Unterhalt wärend der FOS?
Hallo Ihr Lieben,
Ich besuche ab September die FOS in Regensburg, mein Vater (zu dem ich keinen Kontakt habe) wohnt soweit ich weiß in Geiselhöring (Mutter ist tot seit ich ca 17 war), ich habe meine Ausbildung nie abgeschlossen (Einzelhandelskauffrau) aber hatte normale Jobs im EH, jetzt meine Frage,
1. muss mein Vater mir Unterhalt zahlen?
2. Wenn ja, wieviel Ungefähr?
3. An wen muss ich mich deswegen wenden?
Vielen Dank
6 Antworten
Du kannst:
SchülerBafog beantragen, elternunabhängig, Halbwaisenrente auf jeden Fall.
Natürlich kannst du von deinem Vater Unterhalt fordern, wenn es sich um die Erstausbildung handelt.
Wenn du seine Anschrift hast, dann teile ihm mit, dass und ab wann du die Schule besuchen wirst, liefere ihm die Kopie der Anmeldung und sobald die Schule begonnen hat, eine Schulbescheinigung und fordere ihn auf, dir ab Schulbeginn Unterhalt zu zahlen. Damit auch du diesen berechnen kannst, muss er dir seine Einkommensverhältnisse offen legen. d.h. Einkommensnachweise der letzten 12 Monate vor deinem Schreiben plus den letzten Einkommenssteuerbescheid, denn eine etwaige Steuerrückzahlung fällt auch in die Berechnung hinein.
Du kannst dir unter Vorlage deines ALGII- Bescheides beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungssschein ausstellen lassen und damit zu einer anwaltlichen Erstbetratung gehen (kostet dann unter 25,-Euro) Such dir einen, der Familienrecht vertritt, der kann dir dann bei der Berechnung helfen. Dann forderst du genau diesen Betrag von deinem Vater. Das dir zustehende Kindergeld (musst du auch beantragen) und die Halbwaisenrente musst du dir auf den Unterhalt anrechnen lassen.
"Ob eigene Wohnung oder WG-Zimmer, sobald der Nachkömmling seinen eigenen Hausstand gründet, hat er Recht auf einen festen Unterhaltsbetrag. Dieser beträgt aktuell (2020) 860 Euro. Kindergeld ist hiervon abzuziehen. Auch hier hat sowohl die Mutter als auch der Vater einen Selbstbehalt von 1.400 Euro."
860,-- Minus Kindergeld = 656,-- - Halbwaisenrente = max. das, was dein Vater bei entsprechender Leistungsfähigkeit zahlen muss.
ich habe meine Ausbildung nie abgeschlossen
Aus welchem Grund?
Und wie ist der genaue Zeitablauf gewesen? Also wann war Schule beendet, wann begann und endete die Ausbildung?
Du wohnst demzufolge alleine? Zwischen Ausbildungsabbruch und der FOS hast du gejobbt, weil du keine neue Ausbildungsstelle bekommen hast bzw. keinen Platz an der FOS?
Einen BAföG Antrag hast du bereits gestellt? Das wäre ohnehin erstmal der erste Schritt. Höhe der Halbwaisenrente? Kindergeldantrag gestellt?
Wenn du erst 21 bist und noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hast und bisher nur einen Ausbildungsversuch abgebrochen hast, dann sollte dir zumindest theoretisch dann wieder Unterhalt zustehen, weil jedem Kind eine Fehlentscheidung in der Wahl der Ausbildung zugestanden wird.
Ein Abbruch sollte also keine Auswirkung auf den Unterhaltsanspruch haben.
Aber erst einmal müsstest du dann vorrangig einen Antrag auf Bafög - stellen, du müsstest dann deinen Vater selber auffordern Unterhalt an dich zu zahlen bzw.sein Einkommen anzugeben und du müsstest ihn dann auch deinen evtl.Anspruch belegen, also z.B. Schulbescheinigung und was du dann selber an Einkommen hast.
Dazu müsstest du ihn dann auffordern das er Kindergeld für dich beantragen soll, dann käme es darauf an was du evtl.an Bafög - bekommst, was du an Waisenrente bekommst ( musst du dann selber bei der DRV - beantragen, stünde dir max.bis zur Vollendung des 27 Lebensjahres zu ), denn das würde dann mindernd auf deinen Unterhaltsanspruch angerechnet.
Wenn du nicht mehr bei einem Elternteil wohnst und nicht min.Unterhalt in Höhe des Kindergeldes bekommst, dann steht dir zumindest das Kindergeld von derzeit min.204 € zu.
Dann stünden dir als Azubi oder Student bzw.Schüler im eigenen Haushalt derzeit min.860 € an Unterhalt zu, darauf würden dann eigene Einkommen angerechnet, es könnte also gut sein das dein Vater dann trotz Unterhaltsverpflichtung und Leistungsfähigkeit keinen Unterhalt mehr an dich zahlen müsste, wenn du deinen Bedarf selber decken könntest.
Kannst dir aus dem Internet ja schon einmal einen kostenlosen Bafög - Rechner suchen, aber ohne das Einkommen deines Vaters zu kennen bringt der dir dann auch nicht viel.
und .... wie alt bist Du jetzt ( unter 27 ?? - Anspruch auf Halbwaisenrente ) ..... auch anders gefragt...... musste noch damit gerechnet werden, dass Du noch jemals eine (weitere ) Ausbildung beginnst? Wie oft hast Du eine Ausbildung abgebrochen?
Wovon lebst Du jetzt ?
Was ist mit einer Halbwaisenrente, wenn Deine Mutter tot ist? Und mit Deinem Kindergeld?