Bad Homburger Inkasso Schulden geerbt obwohl man kein Erbe ist?
Habe soeben ein Schreiben der Bad Homburger Inkasso erhalten. Bisher war mir dieses Unternehmen völlig unbekannt. In dem Schreiben werde ich aufgefordert meine geerbten Schulden auszugleichen. Habe jedoch mit der genannten Person nicht viel zu tun gehabt bzw. wurde ich nicht als Erbe eingesetzt und habe demzufolge auch keine Schulden geerbt. Was soll ich jetzt tun? Hattet ihr schon Erfahrungen mit diesem Unternehmen?
9 Antworten
Wenn Sie sicher sind, nicht Erbin der Schuldnerin der Forderung der Bad Homburger Inkasso geworden zu sein, genügt ein einziger Antwortsatz an die Inkasso: "Auf Ihre Zahlungsaufforderung vom ...... teile ich Ihnen mit, dass ich Ihren Schuldner ....... nicht beerbt habe und daher für dessen Zahlungsver-pflichtungen unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt hafte - Mit freundlichen Grüßen - Unterschrift".
Wenn allerdings eine Erbfolge in Betracht kommt, von der Sie bisher nichts gewusst haben, sollten Sie zunächst einmal feststellen, ob Sie wertmäßig mehr geerbt haben, als Schulden des Erblassers vorhanden sind. Wenn das der Fall ist, könnte es für Sie ratsam sein, diese Erbschaft anzunehmen und dann auch die Schulden des Erblassers zu zahlen. Ist dessen Nachlass allerdings überschuldet, sollten Sie innerhalb 6 Wochen von dem Tag an. zu dem Ihnen sowohl der Tod des Erblassers als auch Ihre Erbfolge bekannt war, das Erbe ausschlagen. Das geschieht am besten, indem Sie persönlich das Nachlassgericht aufsuchen und dort Ihre Ausschlagungserklärung zu Protokoll geben. Sie können die Erklärung auch einem Notar gegenüber abgeben, der sie dann an das Gericht weiterleitet. Von diesem Zeitpunkt an, würde Sie die Erebschaft "nicht mehr angehen" und Sie brauchten sich nicht mehr darum zu kümmern.
Dazu müsstest du erst mal vom Amtsgericht eine Benachrichtung über das Erbe bekommen haben. Diese wird, da bin ich mir sicher, als "Förmliche Zustellung" versendet. Früher hieß das Brief mit Zustellungsurkunde.
Aber egal, der Zusteller händigt die Sendung entweder an dich oder einen Familienangehörigen aus oder wirft sie bei Nichtantreffen einer empfangsberechtigten Person in deinen Briefkasten wenn . Hierbei beurkundet er auf der beigefügten Urkunde die Zustellung. Somit gilt der Brief als amtlich zugestellt.
Bist du total sicher, dass nicht jemand anders die Sendung entgegen genommen hat? Dann teile das der Bank mit. Die muss übrigens deine Adresse vom AG erfahren haben.
Sie sollten dir auch sagen können, welches AG zuständig ist. Dann wende dich auch dort hin.
hi,
also damit zu tun hatte ich noch nicht aber ich würde das jetzt nicht auf die leichte Schulter nehmen. Also wenn du nicht angeschrieben worden bist wegen des Erbes dann biste da raus, aber wenn und du nicht bei Gericht das Erbe ausgeschlagen hast dann ´musst du zahlen denke ich. Also dir wird nichts anderes übrig bleiben als dir einen Anwalt zu nehmen
steht doch bei mir im Text.........falls er eine Benachrichtigung erhalten hat zwecks Erbe und dieses Erbe nicht ausgeschlagen hat dann erbt er nicht nur Vermögen sondern auch Schulden und die werden im allgemeinen von Inkasso Firmen eingetrieben.
Sie können gesetzlicher Erbe sein, wenn Sie und die Person einen gemeinsamen Vorfahren haben, also Elternteil, Großelternteil, Urgroßelternteil, Ururgroßelternteil usw.
In diesen Fall können sie zum Nachlassgericht gehen und das Erbe innerhalb der 6 Wochenfrist ausschlagen. Eine Ausschlagung ist auch vorsorglich möglich. Die Ausschlagungsfrist beginnt mit den Zeitpunkt an den Sie vom Erbfall und den Gründen der Berufung erfahren.
Sofern sie von der möglichen Erbenstellung also erst mit den Schreiben des Inkassounternehmens erfahren haben also mit den Erhalt des Schreibens.
Problematischer wird es wenn sie schon vorher von den Erbe, z.B. durch einen Brief des Nachlassgerichts erfahren haben und nicht ausgeschlagen haben. In diesen Fall können sie einen Nachlassinsolvenz beantragen und bei Ablehnung mangels masse die Einrede der Dürftigkeit erheben.
Wenn du nicht der Erbe bist dann musst du nicht zahlen! Sie versuchen dich nur einzuschüchtern schreibe ein Brief indem du erläuterst das du nicht der Erbe bist. Aufkeinenfall zahlen! Falls sie dich weiter unterdruck setzen bleibt dir nur der Anwalt übrig..
Und was soll der Anwalt tun, was der Fragesteller nicht auch tun kann?
Wenn er das nicht Zahlt dann wird das Inkass Büro ein Anwalt einschalten dann sollte er das Ernst nehmen und auch einen einschalten.
Es ist ein Inkasso. Warum sollte er zahlen? Und wofür?