Urenkel haben ungewollt geerbt, was tun, soll man einen Anwalt einschalten?

8 Antworten

Kann ich noch was tun mit einem Anwalt für Erbrecht oder ist das Kind in den Brunnen gefallen?

Es gibt hier sicherlich noch Möglichkeiten, mit Tricks und etwas Fantasie aus der Sache herauszukommen. Die Enkel als Erben könnten sich zum Beispiel im Zeitpunkt des Eintritts des Erbfalls im Ausland aufgehalten haben, so dass hier nicht die 6-Wochen-Frist gilt, sondern eine längere Frist. Das ist sicherlich nichts ganz sauber, aber ein Weg, der häufig gegangen wird.

Ansonsten bleibt es dabei, dass die Kinder geerbt haben, denn die gesetzlichen Vertreter (zumindest einer von ihnen) hatte Kenntnis vom Eintritt des Erbfalls.

Dann bliebe noch der Weg über die Dürftigkeitseinrede und ggf. über ein Nachlassinsolvenzverfahren.

Vor allem weiß ich dass noch nicht mal alle Kinder von meinem Opa überhaupt benachrichtigt worden sind. Sprich es gäbe ja noch 2 oder 3 weitere Erben, die vorrangig wären oder irre ich mich da??

Du irrst Dich.

NettesEtwas 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 16:24

Letzteres habe ich nur gehört, hätte ja sein können. Ich dachte auch dass die Kinder vor den Enkeln Vorrang hätten. 

jurafragen  30.10.2015, 21:42
@NettesEtwas

Ich dachte auch dass die Kinder vor den Enkeln Vorrang hätten.

Wenn mit "die Kinder" die Eltern bzw. ein Elternteil des Enkels gemeint gewesen wären, dann ja, ansonsten nicht.

NettesEtwas 
Beitragsersteller
 01.11.2015, 13:27
@jurafragen

Ja, meinte die Kinder meines Großvaters, meine Onkel und Tanten und davon hab ich viele ;-) 

hier nochmal was aus dem erbgesetz..

Das Ausschlagungsrecht entfällt nach Annahme der Erbschaft. Bei irrtümlicher Annahme, Ausschlagung oder Säumnis der sechswöchigen Frist (=Annahme) verbleibt dem Erben unter Umständen die Möglichkeit der Anfechtung des Erbanfalls (in der Praxis wichtigster Fall ist die Verkennung der Überschuldung des Nachlasses).

unter Umständen dauert es Monate sich ein Bild von dem Nachlass zu machen, zumal es in Korea ist , genauso würde ich argomentieren

sag das du seit 2 Wochen von dem überschuldeten Nachlass weisst und es ausschlagen wirst im Namen deiner Kinder wegen Irrtum...

viel Glück

NettesEtwas 
Beitragsersteller
 01.11.2015, 13:29

Ich habe das Erbe bereits ausgeschlagen,also hatte ich ja Kenntnis davon und hätte meine Kinder informieren müssen. Beim Nachlassgericht kann ich da nicht mit irgendwelchen Ausreden kommen. ;-) 

Richtigerwesie ging mit deiner Ausschlagung das Erbrecht auf deine Kinder über, § 1953 II BGB. Sie wären unabhängig weiterer Kinder des Erblassers an deiner Stelle Miterben geworden, denn dein Erbrecht "fällt demjenigen an, welcher berufen sein würde, wenn der Ausschlagende zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hätte; der Anfall gilt als mit dem Erbfall erfolgt."

Müßig, sich darüber aufzuregen, ob der die eigene Ausschlagung annehmende Rechtspfleger auf diesem Umstand hätte hinweisen müssen oder nicht. So pauschal darf er Kinder garnicht auf Zuruf der Eltern vom werthaltigen Nachlass ihres Opas ausschliessen, dies bedarf der Zustimmmung des Gerichts.

Erste Maßnahme wäre eine unverzügliche Nachlassichtung: Nur weil manche aus Sorge oder Unkenntnis ausschlagen, muss das nicht den Wert des Nachlasses definieren.

