Abmahnung trotz Urlaubsantrag als Azubi?
Hallo,
ich habe eine Frage. Undzwar habe ich vor den Herbstferien die am 15.10.2018 begonnen haben, meinen Urlaubsantrag abgegeben. Diesen Antrag habe ich ca. 7-10 Tage vorher bei meinem Ausbilder abgegeben. Da keine Rückmeldung kam, bin ich davon ausgegangen, dass es genehmigt wurde. Heute kam er auf mich zu und sagte, dass mein Urlaub nicht genehmigt wurde und ich quasi die 5 Tage "geschwänzt" habe und er mir somit eine Abmahnung geben wird. Die Urlaubstage sind ebenso gestrichen.
Ich weiß nun wirklich nicht, ob ich schuld habe oder doch eventuell beide?
Kann mich da jemand aufklären
MfG
6 Antworten
Ein Antrag muss genehmigt werden. Sonst würde es nicht "Antrag" heißen. Wenn du keine Rückmeldung auf deinen Antrag erhalten hast, hättest du vor deinem Urlaubsantritt in der Personalabteilung oder bei deinem Chef nachfragen müssen. Ohne bestätigten Urlaubsantrag hättest du nicht in Urlaub gehen dürfen. Somit hat dein Chef (leider) recht und du kannst froh sein, dass es nur bei einer Abmahnung geblieben ist. Natürlich sind die 5 Urlaubstage weg. Das ist ja wohl logisch, da du sie genommen hast. Er darf dir allerdings dann nicht das Gehalt für die 5 Tage kürzen.
Wer hat Schuld?
Ohne den Ausbildungsvertrag bzw. individuellen Betriebsregelungen zu kennen, ist das für Außenstehende faktisch unmöglich konkret zu beurteilen.
Im Ausbildung-bzw. Arbeitsverträgen sind normalerweise u.a. auch die Abgabefristen für Urlaubsanträge (z.B "für das Jahr 2019 muss der Urlaubsantrag spätestens Ende Nov. 2018 vorliegen" o.ä.) verankert.
Ist das in DEINEM Ausbildungvertrag NICHT so geregelt, existieren evtl. mündliche Regelungen, Personalaushänge usw...
Trifft dies ebenfalls so nicht zu, wäre m.E. der AG nicht "so ganz unschuldig" an dem Drama...was ich ihm an deiner Stelle nicht zu deutlich "aufs Brot schmieren" würde. Als Azubi ziehst du
(obwohl EVENTUELL ein Versäumnis des AG´s vorliegt)
LEIDER fast immer den Kürzeren.
Mein pers. Rat zur Konfliktentschärfung (um evtl. noch eine Abmahnung zu verhindern)
Sich UMGEHEND mit dem für dich Verantwortlichen zusammen zu setzen, und ihm dein EHRLICHES Eingeständnis eines deinerseits begangenen Irrtums zu machen..und ihn bitten von einer Abmahnung abzusehen...was er dann hoffentlich so entscheiden kann.
Dein Irrtum bestand darin: Abgabe des Urlaubsantrags...keine Rückmeldung..also ist der Urlaubstermin genehmigt und ich bleibe während des im Urlaubsantrag genannten Zeitraums der Arbeit fern.
Normalerweise läuft es mit Urlaubsanträgen bzw. Urlaubszuteilungen wie folgt:
Bis zu einem jeweils festgelegten Zeitpunkt MUSS der Urlaubsantrag für die Urlaubszeiträume des kommenden Jahres beim Arbeitgeber, Dienstzuteiler etc..vorliegen.
Der AG, Dienstzuteiler etc..entscheidet normalerweise SO rechtzeitig über den jeweils beantragten Urlaubszeitraum, daß z.B. Reisebuchungen etc..möglich sind.
Bekommt man im angemessenen bzw. vereinbarten Zeitraum KEINE Rückmeldung auf seinen Urlaubsantrag, dann BITTE HÖFLICH bzw. FREUNDLICH entsprechend nachhaken.
KEINESWEGS jedoch eigenmächtig zum beantragten Urlaubszeitraum einfach der Arbeit fernbleiben. Das führt immer wieder zu Arbeitsgerichts-Auseinandersetzungen.
Ein eigenmächtiger Urlaubsantritt stellt eine Verletzung der arbeitsrechtlichen Pflichten dar.
Daher kann eine - wie in deinem Fall eine Abmahnung - im schlimmsten Fall jedoch auch eine fristlose Kündigung drohen. Im Web finden sich dazu z.B. mit dem Suchbegriff " eigenmächtiger Urlaub" mehr als genug Hintergrundinfos.
Urlaubszeiträume während der jeweiligen Schulferien:
Hier bitte als Alleinstehender nicht wundern, wenn solche Urlaubszeiträume ggfs. NICHT genehmigt werden. Diese Zeiträume werden vielfach Familienvätern, usw. vorzugsweise mehr als Alleinstehenden ohne Kinder zugestanden.
Alternativ in solchen Fällen nachfragen, welcher Urlaubszeitraum DANN (außerhalb der Schulferien) genehm wäre. Der Urlaub selbst geht dir NICHT VERLOREN..er wird nur zeitlich verschoben.
Hoffentlich hilft das Vorstehende fürs Erste weiter, was die gängige Urlaubsregelung angeht.
Also generell würde ich von sowas nicht einfach ausgehen. Er hat natürlich auch geschludert, aber du solltest ja lieber nachharken und nicht einfach dann zuhause bleiben.
Er klingt nicht gerade nett und etwas a*schig, aber das ist theoretisch rechtens was er tut.
Und wie kommst Du darauf, dass Dein Urlaub genehmigt wäre wenn seitens Deines Chefs keine Reaktion auf Deinen Urlaubsantrag folgte?
Ergo - die Schuld liegt ( bei einem solch kurzfristigen Urlaubsantrag ) eindeutig ausschließlich bei Dir.
Du hättest schon nachfragen sollen was Sache ist. Ein Antrag genehmigt sich meist nicht von allein.
Nimm die Abmahnung mit Fassung. Du wirst den gleichen Fehler vermutlich nicht noch einmal machen. Damit hat sich die Abmahnung erledigt.