Was passiert, wenn man eine Erbschaft nicht ausschlägt
Hallo! Vor Kurzem ist meine Tante verstorben. Da sie Schulden hinterlässt, sind gerade alle potentiellen Erben dabei, das Erbe auszuschlagen. Mein Vater, der in Griechenland lebt, verweigert das aber, weil er schon seit Jahren keinen Kontakt zu ihr hatte, und auch jetzt nicht mit dieser "Angelegenheit" behelligt werden will. Er steht auf dem Standpunkt, dass er ja noch garnicht offiziell informiert worden sei. Das passiert m.E. aber auch garnicht. Meine Befürchtung ist nun, dass er nach Ablauf der 1/2-Jahresfrist, nachdem alle anderen potentiellen Erben ausgeschlagen haben, die Schulden automatisch geerbt hat. Andererseits ist es so, dass sich im Amtsgericht niemand aktiv um den Fall zu kümmern scheint. Ich habe mein Erbe ausgeschlagen, und nun werde die Akte erst einmal geschlossen. Fällt es da überhaupt auf, wenn mein Vater nicht ausschlägt? Oder wird da auf jeden Fall recherchiert, weil es schließlich noch Gläubiger gibt? Für Antworten bin ich sehr dankbar!
4 Antworten
Es wäre besser, Du überzeugst Deinen Vater noch!
Vielleicht würde ihm das Gericht glauben, dass er die ganze Zeit nichts vom Tod seiner Schwester gewusst hat oder davon, dass die anderen das Erbe ausgeschlagen haben. Vielleicht auch nicht...
Eine "offizielle" Information ist nicht erforderlich, die Kenntnis reicht. Wie man ein Erbe ausschlägt, ohne nach Deutschland zu reisen, müsstest Du noch in Erfahrung bringen.
Selbstverständlich werden die Gläubiger nachforschen, wer die Schulden geerbt hat.
wurde dein vater vom Amtsgericht angeschrieben in dieser sache?
ja, solange er nicht angeschrieben wird passiert überhaupt nichts.
Gibt es dafür irgendwelche Quellen? Aus Par. 1944 BGB kann ich das jedenfalls nicht entnehmen: (2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in welchem der Erbe von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangt.
§ 1925 Gesetzliche Erben zweiter Ordnung
(1) Gesetzliche Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Abkömmlinge.
(2) Leben zur Zeit des Erbfalls die Eltern, so erben sie allein und zu gleichen Teilen.
(3) Lebt zur Zeit des Erbfalls der Vater oder die Mutter nicht mehr, so treten an die Stelle des Verstorbenen dessen Abkömmlinge nach den für die Beerbung in der ersten Ordnung geltenden Vorschriften. Sind Abkömmlinge nicht vorhanden, so erbt der überlebende Teil allein.
Also die Behörde (Notar) wird noch an ihn herantreten
Erbe nicht ausschlagen bedeutet: Schulden bezahlen bis du schwarz wirst, denn du hast das Erbe durch Nichtausschlagung angenommen. Die Frist für im Land des Verstorbenen Lebende beträgt 6 Wochen und für im Ausland lebende Angehörige 6 Monate. Danach ist alles vorbei und die Mühle des Gesetzes beginnt zu mahlen - gnadenlos!
Nein, er wurde bislang nicht angeschrieben. Die Adresse ist dem Amtsgericht m.E. nicht bekannt.