Kein Unterhalt mehr bei Minijob?
Meine Tochter, 19 Jahre alt, besucht die FOS .Der Vater zahlt 300 Euro Unterhalt monatlich.Nun würde Sie gerne einen Minijob nachgehen.Der Vater meint, wenn sie einen Minijob nachgeht muss er keinen Unterhalt mehr an ihr zahlen! Ist das wirklich so???
7 Antworten
Bei einem 450,- Euro-Job bleiben 50,- Euro anrechnungsfrei für Fahrtkosten zur Arbeit u.ä. Vom Rest wird nur die Hälfte angerechnet, da man als Schülerin eigentlich gar nicht nebenher arbeiten gehen muss. Der Unterhaltsanspruch der Tochter (der sich ja bei Volljährigen grundsätzlich gegen BEIDE Elternteile richtet) sinkt also um 200,- Euro. Da bei Volljährigen der Unterhalt auf beide Eltern im Verhältnis ihrer Einkommen aufzuteilen sind (also beide Eltern je nach ihrem Einkommen einen Teil des Unterhalts zahlen müssen), kann es sein, dass der Betrag des Vaters um weniger als 200,- Euro sinkt.
Es kommt darauf an was sie da verdient !
Wenn sie angenommen nur ein kleines Taschengeld dazu verdienen würde,also z.B. 100 €,dann würde nach Abzug einer Pauschale von ca. 50 € - 60 € nur ein kleiner Betrag übrig bleiben,der dann als Taschengeld Aufbesserung angesehen werden könnte und keinen Einfluss auf den Unterhalt hätte.
Diese Pauschale ist für Aufwendungen gedacht,die ihr wegen der Beschäftigung entstehen könnten,wären die Aufwendungen tatsächlich höher müsste sie das nachweisen,dann müssten sie berücksichtigt werden.
Da sie eben Hauptberuflich nicht noch zur Schule geht ist sie nicht verpflichtet einer Beschäftigung nachzugehen,deshalb darf das Einkommen nach Abzug der Pauschale in der Regel auch nur zu 50 % auf den Unterhaltsanspruch angerechnet werden.
Würde sie also angenommen 400 € Brutto wie Netto verdienen bleibe nach Abzug der Pauschale von angenommen 50 € noch ein Betrag von 350 €,der dann zu 50 % angerechnet werden dürfte.
Das würden dann also 175 € sein,er müsste dann noch 125 € weiter zahlen,mal vorausgesetzt der Unterhalt ab dem 18 Lebensjahr wurde schon neu berechnet,denn ab da werden beide Elternteile barunterhaltspflichtig.
Es musst dann also das relevante Nettoeinkommen beider Eltern addiert werden und dann der Unterhaltsanspruch neu berechnet werden,dass anrechenbare Einkommen,also auch das volle Kindergeld wird dann vom Unterhaltsanspruch abgezogen und der Rest des Anspruchs prozentual nach dem jeweiligen Einkommen ermittelt.
Dann würde in der Regel ja eh nur max. 75 € an anzurechnenden Erwerbseinkommen bleiben und ob sich dann ein evtl.Gang zum Gericht ( Vater ) lohnen würde,um diesen geringen Betrag auf die Unterhaltsleistung anrechnen zu lassen,kann ich mir nicht vorstellen,wenn es überhaupt zu einer Anrechnung bei diesem Betrag kommen würde !
Es ist eben nicht eindeutig geregelt was unter einem Betrag zur Aufbesserung des Taschengeldes zu verstehen ist,ich habe diesbezüglich noch keinen festen Betrag gefunden.
Nein, er muss weiterhin Unterhalt zahlen.
Zitat aus den LL des OLG Hamm:
Einkommen aus überobligatorischer Erwerbstätigkeit kann nach Billigkeit ganz oder teilweise unberücksichtigt bleiben.
DANKESCHÖN. Ich verstehe das so, wenn meine Tochter einen Minijob nachgeht, kann der Unterhalt nicht einfach vom Vater aus gestrichen werden?
Nein. Wenn er seinen Unterhalt aus diesem Grund reduzieren möchte, dann muss er vorher den amtlichen Weg gehen.
Das denke ich auch, aber wenn das eigene Kind mit dem Vater vor Gericht ziehen muss, das ist schon traurig. Er meinte halt, dass er den Unterhalt streichen kann
ja, der wird reduziert, sie braucht ihn ja dann nicht mehr, sie kann sich ja selbst versorgen
sie bekommt nur, was ihr zusteht
eine Schülerin kann sich nicht selbst versorgen. Ein Minijob heißt nicht, dass man jeden Monat das gleiche Geld verdient, vor allem wenn man nur sporadisch eingesetzt wird. Ausserdem kann so ein Minijob jederzeit wieder weg sein, hat also keinen Bestand. Da wäre die ewige Berechnung viel zu aufwendig. Es ist schon schlimm genug, wenn Väter sich bei jedem Cent um den Unterhalt drücken.Es ist ihr Kind und da sollte man alles dran setzen, damit dieses Kind gut in Ausbildung und Beruf kommt. Meine Tochter ist ebenfalls in der Ausbildung eine Mischung aus Schule und Praxis. Sie bekommt Unterhalt und sie arbeitet ein oder zwei mal die Woche auf Abruf in einem Restaurant als Bedienung. Es hat keine Regelmässigkeit und der Verdienst ist unterschiedlich. Es war noch nie ein Thema wegen dem Unterhalt deswegen, auch der Familienanwalt hat bestätigt, dass das so keinerlei Auswirkungen hat, Erst wenn ein erwachsenes Kind regelmässig Geld verdient in der Ausbildung und Arbeit, dann wird eine Neuberechnung vorgenommen. Solange ein Kind studiert oder zur Schule geht, haben Miniobs keine Relevanz. Von Vätern die sich sowieso nur drücken wollen vor dem zahlen, möchte ich jetzt gar nicht anfangen. Es ist armselig !
mag sein, aber bei einen Minijob erhält man ja auch nicht sooo viel. Vielleicht so 200 Euro. Sie könnte das eh nur am Wochenende machen.Wegen der FOS.
ja und diese 200 braucht sie dann doch nicht mehr und er kann sie weniger zahlen
lies den link, da müsste das gut stehen, ich denke auch, dass nicht alles angerechnet wird
Wenn das Einkommen nur 200 Euro mtl. beträgt, dann wird es nicht zur Unterhaltskürzung kommen.
DANKE.Mir was dieses Anliegen sehr wichtig. Da der Vater unsere Tochter angeschrieben hat. Sie Angst hat einen Nebenjob anzunehmen. Deshalb hab ich mich an gutefrage.net gewandt. Du kennst dich da gut aus. Nochmals DANKE
also der Unterhalt geht an die mutter und da die vom minijob nichts hat, wird der unterhalt weiter gezahlt.
Danke. Sie besucht die FOS. Sie könnte dann eh nur am Wochenende arbeiten. 200 Euro wären das maximale was sie verdienen würde.