Käme man zu der Erkenntnis, dass es knapp werden könnte oder man den Wert nicht ermittlen kann, sollte man unverzüglich für sie Antrag auf Nachlassverwaltung stellen: Damit wäre die gesamtschuldnerische Haftung deiner Kinder an den Schulden des Opas ausgeschlossen, sie haften nur in Höhe des Nachlasswertes, erben also das, was übrigbleibt oder eben nichts, sind aber aus privatem Vermögen nicht heranzuziehen.

G imager761


NettesEtwas 
Beitragsersteller
 01.11.2015, 13:25

Mir stellt sich einfach nur die Frage ,ab wann die 6 Wochen Frist für meine Kinder anfingen.

So wie ich es verstanden habe, müssen die Erben informiert werden und erst dann beginnt die Frist.

In dem Fall, durch mich als Elternteil.

Nun, wie erkläre ich meiner 10 und 7 Jahren alten Kindern dass ihr Urgroßvater gestorben ist und da Mama nicht erben wollte, sie was erben könnten. 

Da geht doch meine Verantwortung als Elternteil und das Kindeswohl in dem Moment vor ,aber dafür gibt es im Erbgesetz kein Paragraphen.

Ich lehne das Erbe für die Kinder, aufgrund der vielen Gerüchte, dass eben nur noch Schulden vorhanden wären,logischer Weise ab, wir haben auch nicht das Geld da lange Nachforschungen zu betreiben, was zu holen wäre und wieviel Rückstände bei welchen Gläubiger offen sind.

Morgen stehe ich bei einem Anwalt für Erbrecht und werde das klären. Drückt die Daumen.

Danke für die Antwort.

1. Die Urenkel sind offenbar aufgrund eines Testaments des Urgroßvaters Erben geworden, andernfalls wären die von Ihnen genannten anderen Kinder des Urgroßvaters zumindest gesetzliche Miterben geworden.

2.Da Sie offenbar nicht wissen, ob der Nachlass werthaltig oder überschuldet ist, sollten Sie erst einmal das ermitteln. Wenn Werte im Nachlass vorhanden sind, die die Schulden nennenswert übersteigen, können Sie sich für Ihre Kinder freuen; denn sie werden schließlich durch das Erbe bereichert.

3.Sollten tatsächlich mehr Schulden als Werte vorhanden sein, haften die Erben zwar zunächst für diese Schulden. Sie können aber die Haftung auf den Bestand des Nachlasses beschränken, wenn sie Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz beantragen. Wenn sie das tun, bleibt das Eigenvermögen der Erben unangetastet; die Gläubiger des Uropa könnten sich nur an die zum Nachlass gehörenden Werte halten; diese müssten die Erben u.U. an die Gläubiger herausgeben.  Wenn diese Situation gegeben sein sollte, müssten Sie sich der Hilfe eines Anwalts (mgl. Fachanwalt für Erbrecht) bedienen, um die Nachlassverwaltung bzw. die  Nachlassinsolvenz zu beantragen. Das schaffen Sie als juristischer Laie keinesfalls; aber dafür sind ja gerade Anwälte da, um juristische Hilfe zu gewähren.

4.Die von jurafragen empfohlenen "Tricks", wie den zu behaupten, die Urenkel hätten sich im Ausland aufgehalten, obwohl das nicht zutrifft, sollten Sie nicht anwenden. Das würde mit großer Wahrscheinlichkeit schief gehen ! Wenn Sie Nr. 3 folgen, brauchen Sie solche Tricks auch gar nicht, um die Eigenhaftung der Urenkel abzuwenden 

NettesEtwas 
Beitragsersteller
 30.10.2015, 16:46

Vielen lieben Dank für die ausführliche Antwort. :-)

Wir werden uns einen Anwalt für Erbrecht suchen, bzw. beauftragen da für uns ein wenig aufzuräumen. Als Laie möchte ich mich da auch nicht unbedingt rein fuchsen, aber man möchte ja schon wissen was da auf einen zu kommt, womit man rechnen muss.

Die "Tricks" hätten wir nicht angewendet… dafür sind wir (vielleicht auch leider) viel zu ehrlich und könnten damit auch nicht leben.  

