Ex zieht eigene Kosten für Klamotten fürs Kind vom Unterhalt ab?
Jedes zweite WE hält sich unseres gemeinsame Kind bei dem Vater auf und dafür braucht der Vater Klamotten, Zahnpasta usw. Nun zieht der Vater diese Kosten vom Unterhalt ab, obwohl er über die finanziellen Mittel verfügt und sorgeberechtigt ist. Ist das rechtlich gesehen zulässig?
5 Antworten
Nun zieht der Vater diese Kosten vom Unterhalt ab
Das darf er selbstverständlich nicht! Wenn er meint eine Tube Zahnpasta zu kaufen (für 79 Cent im Supermarkt) oder dem Kind neue Schuhe kaufen möchte, dann darf er dies gerne machen - auf seine Kosten!
Der Unterhalt den er an dich zahlt für das gemeinsame Kind, deckt genau solche Dinge ab. Er muss weder Zahnpasta kaufen noch Schuhe. Macht er es trotzdem, ist es eine freiwillige Leistung, berechtigt aber unter gar keinen Umständen den Abzug im Unterhalt.
Denn mal andersherum gedacht: er kauft so im Laufe des Monats dies und das und rechnet jeden Cent fröhlich runter und am Ende bekommst du nichts mehr oder musst drauf zahlen?!
Wenn er weiter solche Sperenzchen macht, dann würde ich auch mal androhen einen Titel zu erwirken. Das geht fix und das Kind hat einen Anspruch auf einen Titel. Das kann eine Jugendamtsurkunde sein oder ein Gerichtstitel. Da steht dann genau Summe X drin, die der Vater zahlen muss. Zahlt er weniger oder unregelmäßig oder auch mal gar nicht: Gehaltspfändung. Das geht ebenfalls ruck zuck. Das möchte er nicht wirklich, oder?
Wenn er meint, das Kind benötigt Schuhe oder irgendwas anderes, dann soll er es mit dir absprechen ob du gewillt bist es von dem regulären Unterhalt zu zahlen. Wenn er aber von dir ein Nein zu hören bekommt, aber trotzdem gerne Schuhe kaufen will, dann auf seine Rechnung!
Nein, das darf er nicht.
Du musst die Kleidung vom Unterhalt kaufen und mitgeben.
Ob es rechtlich zulässig ist, weiß ich nicht, da das nie mein Fachgebiet war. Ich glaube aber, nicht.
Aber mal eine Frage: was hindert dich daran, dem Kind eine Tasche mit ein paar Klamotten und Unterwäsche einzupacken? Das ist nicht viel Arbeit und man streitet sich dann nicht über die Klamotten. Wenn dem Vater dann das Pullöverchen nicht gefällt, weil er dem Kind lieber Designersachen anziehen will, kann er das dann ja machen.
Ich denke leider wieder, dass hier solche Streitereien hochgekocht werden, um dem jeweils anderen was ans Zeug zu flicken. Mir wurde mal vom Familiengericht - mit soooo einer dicken Akte - ein Elternpaar überwiesen, die sich wegen jedem und allem stritten. Ob das Kind ein blaues oder rotes Hemd tragen sollte, ob es auf der Straße mit dem Papa Erdbeereis essen sollte, etc...et...erc…
In Wahrheit ging es beiden nicht um diese vorgetragenen Lappalien, sondern es war einfach die Fortsetzung des Ehekrieges mit anderen Mitteln. Auf dem Rücken des Kindes allerdings.
Nein, er darf den Unterhalt nicht kürzen. Kauft er dem Kind Kleidung, ist das seine Entscheidung. Du gibst zukünftig eine kleine Kulturtasche mit, mit Zahnbürste, Zahnpasta. Kleidung zum Wechseln wirst du ja auch mitgeben, oder nicht?
Hast du einen Titel? Dann darf er es schon gleich gar nicht. Wenn nicht, dann lass eine Beistandschaft beim Jugendamt einrichten und einen Titel.
Du bringst das Kind ja wohl nicht nackig zu ihm!? Und ´ne Tube Zahnpasta hält ewig, die kannst ihm ja auch mitgeben!
Wobei ich echt im Zweifel bin, dass die Frage glaubwürdig ist!
Die Kosten und Mühen des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte.
Die Zahnpasta zahlt der Herr Vater.
Was ist das denn für ein dummes Kommentar? Lass es einfach sein wenn du keine konkrete Antwort geben kannst
"Ob ne Tube Zahnpasta ewig hält" OMG ich lache mich zu Tode. Alles irrelevant. Für diejenigen die lesen können: Meine Frage bezieht sich auf die Gesetzlage. Wenn jemand sich hier gleich beleidigst fühlt, sagt das mehr über deine Person aus als über mein Kommentar. Sieht wohl so aus als treiben sich hier nur Leute um die zu viel Zeit haben für unsinnige, streitlustige Kommentare und von Sachen Recht keine Ahnung haben.