Vater behält Hälfte des Kindergeldes, steht ihm das zu?
Hallo Community, ich lebe getrennt von dem Vater meiner Tochter. Meine Frage bezieht sich auf den Unterhalt und das Kindergeld. Ich bekomme jeden Monat 184,00€ Kindergeld. Der Vater überweist mir auch Unterhalt, dennoch behält er 92,00€, weil er der Meinung ist, dass ihm die Hälfte des Kindergeldes zusteht. Das habe ich auch immer eingesehen, als sie noch regelmäßig alle 14 Tage bei ihrem Vater war.
Nun war sie fast 7 Monate nicht mehr bei ihm und jetzt sehe ich es auch nicht mehr ein wofür er 92,00€ behält, wenn er seine Tochter nie sieht. Er unternimmt nicht mal was mit ihr, gar nichts. Das sind knapp 650,00€ die mir fehlen. Steht ihm das trotzdem zu, oder kann ich es zurück fordern?
16 Antworten
weil er der Meinung ist, dass ihm die Hälfte des Kindergeldes zusteht.
Die Hälfte des Kindesgeldes ist bei minderjährigen Kindern für den Barbedarf des Kindes einzusetzen und reduziert somit den unterhaltsrechtlichen Bedarf. Das ist in §1612b BGB so geregelt:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1612b.html
jetzt sehe ich es auch nicht mehr ein wofür er 92,00€ behält
Er behält das Geld nicht, sondern zahlt es ans Finanzamt. Das Kindergeld dient nämlich überwiegend zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums. Das Geld was er als Unterhalt zahlt muß er nämlich fast voll versteuern. Es gibt zwar einen Kinderfreibetrag, hier wird das Kindergeld allerdings gegengerechnet, d.h. von einer etwaigen Steuerersparnis abgezogen.
Das Kindergeld steht - komplett - demjenigen Elternteil zu bei dem das Kind lebt.
Hat man 2 Kinder, jedes Elternteil eines der Kinder, dann wird zur Hälfte der Komplettbetrag geteilt.
Du solltest dafür sorgen das das Kindergeld von der Familienkasse direkt auf dein eigenes Konto überwiesen wird. Falls ihm das nicht passt steht es ihm frei beim Jugendamt nach der geltenden Regelung zum Kindergeld nachzufragen
Oder Sie erkundigen sich einmal, bevor Sie falsche Auskünfte geben, denn sonst wüssten Sie, dass er sehr wohl und vollkommen zu Recht 50% des Kindergeldes von seinem Unterhalt abziehen kann!
Wenn du das Kindergeld gezahlt bekommst,kann er ja keine 92 € behalten,die kann er nur vom Unterhaltsanspruch des Kindes abziehen,das dem Kind laut Düsseldorfer Tabelle zusteht !
Es ist also ganz legal und richtig,das er von der Höhe des Unterhalts das hälftige Kindergeld von 92 € abzieht,das hat mit allem anderen nichts zu tun. Keiner kann ihn zwingen sein Kind sehen zu müssen oder etwas mit ihm unternehmen zu müssen.
Der gute Mann ist im Irrtum, er hat den vollen Betrag zu zahlen.
Wende dich ans Jugendamt.
Informiert du dich erst mal, bevor du solche rechtsirrigen Postings verfasst.
Oder erstmal an den Vater um es direkt zu besprechen
Im Falle von solchen "steht mir zu"-Vätern ist reden mit denen meist sinnfrei.
Auf solche Ideen kommt eigentlich nur einer, der der Meinung ist, die Frau verjubelt sein schwerverdientes Geld.
Auf solche Ideen kommt eigentlich nur einer,
der die rechtliche Lage kennt oder es sich von seinem Anwalt erklären ließ.
Das Kindergeld steht den KINDERN zu und ist demjenigen zu überweisen und in voller Höhe auszuzahlen, der die Kinder hauptsächlich versorgt. Die Besuche beim Vater finden schon Anrechnung in der Düsseldorfer Tabelle.
Leider Nein, informieren sie sich doch bitte erst einmal, bevor sie so etwas schreiben,danke!