Erbe ausgeschlagen,Wie geht es weiter

4 Antworten

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Ich versuche so kurz wie möglich zu antworten. Folgende Personen dürften entweder nicht mehr leben oder müssten ebenfalls die Erbschaft ausschlagen, damit die Ehefrau Deines Vaters alles erbt (als Alleinerbin): Die Eltern und Großeltern Deines Vaters und alle Abkömmlinge (also Kinder) Deines Vaters und deren Abkömmlinge, sowie alle Abkömmlinge der Eltern Deines Vaters (Deine Onkel und Tanten sowie deren Kinder, Enkel usw.). Am einfachsten wäre es sicher gewesen, Dein Vater hätte ein Testament errichtet. Falls es Dir nur um das Haus geht, das Du gerne bei der Ehefrau Deines Vaters sehen möchtest, so spielt allerdings die gesamte Erbschaft eine Rolle. Die Ehefrau erbt je nach dem Güterstand einen Teil, hat ggf. Anspruch auf den Zugewinn und ein sogenanntes Voraus (§ 1932 BGB). Je vermögender Dein Vater war, umso eher könnte es also sein, dass das Haus bei der Erbauseinandersetzung an seine Ehefrau fallen könnte.

hamster69 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 12:19

da müssten dann aber ne menge leute nicht mehr leben... schwierige sache. mein vater war eher armer rentner und hatte nur sein auto und das recht alte haus..welches eh beiden gehört..also werden wohl nur seine 50% vererbt. davon geht die hälfte wohl an seine frau..die andere hälfte teile ich mir mit meiner schwester (denk ich mal) also würde mir dann 1/8 haus gehören... und dann kommt noch evtl das mit den steuern...

Dichterseele  22.05.2013, 19:10
@hamster69

Wenn Du eine Schwester hast, kannst Du der Witwe Deines Vaters eh nur Dein Erbteil überlassen, wenn Du zu ihren Gunsten verzichtest.

Ich würde Dir raten, Dich mit ihr und Deiner Schwester zusammenzusetzen. Ihr Geschwister könnt auf Auszahlung Eures Erbteils von je 1/8 verzichten, im Gegenzug soll die Stiefmutter Euch als Nacherben einsetzen - es sei denn, auch sie hat Kinder, dann müsst ihr das regeln.

Steuern fallen bei so einem alten Haus nicht an. Nur die Ausstellung des Erbscheins kostet eine kleine Gebühr, die kann die Stiefmutter dann wohl bezahlen, wenn sie schon die Verfügungsgewalt über das Anwesen behält.

ischdem  23.05.2013, 10:22
@Dichterseele

mit hätte hätte - hätte kann kein mensch was anfangen "hätte hatte fahrradkette" kanzlerkanditdat..und dann hilfreichste antwort??

kein vernünftiger mensch kann damit was anfangen

Ich würde dir raten, das Erbe nicht auszuschlagen. Dies macht man nur, wenn man dann Schulden am Hals hätte.

Für deine Situation gibt es eine bessere Lösung: du nimmst das Erbe an und überlässt es treuhänderisch der Ehefrau. So kann sie schalten und walten wie sie mag und du musst dir über die komplizierte Erbfolge keine Gedanken machen.

hamster69 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 12:12

also ich habe null ahnung,,zum glück muss ich nicht soo oft erben aber muss ich dann nicht auch evtl erbschaftssteuer zahlen?

elgeka  22.05.2013, 12:47
@hamster69

Guck dir doch mal die Freibeträge an. So viel gibt es doch bestimmt nicht zu erben, oder?

Du kannst auf deinen Erbteil zu Gunsten der Ehefrau verzichten, dazu musst du nicht das Erbe ausschlagen.

Erbmasse ist das Haus. 50% gehörten ihm = seine Ehefrau erbt davon 50% = dann hat sie mit ihrem eigenen Anteil 75% am Haus. Sie und die anderen Geschwister teilen sich die anderen 25%. Wenn sie und ihre Schwester sich einig sind, ist doch alles o.k. Dann bleibt die Ehefrau im Haus und sie bekommen ihre 12.5% nach deren Tod von ihren Erben. Sie können natürlich auch die Auszahlung zu Lebzeiten der Ehefrau verlangen.