Leiblicher Vater will halbes Sorgerecht. Obwohl er keinen Unterhalt zahlt. Was kann man da machen?
Es geht darum, dass der leibliche Vater von meinem 7-jährigen Stiefsohn das halbe Sorgerecht haben will, obwohl er seit mehreren Jahren schon keinen Unterhalt mehr zahlt. Seit dem Zeitpunkt als er nicht mehr zahlte sprang das Jugendamt ein und zahlte uns den Mindestsatz. Bis zur Hochzeit der leiblichen Mutter mit mir. In mehreren Gerichtsverfahren (sogar beim Oberlandesgericht) hat das Jugendamt das Geld, das wir als Unterhalt von dem Amt bekamen zurück verlangt. Aber mit Einspruch von seiner Anwältin. Zeitgleich tut das Jugendamt verhandeln mit dem Vater und seiner Anwältin, dass der Unterhalt wenigstens jetzt gezahlt wird. Er weigert sich weiter. Seiner Ansicht nach ist dies nicht möglich, da er zur Zeit keinen Job hat und er mit den Kosten für den Lebensunterhalt (Auto, Miete, Lebensmittel etc.) es nicht schafft zu zahlen. Der Junge sieht seinen Vater jedes zweite Wochenende mit Übernachtung von Samstag auf Sonntag. Er freut sich aber jedes mal wenn er wieder bei uns ist. Fühlt sich also nicht so wohl. Der Vater wohnt auch 100 Kilometer weit weg. Der Junge ist nicht sehr begeistert über die lange Fahrtzeit. Jetzt will der Vater auf einmal das halbe Sorgerecht. Zur Zeit hat nur meine Frau das Sorgerecht. Was können wir das machen?? Sind etwas verzweifelt. Danke für jeden Rat.
6 Antworten
wenn er berechtigt keinen Unterhalt zahlt (weil nicht leistungsfähig), dann kann man da nichts machen, entscheidet dann das Gericht. Trotzdem hat er ein Anrecht auf das Sorgerecht, wenn er sich regelmäßig kümmert und das scheint ja der Fall zu sein.
Nach neustem Recht kann er das gemeinsame Sorgerecht beim Amt beantragen, das Jugendamt muss dann eine Stellungnahme bei der Mutter einholen und wenn sie keine eindeutigen Argumente vorbringen kann, warum er ein Sorgerecht haben sollte, wird er es wohl bekommen. Und ich sehe in eurem Fall keine Argumente, er kümmert sich ja und es besteht guter Kontakt.
Dass er die Fahrzeit nicht so doll findet, ist ja kein Argument.
Aber es ändert sich mit gemeinsamen Sorgerecht auch nicht so viel, denn er muss nur bei wichtigen Dingen wie weiterbildende Schule zustimmen. Alle Fragen des täglichen Lebens kann die Mutter eh weiter alleine entscheiden, z.B. welcher Verein, welche Freunde, welcher Arzt, da hat er nichts zu sagen.
Nur bei Entscheidungen, die das Leben deutlich beeinflussen. Es geht daher genauso weiter wie bisher.
Wenn der Vater das gemeinsame Sorgerecht beantragt, wird er es auch erhalten.
Dass er es nun "plötzlich" will, könnte ggf. damit zusammenhängen, dass es ihm bis "vor Kurzem" noch verwehrt werden konnte.
Bis 2012 bekamen die nicht mit der Kindsmutter verheirateten Väter nur dann das gemeinsame Sorgerecht, wenn die Kindsmutter dem zustimmte. Viele Mütter sahen das Kind leider als ihr "Eigentum" an, machten ihre Zustimmung manchmal sogar von Unterhaltszahlungen o. ä. abhängig....
Dies ist nun nicht mehr möglich. Jeder Vater, der seine Vaterschaft anerkannt hat, hat somit auch einen Anspruch auf das gemeinsame Sorgerecht und dieses darf ihm - auch gegen den Willen der Kindsmutter - nicht verwehrt werden, solange das Wohl des Kindes nicht in Gefahr ist.
Letzteres kann hier wohl ausgeschlossen werden, da der Vater ja regelmäßig Kontakt zu seinem Kind hat.
Das Sorgerecht ist - wie auch das Umgangsrecht - unabhängig von Unterhaltszahlungen.
Viele Väter, die selbst wenig verdienen und nicht in der Lage sind, ausreichend Unterhalt zu zahlen, sind trotzdem gute Väter.
Das gemeinsame Sorgerecht hat genau wie der Umgang nichts damit zu tun, ob Unterhalt geleistet wird oder nicht.
Seiner Ansicht nach ist dies nicht möglich, da er zur Zeit keinen Job
hat und er mit den Kosten für den Lebensunterhalt (Auto, Miete,
Lebensmittel etc.) es nicht schafft zu zahlen..
Da hilft letztlich nur, einen Arbeitgeber zu suchen, der ihn einstellen würde. Verweigert er sich, kann der Unterhalt nach den fiktiv möglichen Gehalt berechnet werden.
In mehreren Gerichtsverfahren (sogar beim Oberlandesgericht) hat das
Jugendamt das Geld, das wir als Unterhalt von dem Amt bekamen zurück
verlangt.
Sobald die Mutter heiratet entfällt der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bzw. Ersatz.
Es gibt kein halbes Sorgerecht, nur das gemeinsame.
Das gemeinsame wird er bekommen, ob die Mutter nun will oder nicht.
Die Mutter scheint hier ihrer Pflicht nicht nachzukommen, auf das Kind positiv gegenüber dem Vater zu wirken.
Lange Fahrten sind langweilig, da hat das Kind Recht. Es muß sie aber hinter sich bringen.
Der Unterhalt hat weder mit dem Umgang noch mit dem Unterhalt etwas zu tun.
Wenn der Vater nicht arbeitet, dann kann er nun mal keinen Unterhalt zahlen. Wenn er einfach nur nicht will, dann hätte das Jugendamt ihn schon längst gepfändet.
In wie weit er daran schuld ist, das muß dann das Jugendamt bewerten.
Wenn der Vater die Unterhaltszahlung verweigert, ist das ein Grund, ihm das (Mit-)Sorgerecht weiterhin vorzuenthalten.
Anders ist das natürlich, wenn er gar nicht in der Lage ist, zu zahlen. Das hat dann mit dem Umgangsrecht nichts zu tun.