Wann und warum wird ein Nachlasspfleger bestellt und verursacht das Kosten?
In einer Erbschaftsangelegenheit hat das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger bestellt. Die betroffenen Erben haben Gelegenheit zu einer Stellungnahme innerhalb von 5 Tagen. Was passiert wenn die Frist ungenutzt abläuft? Eine Rechtsbehelfsbelehrung gibt es hierzu nicht. Wie kann man Stellung nehmen, wenn man weiter weg wohnt und nicht schnell zum zuständigen Gericht fahren kann - und ... zu was überhaupt kann man hier Stellung nehmen und wieviel Gewicht haben solche Aussagen?
4 Antworten
http://de.wikipedia.org/wiki/Nachlasspflegschaft
kann durch unbekannte Erben oder unklare Vermögensverhältnisse entstehen oder auch im Anaschluss an eine Pfegschaft.
Kostet was abhängig von Zeitaufwand und Höhe des Nachlasses
http://www.wirtschaftsjurist-nachlasspfleger.de/html/nachlassverwalter-nachlassverwaltung.html
noch ein Link
kann es sein, daß der erblasser einen testamentsvollstrecker erwähnt hat? wenn man weiter weg wohnt kann man das schriftlich per fax vorab machen oder eine e-mail schicken. ich würde es immer vorab schicken und dann noch mal mit der post. das wird auf keinen fall billig und die erben müssen das bezahlen!
Der Nachlasspfleger ist ein gesetzlicher Vertreter des bzw. der unbekannten Erben und hat u.a. die Aufgabe, diese/n zu ermitteln und die Nachlassangelegenheit abzuwickeln (Kontakt mit Nachlassgläubigern, Bezahlung der Bestattungskosten usw.)
Fristen können in jedem Fall eingehalten werden. Aus eigner Erfahrung kann ich sagen, man kann telefonisch und schriftlich mit dem Nachlassgericht in Verbindung treten und dementsprechend alles Klären oder Absprechen.
Das Erbe kann erst aufgeteilt werden, wenn alle gesetzlichen Erben gefunden wurden, oder ihr Tod ermittelt wurde.
Zu den Aufgaben des Nachlasspflegers gehört insbesondere (sofern die Nachlasspflegschaft nicht auf einzelne Aufgaben beschränkt wird), den Bestand des Nachlasses festzustellen, den Nachlass in Besitz zu nehmen sowie die Erben zu ermitteln. Über den Bestand des Nachlasses fertigt der Nachlasspfleger ein Verzeichnis an und reicht es bei Gericht ein. Zur Erbenermittlung kann er Anfragen durchführen oder auch Inserate aufgeben. Seine Aufwendungen darf der Pfleger gegenüber dem Nachlass in Rechnung stellen und dem Nachlass entnehmen.
Quelle: http://amt24.sachsen.de/ZFinder/verfahren.do;jsessionid=56945575039B834ED01BC4DE3BADBBF6.worker_zf1?action=showdetail&modul=VB&id=34765!0#marginal
Wenn ein Erbschaftspfleger bestellt wird, ist es unklar, wer wirklich erben wird. Er kümmert sich (als Vertreter des zukünftigen Erbes) um die Erbschaft (Haus, Grundstück Geldvermögen ..) und ermittelt den/ die Erben. Wenn du/ihr aufgefordert bist, innerhalb von 5 Tagen Stellung zu nehmen, solltest du das tun. Sonst wirst du möglicherweise deinen Erbanspruch nicht geltend machen können. Mach es schriftlich und schick es per Einschreiben an den Erbschaftspfleger.