falscher vater zahlt zu unrecht unherhalt bekommt er das geld wieder?
hallo, ich hab grad eine sendung gesehen woo eine frau 2 verschiedenen männern erzählt,dass sie von denen schwanger ist.da kam mir die frage, (beispiel) wenn eine frau ein kind bekommt und sie dem mann erzählt das er der vater ist, dann zahlt der ja unterhalt.nach ein paar monaten sagt die frau dann aber jemand anderes ist der vater.die machen einen vaterschaftstest und es stellt sich raus, dass der mann wirklich nicht der vater ist. nun meine frage, muss die mutter vom kind ihm das ganze geld, also den unterhalt was er immer bezahlt hat, dem mann zurück zahlen? oder hat er einfach "pech" gehabt weil er der frau geglaubt hat das er der vater ist? ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt :D
10 Antworten
Der offizielle Vater hat ja die Vaterschaft anerkannt und hat dann ab Kenntnis des Umstandes 2 Jahre Zeit, die Vaterschaft anzufechten. Ist das erfolgt, kann er den Unterhalt zuerst mal vom eigentlichen Vater fordern. Von der Mutter nur, wenn sie ihn eindeutig betrogen hat, wusste, dass er nicht der Vater ist. Meist weiss man das ja aber nicht so genau vor dem Test. Und wenn nichts zu holen ist, kann man auch von niemanden was zurueck fordern, dann hat man in der Tat Pech gehabt.
Sind die 2 Jahre allerdings verstrichen, ist er mit allen Rechten und Pflichten der Vater, muss auch weiterhin Unterhalt zahlen, hat aber auch Anspruch auf Sorgerecht und Besuchsrechte. Dann ist und bleibt er der rechtliche Vater.
Nein, die Mutter muss es nicht zurückzahlen. Der Unterhalt muss vom falschen Vater beim richtigen Vater eingeklagt werden, wenn er es zurückhaben will.
Der richtige Vater muss den Unterhalt zurück zahlen
Der falsche Vater hat das Recht auf Unterhaltszurückzahlung
Das ganze ist etwas komplizierter.
Zunächstmal ist grundsätzlich nicht die Mutter, sondern der echte Vater zum Ersatz der Unterhaltsleistungen verpflichtet. Allerdings nur, soweit er von der Vaterschaft ausgehen konnte.
Des weiteren kommt es auf die rechtliche Vaterschaft an. Das heißt, das eine bestehende Vaterschaft zunächmal angefochten werden muß und die neue Vaterschaft anerkannt oder festgestellt werden muß.
Interessant wird die Sache übrigens, wenn der echte Vater für die Zeit gar nicht leistungsfähig war.