Geht es, 6 Monate von der Arbeit frei zu haben?
Bei uns ist es so, dass ich der Hauptverdiener bin und meine Frau eine 20 Stunden Woche in der Altenpflege hat.
Meine Frau überlegt sich, eine Auszeit von ca. 6 Monaten zu nehmen. Geht so etwas überhaupt ? Wenn ja, wie? Muss sie da unbezahlten Urlaub von 6 Monaten einreichen oder kann sie z.b. rechtzeitig bescheid sagen, dass sie demnächst sich 6 Monate frei nehmen möchte? Kann der Arbeitgeber das ablehnen? Oder muss sie kündigen und sich in 6 Monaten dort neu bewerben?
Danke im voraus
9 Antworten
Sie hat keine Ansprüche. Der Arbeitgeber ust also frei zu entscheiden, ob und wie er das akzeptiert.
Wenn er keinen unbezahlten Uriaub gewährt, kann msn nur selbst kündigen und (für) danach eine andere Stelle finden.
In manchen Tarifverträgen sind solche Ansprüche auf Beurlaubung geregelt, wenn zu betreuende Kinder oder pflegebedürftige Angehörige vorhanden sind. Es empfiehlt sich aber in aller Regel, mit dem Arbeitgeber darüber zu verhandeln.
In Frage kommen unbezahlter Urlaub ebenso wie der Aufbau eines Arbeitszeitguthabens oder andere denkbare Lösungen.
Das Stichwort, nach dem ihr suchen könntet, ist Sabbatical bzw. Sabbatjahr (muss aber kein ganzes Jahr sein ;)).
Sowas ist immer Verhandlungssache mit dem Arbeitgeber. Er muss also auch nicht zwingend zustimmen. Dann bleibt nur die ordentliche Kündigung und die Suche nach einem neuen Job nach der freien Zeit (was ja gerade im Pflegebereich auch schon deshalb eine Option ist, weil dort ja das Finden eines neuen Jobs nicht sonderlich schwer sein sollte).
Wichtig ist, dass man sich vorher überlegt, wie man in der Zeit krankenversichert bleibt und wie man diese Zeit finanziell überbrückt. Eine Option wäre zum Beispiel, dass sie die nächsten 6 Monate volle 40 Stunden arbeitet, aber jeden Monat nur 20 Stunden ausbezahlt bekommt und die restlichen "Überstunden" dann dafür sorgen, dass sie während der freien Zeit das bisherige Gehalt inklusive der Sozialversicherungsleistungen weiter bekommt, aber eben frei hat. Ansonsten könnte für die Krankenversicherung eventuell auch noch die kostenfreie Familienversicherung über dich eine Möglichkeit sein, sofern ihr offiziell verheiratet seid und du regulär in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert bist.
Was ja auch mein letzter Satz besagt ;).
Schon gesehen und zurückgerudert 😉
Theoretisch geht das, ob das praktisch funktioniert kann ich Dir nicht sagen, da fehlen mir viel zu viele Infos und ich kenne den AG nicht.
Man kann sich aber z.B. über ein Sabbatical informieren und schauen, ob man die Voraussetzungen erfüllt und dann ggf. zum Arbeitgeber gehen.
https://www.sabbatjahr.org/rechtlicher-anspruch-rechtliche-grundlagen
Die Antworten finden sich im Arbeitsvertrag.
Da hier niemand den Vertrag kennt, bleibt nur der Blick in diesen sowie ein Gespräch mit dem Arbeitgeber.
Falscher Ansatz, deshalb gelöscht - sorry