Darf der Chef mir meinen Urlaub(Flitterwochen) verbieten?
Vorab: Wir sind ein sehr kleiner Betrieb, wo es stark auffällt, wenn eine Person fehlt.
Nun habe ich mich im Juni 2017 verlobt und dies meinem Chef auch zeitnah mitgeteilt (wir haben ein fast "familiäres" Klima). Direkt am 2.1.2018, meinem ersten Arbeitstag im neuen Jahr, habe ich dann für die Hochzeit, die im Juni 2018 stattfindet, zwei Wochen Urlaub beantragt und mit "Hochzeit und Flitterwochen" vermerkt.
Nun meint mein Chef, er würde da selber in den Urlaub fahren und einer von uns beiden muss da sein, ich könne also nicht wegbleiben.
Wir haben allerdings schon gebucht und ich sehe es nicht ein, meine Flitterwochen zu verschieben, ich heirate schließlich nur einmal und er wusste das früh genug. Das Urlaubsthema ist bei uns ein arges Problem, so nehme ich jedes Jahr mehr und mehr Tage mit ins neue Jahr, da wir projektbezogen arbeiten und ich oft meinen Urlaub wieder hergeben "muss" (klar könnte ich auch "nein" sagen, aber wer macht das schon, der seinen Job behalten will). Vielleicht trägt das dazu bei, dass ich jetzt so sehr verärgert bin.
Habe ihm schon vorgeschlagen, so drauf hin zu arbeiten, dass wir es uns "leisten" können, unsere 2-Mann-Abteilung zu schließen für den Zeitraum. Er meinte, er wisse ja jetzt noch nicht, was bis dahin noch an Projekten dazukommt. (Aber die muss er ja nicht zwingend annehmen?)
Darf er mir den Urlaub verwehren?
12 Antworten
Auch wenn es " für dich gemein" ist...er darf.
Vllt. hättest du das Thema VOR der Buchung mit ihm ansprechen sollen statt ihm die Pistole auf die Brust zu setzten frei nach dem Motto: Ich hab schon gebucht ...und jetzt musst du. ...Versuch es nochmal im Guten, ansonsten sieh dir mal die Betriebsvereinbarungen an, da steht es drin, dass er aus Betriebsinteresse das ablehnen kann. Vielleicht kriegst du das gemeinsam mit ihm hin, hol ihn mit ins Boot und- gutes Gelingen.Jeder Urlaub KANN abgelehnt werden, bis zur schriftlichen Zusage. Danach , falls dieser genehmigte Urlaub gestrichen wird, muss der Arbeitgeber den Schaden bezahlen.
Danach , falls dieser genehmigte Urlaub gestrichen wird
"Danach" darf der Arbeitgeber den Urlaub nicht mehr streichen ohne Zustimmung des Arbeitnehmers - es sei denn, ansonsten wäre die Existenz des Betriebs konkret bedroht.
Danke für deine Antwort.
Auch in einem 2-Mann-Betrieb sollte ein Chef dafür sorgen können, dass du als einziger Mitarbeiter deinen Urlaub antreten kannst. Allerdings hättest du trotzdem mit dem Chef absprechen müssen, wann du in deine Flitterwochen antreten kannst und nicht per Buchung Fakten schaffen.
Es wäre auch bei einem 2-Mann-Betrieb sinnvoll, eine Urlaubsplanung festzulegen. Sowohl dein Chef als auch du haben ein Interesse daran, dass ihr wisst, wann ihr euren Urlaub einplanen könnt! Übrigens: Urlaubsjahr ist das Kalenderjahr!
Um deine Frage zu beantworten: Wenn gewichtige Gründe dagegen sprechen, darf dein Chef den Urlaub streichen! Genau deswegen sollte man sich vorher hinsetzen, einen Urlaubs- und Vertretungsplan abzusprechen!
Hallo Wolfgang, danke für deine Nachricht.
Ja, ich habe es zuvor absprechen wollen und wurde abgeschmettert mit einem "Dafür habe ich jetzt keinen Kopf, das besprechen wir wann anders." So habe ich meine Urlaubswünsche in unser Zeiterfassungsprogramm eingetragen, scheinbar hat er sie aber nicht angesehen.
