erbe ausgeschlagen, wer bekommt dann die Sachen von dem Verstorbenem aus seiner Wohnung?
Bevor die Erbe ausgeschlagen wurde, waren meine Kinder in der Wohnung von deren Vater und haben paar Sachen zum Andenken mitgenommen. Zwei Tagen später waren dann die Geschwister von meinem Exmann in der Wohnung und haben die Wohnung aufgelöst. Mein Exmann war auch noch in der Insolvenz. Jetzt haben meine Kinder und ich einen Termin um die Erbe auszuschlagen. Dürften denn die Angehörige von meinem Exmann überhaupt etwas aus der Wohnung mitnehmen und kann man jetzt die Erbe noch ausschlagen?
8 Antworten
waren meine Kinder in der Wohnung von deren Vater und haben paar Sachen zum Andenken mitgenommen. Zwei Tagen später waren dann die Geschwister von meinem Exmann in der Wohnung und haben die Wohnung aufgelöst.
Stichwort: Unterschlagung Erbmasse
und kann man jetzt die Erbe noch ausschlagen?
Das hätte man binnen 6 Wochen nach dem Tod des Erblassers tun können. Dann hätte man aber, außer für die Beerdigung und Abmeldung wichtige Dokumente, nichts aus der Wohnung entfernen dürfen.
Man kann das Erbe bis zu sechs Wochen nach Kenntnisnahme des Todesfalles ausschlagen. Wenn die Geschwister das Erbe annehmen, dann dürfen sie auch über die Hinterlassenschaft verfügen und sich Dinge nehmen. Deine Kinder hätten allerdings nichts mitnehmen dürfen, wenn sie das Erbe ausschlagen wollen.
Nein sie hätten nichts mitnehmen dürfen.
Wenn ihr das Erbe ausschlagen solltet, so müssen die "entwendeten" Gegenstände zurück. Um den Nachlass kümmert sich dann der Nachlassverwalter. Dieser kann nach Erinnerungsstücken gefragt werden; in der Regel stimmt er über Kleinigkeiten zu. Wenn auch die Geschwister das Erbe ausschlagen, so werden die Gegenstände wohl veräussert und damit anfallende Kosten beglichen.
Bevor die Erbe ausgeschlagen wurde, waren meine Kinder in der Wohnung von deren Vater und haben paar Sachen zum Andenken mitgenommen.
Das war nicht rechtens.
Zwei Tagen später waren dann die Geschwister von meinem Exmann in der Wohnung und haben die Wohnung aufgelöst.
Das war auch nicht rechtens.
Jetzt haben meine Kinder und ich einen Termin um die Erbe auszuschlagen. Dürften denn die Angehörige von meinem Exmann überhaupt etwas aus der Wohnung mitnehmen und kann man jetzt die Erbe noch ausschlagen?
Nichts durfte aus der Wohnung genommen werden, nicht mal ein Bild.
Man hat 6 Wochen Zeit um das Erbe auszuschlagen, einen Termin habt Ihr ja schon.
MfG
Johnny
Wer das Erbe ausschlägt darf nichts davon weg nehmen was dem Verstorbenem gehört hat. Nur um weiteren Schaden ab zu wenden darf z.B. der Kühlschrank geleert und der Müll herausgebracht werden.
Es ist zwar richtig, dass die Kinder nichts hätten mitnehmen dürfen - anderseits wird nach den Dingen kein Hahn krähen. Sie haben demjenigen, der jetzt die Wohnung räumen wird, lediglich Entsorgungskosten gespart.