Wenn ein Arbeitsvertrag unterschrieben ist und eine attraktive Alternative nach 1Woche noch dazu kommt, wie ist die Rechtslage?


14.09.2020, 10:00

Sogar der von mir vorgeschlagenen Probetag beim 1AG würde abgelehnt Er sagt- Sie wollten doch zu uns und ich rechne schon mit Ihnen

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Kommt darauf an, um was fuer einen Arbeitsvertrag es sich handelt. Einen unbefristeten kannst du ganz normal unter Einhaltung der jeweils geltenden Kuendigungsfrist kuendigen. Sofern es vertraglich nicht ausdruecklich ausgeschlossen wurde, geht das auch schon vor Antritt des Arbeitsverhaeltnisses.

Einen befristeten Arbeitsvertrag kannst du hingegen nur dann kuendigen, wenn vertraglich auch eine Kuendigungsmoeglichkeit vereinbart wurde. Ohne eine solche Vereinbarung kannst du einen befristeten Arbeitsvertrag hingegen gar nicht ordentlich kuendigen und musst ihn bis zum vereinbarten Zeitpunkt erfuellen.

Ausserdem gibt es natuerlich immer die Moeglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Der kann zu jedem beliebigen Termin geschlossen werden und beendet das Arbeitsverhaeltnis dann auch zu dem vereinbarten Termin. Das geht aber natuerlich nur, wenn beide Vertragsparteien damit einverstanden sind (also Arbeitgeber und Arbeitnehmer).

dann wirst du schriftlich kündigen müssen, die Frist dürften 14 Tage sein.

man lese im Arbeitsvertrag der DIR vorliegt.

sollte aber da stehen, dass eine Kündigung vor Arbeitsaufnahme nicht möglich ist; kommt nur ein Aufhebungsvertrag infrage

Du könntest ihn einfach in der Probezeit kündigen. Viele Arbeitgeber werden aber sicherlich keinen unmotivierten Mitarbeiter für ein paar Wochen einstellen wollen.

Daher würde ich dem AG mitteilen, dass Du ihn in der Probezeit kündigen würdest und würde um eine Vertragsauflösung bitten, damit Du dort gar nicht erst anfangen musst.

Dann kannst Du - soweit nicht vertraglich explizit ausgeschlossen - den bereits unterschriebenen Vertrag vor Arbeitsaufnahme mit 14-tägiger Frist ("Probezeitfrist" ) kündigen - oder wie sonst üblich 14 Tage während der Probezeit - bei Zeitarbeitsfirmen regelmäßig sogar mit kürzerer Frist.

Du kannst den Arbeitsvertrag nach der vereinbarten Kündigungsfrist (oder, wenn nicht anders vereinbart, nach der gesetzlichen Kündigungsfrist) kündigen.