Ich bin aber der Meinung dass der Erbpfleger etwas genauer hätte schauen müssen. Laut meines Mannes lag nicht mal unsere Akte/ Papiere vor, bzw. wurden nicht richtig zur Kenntnis genommen. Erst als ich kam, wurde eine Akte gezückt und schaute er genauer.  Aber gut, ihm will ich jetzt auch nicht die Schuld in die Schuhe schieben, aber ich kam mir in dem Moment als Laie so verloren vor und kann noch immer nicht nachvollziehen, warum man einfache Fragen nicht beantworten konnte. Die Person kennt sich in dem Bereich aus, ich nicht.

Testament hat mein Großvater nicht hinterlassen. Mein Vater hatte bereits abgelehnt, danach kamen meine Geschwister und ich dran und wurden zum Teil benachrichtigt. Bei mir kam der Brief wegen eines Poststreiks noch später an, aber das konnte ich bei einem anderen Erbrechtspflegers klären. 

Ich weiß nur dass mein Großvater  3 mal verheiratet war, ein Haus besessen hat, das aber wohl der letzten Exfrau gelassen hat und irgendwo in Korea Reisfelder durch seine zweite Exfrau besessen hat. Ansonsten wurden uns nur von Schulden berichtet.

Mich hätte ja noch interessiert ob der Tag meiner Ausschlagung wirklich der Fristbeginn der 6 Wochen für meine Kinder gewesen ist !? 

Entschuldigen Sie das schriftliche Durcheinander.

Ist heute etwas viel gewesen und ich bin froh wenn das alles so schnell wie möglich geordnete Verhältnisse annimmt. 

Vielen Dank noch mal und ein schönes Wochenende :-)

wie alt sind deine Kinder ?

können die selber ausschlagen oder müsst Ihr als Eltern das machen?

Es dauert weiss Gott lange bis man weiss ob der Nachlass verschuldet ist, du hast für und vorsorglich mit deiner Frau ausgeschlagen, und ward noch in der Prüfung des Nachlasses...(Reisfelder -Korea) geht nicht von Hü auf Nü...

und ich musste auch meinen Sohn angeben, (27j.) das ich Ihn informiere das er der Nächste ist, aber das ist zu Protokoll genommen worden, hab ich schriftlich das ich Ihn informieren muss...ab dem Tag gelten 6 Wochen...

hast Du oder Ihr das auch schriftlich???das Ihr eure Kinder Informieren müsst ???

Nein??? dann bekommen die Kinder einen Brief,

ich rate Euch geht morgen zum Nachlassgericht mit Kinder und fechtet es an...und fragt nach wo der Brief bleibt , dass eure Kinder das Erbe angenommen haben ?!

wenn die sagen , dass Ihr das hättet machen sollen, dann fragste mal wo das Protokolliert ist, das Ihr dafür zuständig seit , dass Ihr bis jetzt auf Post wartet --und dann reagieren wolltet ,

ihr schafft das--

l.g.Susisako

NettesEtwas 
Beitragsersteller
 06.11.2015, 16:27

Hallo zurück.

Meine minderjährigen Kinder sind 10 und 7 Jahre alt.

Ich hätte sie auch informieren müssen.

Dies tat mein Mann quasi erst am Vorabend vor der Ausschlagung am letzten Freitag. Meinem 18 jährigen Sohn habe ich es mitgeteilt als die Herbstferien begannen.

Ich habe vorgestern einen Termin bei einem Anwalt für Erbrecht gehabt, der nimmt sich nun der Sache an. 

Wir überprüfen jetzt die Akte um fest zu stellen zu wann die Frist begann und werden es wohl anfechten.

Der Witz ist, dass mein 18 Jahre alter Sohn am gleichen Tag das Erbe ausgeschlagen hat, als mein Mann dort war und bei ihm wurde es akzeptiert. Wir haben gestern die Bestätigung quasi mit der Post in Form der zahlenenden Gebühren erhalten.

Dann hätte ich ja doch am Freitag die Unterschrift nur setzen müssen und es wäre nichts gewesen. 

Unfassbar… mal sehen wie das hier weiter geht

Danke für Deine Antwort. :-)