Eigentlich darf er es nur aus betrieblichen Gründen verbieten. Frag ihn doch, ob er nicht dieses Jahr mal für diese Zeit den Betrieb oder die Abteilung schließen kann oder eine Aushilfe einstellen kann.
Ich finde das ziemlich gemein von Deinem Chef.
Da drücke ich Dir mal die Daumen.
Mein Mann hatte sogar Schwierigkeiten, zum Trauungstermin freizubekommen.
In welcher Welt leben wir denn eigentlich...
In einer Welt, in der (kurzsichtiger Weise) jeder nur noch auf seinen Vorteil bedacht ist :((
Im Übrigen würde jeder halbwegs kluge Chef den Urlaub in dieser Situation möglich machen, um den Mitarbeiter nicht zu frustrieren.
So etwas abzulehnen, würde man nur machen, wenn man den Mitarbeiter ärgern bzw. ohnehin loswerden wollte.
Könnte man meinen, ja.
Die Frage ist hier, ob Dein Chef nur vom Urlaub wusste oder ob dieser bereits genehmigt wurde.
Prinzipiell hast Du zwar Anspruch auf Urlaub, nicht aber wann Du ihn nimmst. Er kann Dir aus betrieblichen Gründen zu gewissen Zeiten verwehrt werden.
Aus Deiner Beschreibung kann ich das "fast familiäre" Verhältnis nicht nachvollziehen, wenn Dir Dein Chef die Flitterwochen mit der Begründung ablehnt zu diesem Zeitpunkt selbst in Urlaub fahren zu wollen.
War der Urlaub nicht genehmigt, dann war es fahrlässig von Dir diesen bereits zu buchen. Denn im Streifall dürftest Du schlechte Karten haben und im Extremfall auf den Kosten sitzen bleiben.
Man kann hier nur an den gesunden Menschenverstand appelieren
Er war noch nicht genehmigt.
Ich bin nur geschockt, weil er unser Datum kennt (er kennt auch meinen Zukünftigen) und dann selber Urlaub machen will? Wie egoistisch ist das denn bitte? Also wenn wir hier so spielen, dann werde ich ab sofort keinen schon genehmigten Urlaub mehr hergeben, nur weil Arbeit ansteht.
Gib dir einen Guten Rat. Entweder dein Chef kommt damit klar oder er lässt es. Mach dein Urlaub, wenn er es trotz deiner frühen Beantragung immer noch nicht von dein Chef anerkennt wird, dann Klag es ein im falle einer Entlassung!.
Was schreibst Du für einen Schwachsinn! Würde der FS Dir folgen, hätte es für ihn mitunter drastische arbeitsrechtliche Konsequenzen! Wenn Du nicht weisst wovon Du sprichst, gib besser keine Ratschläge!
Deine Meinung kann ich nachvollziehen, aber Deine Aussage ist rechtlich gesehen falsch!
Man kann sich im Berufsleben nicht immer strikt an die gesetzlichen Vorschriften halten - machmal braucht man auch ertwas MUT...!!
Mut ist die eine Sache, aber was Lucifer93 hier rät ist dumm! Wenn der Arbeitnehmer ohne Freigabe seinen Urlaub "einfach" macht, kann ihn das sehr teuer zu stehen kommen.
Der Hinweis im Falle einer Entlassung zu klagen ist an Dummheit kaum zu übertreffen, denn ob diese Klage Aussicht auf Erfolg hätte ist sehr zu bezweifeln.
Mut ist für mich in diesem Fall den Chef sachlich zur Rede zu stellen und die Argumentation zu hinterfragen und konstruktiv zu Diskutieren. Nicht aber trotzig der Arbeit fernbleiben und dann noch sagen "ich hab aber Recht"
@Lucifer93 ist eigentlich nur weitsichtig, denn er weiß, dass das Vertrauensverhältnis in vorliegendem Fall einen schweren Knacks bekommen hat.
Gesetzt den Fall, es wäre keine hypothetische Frage, sondern Realität, wäre der AG für mich getorben, und ich würde alles daran setzen, dieses Unternehmen so schnell wie möglich zu verlassen.
Anm.: Demzufolge käme mir eine (gerichtliche) Auseinandersetzung gerade recht.
Ich auch. Werde fragen, ob stattdessen ein Freelancer kommen kann. Den müsste man aber erst einarbeiten. Da ist die Frage, ob das gut geht...