Urlaubsantrag abgelehnt- > Alternative vom Arbeitgeber, wieder nicht gewährt?

4 Antworten

Grundsätzlich unterliegt die Urlaubserteilung nicht dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Der AG ist hier der "Schuldner" und die Urlaubserteilung zu einem bestimmten Termin liegt nicht im "billigen Ermessen".

Der AG kann zwar bis zu 3/5 des Jahresurlaubs der AN bestimmen, das muss er allerdings mehrere Monate im Voraus tun (z.B. Betriebsurlaub, Brückentage...) und kann ihn nicht kurzfristig anordnen.

Ansonsten hat der AG die Urlaubswünsche des AN zu gewähren, wenn nicht dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer AN, die unter sozialen Gesichtspunkten Vorrang haben gegen den Urlaubstermin sprechen (§ 7 Abs. 1 Bundesurlaubsgesetz).

Unter diese "dringenden" Belange fällt allerdings nicht, wenn z.B. ein Kollege krank ist. Unter "dringend" versteht man Gründe die die Anwesenheit des AN dringend notwendig machen weil sonst z.B. ein wichtiger Auftrag verloren geht und dem Betrieb dadurch großer Schaden entsteht, Arbeitsplätze gefährdet usw. Das muss der AG aber nachweisen können.

Hier mal was zum Zeitraum der Urlaubsgewährung:

https://www.thorsten-blaufelder.de/2018/02/urlaub-genehmigung-arbeitsrecht/

Falls der Hintergrund deiner Frage ist, dass du Urlaub machen möchtest, egal ob dir eine formale Genehmigung vor liegt oder nicht: Lass es bleiben.

Nicht genehmigt ist nicht genehmigt.

Sprich doch einfach mit deinem Chef, oder wer auch immer die Anträge bearbeitet und frag nach, was Sache ist. Manchmal gehen Dinge unter.

Er hat für den von Dir ursprunglich ! gewünschten Urlaubstermin eine Absage erteil(t)en müssen und Dir anstatt dessen einen Ausweichtermin genannt, den Du akzeptiert hast . und an diesen Termin ist er jetzt gebunden.

AN sind keine Hennesche, die zu springen haben, wie der AG dies wünscht - nein die Arbeitnehmerwünsche sind im Rahmen der Möglichkeiten seitens des AG zu akzeptieren.

Frag nach und setze ihm eine Frist, zu der er antworten soll. Du hat ein Recht darauf, nach angemessener Zeit eine Antwort auf den Urlaubsantrag zu bekommen, um planen zu können. Die Antwort muss "ja" oder "nein" lauten, aber nicht "warten wir mal ab". Lass dir die Antwort schriftlich geben und mach es in Zukunft jedes Mal wieder so.