Probleme mit Urlaub durch Dienstplanänderung?
Ich habe im Juni Urlaub gebucht, für Oktober. Mit 5 Urlaubstagen habe ich durch 5 regulär freie Tage insgesamt 10 Tage. 7 Tage habe ich für eine Ferienwohnung genommen, den Rest einfach zum Entspannen gedacht. Jetzt gab es eine Dienstplanänderung, weswegen ich nur noch die 5 Urlaubstage habe. Das würde bedeuten, dass ich meinen Urlaub 2 Tage früher beenden muss, da 2 der regulären freien Tage jetzt nicht mehr frei im Dienstplan sind. Ich habe jetzt noch einen Urlaubsantrag eingereicht, da ich den Urlaub nicht mehr stornieren kann, so kurz davor (die Änderung wurde letzte Woche erst bekannt gegeben) und auch eigentlich nicht einsehe, früher wiederzukommen oder das ganze Geld zum Fenster rausgeworfen zu haben. Ob der Antrag genehmigt wird, ist fraglich. Wie mir geht es etlichen Kollegen und der Chef sieht nicht ein, dass wir kaum eine Änderung voraussehen können, über die wir erst bei Inkrafttreten informiert werden. Weiß jemand, wie das ganze rechtlich aussieht? Kann ich meinen Urlaub wie gebucht nehmen, oder habe ich jetzt Pech? Angenommen, ich hätte die freien Tage als Urlaub eingereicht, wären die als Urlaubstage eh gestrichen worden, da sie ja frei sind.
2 Antworten
Ist denn der Dienstplan schon seit Monaten so bekannt und öffentlich gemacht das du deinen Urlaub auch Taggenau einplanen konntest?
Wenn JA dann kann eine Änderung nur mit Einverständnis von dir gemacht werden.
Ansonsten hattest auch du mit einer ev Änderung rechnen müssen und auch für die freien Tage Urlaub eintragen müssen.
Eigenmächtig den Urlaub anzutreten ist nicht anzuraten. Wenn der Betrieb den Urlaub nicht gewährt bliebe nur der Gang zum Arbeitsgericht.
Dann würde ich nicht das Arbeitsgericht bemühen wollen. Mit so einer Änderung ist immer zu rechnen. Wenn der AG die Änderung beizeiten bekannt gegeben hat ist nix zu meckern. Ein Kniefall wird vielleicht helfen, zumindest für den gebuchten Urlaub. Viel Glück.
Der Plan ist ein Regeldienstplan, der immer wieder von vorne durchläuft. So weiß man tatsächlich schon Jahre im Voraus, wie man wann arbeitet. Deswegen konnte ich taggenau planen. Dann kam die Änderung, die so im Vorfeld nicht bekannt war.
Hast du denn den Urlaub beantragt und genehmigt bekommen, bevor du ihn gebucht hast? Wenn ja, kann dir dein AG den nicht einfach wieder streichen. Das darf er nur, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen, d.h. wenn ohne deine Anwesenheit der Laden nicht mehr laufen würde.
Das beste wäre, du würdest mit deinem Chef oder wer immer für den Dienstplan zuständig ist sprechen. Derjenige kann ja nun nicht ahnen, dass du deinen Urlaub auch über die erwarteten dienstfreien Tage, die ja nicht als Urlaub gerechnet werden, mit denen du aber fest gerechnet hast, gebucht hast.
Jeder halbwegs vernünftige Mensch wird doch sicher in so einem Fall mit sich reden lassen.
Und selbst dann, muss der Arbeitgeber den Schaden ersetzen.
Richtig. Aber darauf kann man sich, wie gesagt, nur dann berufen, wenn man rechtzeitig den Urlaub beantragt und auch genehmigt bekommen hat.
Ja, erst kamen Antrag und Genehmigung und dann die Buchung. Ich hätte auch gern die freien Tage mit als Urlaub eingetragen, nur geht das nicht, weil als Urlaub gebuchte freie Tage vom Urlaub gestrichen werden, da hat man ja schon frei. Deswegen konnte ich die Tage eben auf keine Weise sichern. Und leider war auch nicht absehbar, dass die Änderung kommen würde. Dass sie kommt, haben wir kurz vorher aus der Zeitung erfahren (was sehr viel über die Informationspolitik unseres Chefs sagt). Wie sie wird, haben wir erst vorige Woche erfahren, woraufhin ich gleich den neuen Antrag eingereicht habe, um irgendwie das ganze zu retten. Aber wenn die Aussichten so schlecht sind, muss ich ja wohl doch zum Anwalt, oder wie seht ihr das?