Urlaubsantrag "verschwunden" - was tun?!
Ich habe vor 3-4 Monaten Urlaub eingereicht vom 25.08. bis 09.09.2012
Ich bin mir auch sicher vor einem Monat eine Bestätigung bekommen zu haben, sonst hätte ich ja keinen Flug gebucht. Nun fragte ich gestern nochmal zur Sicherheit, ob es nun ab dem 24. oder dem 25. war. Antwort "hier liegt nichts vor"... Alle die jetzt kommen und im Sommer Urlaub wollen bekommen nur noch Ablehnungen.
Ich finde diesen verdammten Bestätigunswisch nicht mehr, was kann ich tun? Ich habe für 1400 Euro einen Flug nach Alaska und zurück gebucht. Das hätte ich ohne schriftliche Bestätigung nie getan.
Klar ist es meine Schuld, wenn ich meine Bestätigung nicht finde, aber bin ich jetzt auch noch in der Beweispflicht, wenn mein AG (70 Kollegen) das Original nicht mehr findet (böse Zungen würden sogar unterstellen, dass sowas nicht ganz unabsichtlich passiert)?
Was ist nun zu tun meinerseits?
Gruß
Bassey
8 Antworten
Seltsamer Zufall.. die eine findet die Bestätigung nicht, der andere nicht den Antrag.. was soll man da raten???
Wenn sich das Original (aus welchem Grund auch immer) nicht mehr findet und du deine entsprechende Bescheinigung auch nicht mehr findest, dann kannst du nur noch auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen, rein rechtlich hast du so jedenfalls keinerlei Chance deinen Urlaub zu diesem Zeitpunkt zu bekommen. So leid mir dies auch tut, aber die einzige Chance ist irgendeinen Beleg dafür zu finden. Der Urlaubsantrag selbst reicht hier übrigens nicht aus, es muss schon die Bestätigung sein, ob es sich um dein Exemplar oder das Exemplar für die Akten/Buchhaltung (wie auch immer deine Firma strukturiert ist..) handelt, ist nebensächlich.
Hmmm.... dreiseitig...
Wer bekommt denn das Original, und wer den zweiten Durchschlag? Alle Stellen abgefragt?
Genau suchen und nochmals suchen! Viel Glück!
Wenn es hart auf hart kommt, musst Du den Beweis antreten. Deshlab bewahrt man eine Kopie des Urlaubszettels auf. Wenn Du die Kopie nicht mehr hast, sehe ich schwarz für Dich... Du bist dann entweder um 1400,- Euro oder um einen Job ärmer.
Das ist ganz einfach. Wenn der Arbeitgeber behauptet, er habe nie einen Urlaubsantrag erhalten und somit natuerlich auch nicht genehmigt, musst du ihm halt das Gegenteil beweisen. Wie willst du das aber machen, wenn du die Genehmigung verschludert hast?
Untersagt dir der Arbeitgeber den Urlaubsantritt, darfst du ihn auch nicht eigenmaechtig antreten. Du koenntest den Urlaub zwar gerichtlich durchsetzen - auch mittels einer Einstweiligen Verfuegung - dazu muesstest du aber schon irgendwas vorlegen, woraus hervorgeht, dass der Urlaub urspruenglich tatsaechlich genehmigt wurde.
Der Antrag ist dreiseitig, wobei die hinteren Durchschläge sind. Die letzte Seite bekommt man, wenn alles durch ist zurück, da ist auch die Unterschrift des AG dann "durchgeschlagen" und nun ist das angeblich weg.