings unter Tarif entlohnt, wäre da ein Ansatzpunkt zur Durchsetzung von ansprüchen über das Arbeitsgericht. - Ob das letztlich klappt, bleibt fraglich.

Bevor es zu Gericht geht, ist das Jugendamt für eine Schlichtung zuständig. Hier wird bei Misserfolg auch der Mutter erklärt, wie ein Gerichtsverfahren aussehen könnte. Dabei kommt es halt darauf an, inwiefern die Behauptungen hier gegen den Vater belegt werden können. Insofern er wirklich in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, muß seine neue Freundin für den Unterhalt der Kinder aufkommen.
So oder so laufen bei dem Vater Unterhaltskosten auf, die die Mutter allerdings alle 5 Jahre nachweislich einfordern muß. Ansonsten täten diese verfallen.

Eifelmensch  13.05.2013, 22:15

Bevor es zu Gericht geht, ist das Jugendamt für eine Schlichtung zuständig. Hier wird bei Misserfolg auch der Mutter erklärt, wie ein Gerichtsverfahren aussehen könnte

Seit wann ist in einem Unterhaltsverfahren die Schlichtung durch das JA vorgesehen?

So oder so laufen bei dem Vater Unterhaltskosten auf,

Betsteht ein Titel?!

die die Mutter allerdings alle 5 Jahre nachweislich einfordern muß.

Unterhaltsschulden verjähren, genau nwie andere Schulen auch, nach 3 Jahren. Alle 5 Jahre reicht also nicht aus.
Insbesondere wenn ein Titel besteht, muss jedes Jahr versucht werden zu vollstrechen, sonst kann die Verwirkung eintreten!!!!

DerSteppenwolf  14.05.2013, 12:19
@Eifelmensch

Eine Schlichtung zwischen Eltern ist eine der Grundaufgaben des Jugendamtes. Was Du wahrscheinlich meinst ist eine rechtsverbindliche Schlichtung. Ein Titel ist bei auflaufenden Unterhaltskosten nicht notwendig. Es genügt , wenn der Geldgeber kein Widerspruch beim JA einlegt.

Eifelmensch  14.05.2013, 13:47
@DerSteppenwolf

Eine Schlichtung zwischen Eltern ist eine der Grundaufgaben des Jugendamtes. Was Du wahrscheinlich meinst ist eine rechtsverbindliche Schlichtung.

Nein, ich meinte: Seit wann ist in Unterhaltssachen ein vorgeschaltetes Schlichtungsverfahren notwendig? Das ist mir absolut unbekannt.

Ein Titel ist bei auflaufenden Unterhaltskosten nicht notwendig.

Vorausgesetzt der Vater ist in Verzug gesetzt! Ob das so ist, ergibt sich nicht aus der Frage. Zudem ist der Vater nicht leistungsfähig, da er unter dem Selbstbehalt liegt. Also so einfach wie du das darstellst ist die Sache nicht!

Es genügt , wenn der Geldgeber kein Widerspruch beim JA einlegt.

Hier bringst du schon wieder das Jugendamt ins Spiel obwohl davon in der Frage keine Rede ist.
Das Jugendamt wird in Unterhaltssachen nur tätig, wenn es entweder Vorschuss leisten muss (hier ausgeschlossen) oder eine Beistandschaft eingerichtet wurde.
Und auch das JA muss in Verzug setzten, sonst besteht kein Anspruch auf Unterhalt (§ 1613 Abs. 1 BGB).
Gegen eine Aufforderung Unterhalt zu zahlen kann man auch keinen Widerspruch einlegen, da es sich nicht um einen Rechtsakt handelt. Es geht hierbei auschließlich um zivilrechtliche Ansprüche!

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 09:12

Danke!

Er ist den Kindern gegenüber Unterhaltspflichtig und wenn er dem nicht nachkommt ist das vernachlässigte Unterhaltspflicht und dafür geht er ins "Kaffee Viereck" ( Beugehaft ). Einzige Ausnahme ist, wenn er wg. gesundheitlichen Einschränkungen nur soundsoviele Stunden arbeiten kann. Also auf jeden Fall Anzeigen!

Ein kleiner Tipp an´s Finanzamt ( Steuerhinterziehung!- Geht auch anonym ) wird deren Machenschaften schon aufdecken. Dann sind sie Beide dran!

Da die Kinder noch nicht Volljährig sind, ist das Jugendamt zuständig. Die helfen ihr weiter, sorgen auch für einen Anwalt, wenn sie sich keinen leisten kann und treten in Vorkasse.

Anspruch auf Wohngeld / Erweiternde Sozialhilfe ?

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 09:35

Danke. Ob und inwieweit Anspruch auf Wohngeld oder erweiternde Sozialhilfe besteht, weiß ich nicht. Gebe ihr aber gerne den Tipp.

Sie können nicht klagen sondern das Jugendamt.

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 09:00

Wieso Jugendamt? Das Jugendamt hat damit nichts mehr zu tun, weil die Kinder über 12 Jahre alt sind. Da zahlt das JA keinen Vorschuss mehr.

brido  13.05.2013, 09:05
@rhapsodyinblue

als Rechtsvertreter. Erst mit 18 können die Kinder klagen.

rhapsodyinblue 
Beitragsersteller
 13.05.2013, 09:06
@brido

Die Große wird demnächst 18, also könnte sie klagen.

schelm1  13.05.2013, 09:15
@rhapsodyinblue

Klagen kann sie! Doch wo nichts zu holen ist, bringt auch ein Urteil kein Geld! Der Richter erkennt den Anspruch zu - nur zahlen wird er keinen Cent!

himako333  13.05.2013, 20:59
@rhapsodyinblue

wenn die Kinder / Mutter einen Beistand hat ist dann auch der Beistand für eventuellen Klagen zuständig, das** hat brido richtig angeführt, nur ohne Begründung.**

Eine Beistandszeit endet meist mit dem 18zehnten Lebensjahr der Kinder, dann erhalten die noch alle möglichen Info's über/zu ihrem Vater von Seiten des JA auch die aktuelle Whg. Anschrift..verheiratet oder nicht und welchen Namen der Vater zur Zeit trägt...es sei die betreuende Person, (meist Mutter) beantragt die vorzeitige Beendigung und regelt zukünftig alles persönlich. Dann kann aber der Vater unabhänig von der Mutter übers JA dem Kind alle Infos zukommen lassen...oder das Kind kann diese auch gegen den Willen der Mutter anfordern & erhalten .

** Das JA hat immer auch nach Ablauf der UV-vorschusszahlungen noch mit dem Kind zu tun.**