Neuer Job aber laufendes Strafverfahren. Was nun?

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Anhängige Strafverfahren stehen nicht im Führungszeugnis. Selbst wenn dein Chef ausdrücklich verlangt, dass du Aufklärung über anhängig Strafverfahren leistest, bist du dazu nicht verpflichtet und darfst unter Umständen sogar lügen (es kommt auf den konkreten Vorwurf an und deine spätere Tätigkeit bzw. mögliche Auswirkungen darauf).

Wenn deinem Chef hinterher bekannt wird, dass ein Strafverfahren anhängig war und er dich deshalb ordentlich kündigen will, darf er das aber nicht als Kündigungsgrund angeben. Das gilt sowohl für eine ordentliche als auch für eine ausserordentliche Kündigung.

Siehe auch folgendes Beispiel: http://www.anwalt-wille.de/news/ratgeber/arbeitsrecht/details/lag-hamm-frage-nach-ermittlungsverfahren-oder-vorstrafen-im-einstellungsgespraech.html

In der Praxis würde ich es bei einer Kleinfirma nicht darauf ankommen lassen, weil zu viel vom persönlichen Verhältnis zum Chef abhängig ist. Wenn es also nichts also schlimmes ist, was dir vorgeworfen wird, ist es wahrscheinlich sinnvoll, das deinem zukünftigen Arbeitgeber mitzuteilen. Bei einer grösseren Firma (> 100 Mitarbeiter) würde ich nichts sagen und nur die geforderten Papiere beibringen.

Noch zu bedenken: Das BTM-Gesetz beschäftigt sich mit dem ersten Haschkonsum des Anfängers (meistens Einstellung oder Verwarnung) bis hin zur Abgabe von Drogen durch Erwachsene an Jugendliche (Verbrechenstatbestand, Mindeststrafe 1 Jahr). Es umfasst den Dealer und den Konsumenten, schließlich auch den noch nicht Abhängigen sowie den kaum heilbaren Süchtigen. Man stelle sich diese Bandbreite im Rahmen deiner Fragestellung einmal aus Sicht eines Arbeitgebers vor.

Ein laufendes Verfahren erschein nicht im Führungszeugnis (Könnte ja sein, dass Du unschuldig bist ;-) )

Allerdings befürchte ich, dass Du den Chef informieren solltest. Sonst könnte es später passieren, dass das ganze als arglistige Täuschung gewertet wird und dann ist der Job wieder weg.

JessePi 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 09:00

Alles klar, also der Chef scheint mir auch ziemlich nett zu sein. Werde wohl später noch vorbei fahren und mit ihm reden. Wenn er dann sagt "Verp.. Dich" meld ich mich wieder ;)

Ehrlich währt am längsten. Ich würde dem zukünftigen Arbeitgeber reinen Wein einschenken. Dann kannst Du auch gleich erklären, wie es zu dieser Anzeige kam und dass Du den neuen Job als Chance siehst, Dein Leben in den Griff zu bekommen. Wenn Du Glück hast, ist er ein netter und verständnisvoller Mensch und legt Dir deshalb keine Steine in den Weg.

Wenn er es anders erfährt, könnte ich mir vorstellen, dass er sich hintergangen fühlt. Das stört das Vertrauensverhältnis/Arbeitsklima bestimmt empfindlich.

Alles Gute für Dich!

JessePi 
Beitragsersteller
 27.03.2013, 08:48

Alles klar, danke Dir. Hast wohl recht

Hallo,

in das FüZ werden nur Verurteilungen eingetragen, nicht anhängige Verfahren, denn es könnte theoretisch ja auch sein, dass Du freigesprochen wirst.

Beantragst Du jetzt ein FüZ, sollte es keine Einträge enthalten und Du kannst Dich als nicht vorbestraft bezeichnen. Normalerweise hat das FüZ eine "Gültigkeit" von drei Monaten. Ein Vierteljahr später wäre dann der Eintrag u. U. drin.

Etwas anderes ist es noch, wenn Du eine eidesstattliche Versicherung abgeben musst, in der Du bestätigst, dass gegen Dich kein Strafverfahren läuft. Hier müsstest Du natürlich die Wahrheit sagen, wenn es sich um einen Vertrauensjob handelt, wie Kassierer, Banker, Buchhalter etc. Alles andere wäre ein Kündigungsgrund.

Wie Du jetzt Fehltage wegen des Verfahrens erklären willst, nachdem Du gerade erst angefangen hast, wird schwierig. Das hängt vom AG und Deinem Job ab. Ist es ein einzelner Chef und "nur" ein Personaler? Hast Du den Eindruck, Du kannst mit den Leuten vorher reden?

Diese Entscheidung kann Dir keiner abnehmen. Wie fast immer realen Leben ist es besser, die Karten auf den Tisch zu legen, auch wenn Du den Job dann vielleicht nicht bekommst.