Unzulässige E-Mail-Weiterleitung? Datenschutz?
Hallo,
meine Hausverwaltung hat meine E-Mails betreffend eines Streitfalls an die Maklerin, welche für die Hausverwaltung tätig ist, weitergeleitet. Ich stehe aber ja in keinem Vertragsverhältnis mit der Maklerin. Dürfen meine E-Mails überhaupt weitergeleitet werden? Es ging um einen Tatbestand, der zum Teil auch diese Maklerin bzw. ihr Vorgehen betrifft. Ich gehe davon aus, dass hier unter dem Aspekt des Datenschutzes oder des Fernmeldegeheimnisses die E-Mail-Weiterleitung gar nicht zulässig war. Liege ich da richtig?
Herzlichen Dank.
3 Antworten
Nö. Zwar ist deine Idee grundsätzlich erst mal richtig, aber wenn deine Mail im direkten Zusammenhang mit der Bearbeitung des Sachverhaltes, zu dem du dich geäußert hast, weitergeleitet wird, ist das nmA nicht zu beanstanden.
Anders wäre es, wenn die Mail aus einem anderen Sachverhalt stammt und hier ohne deine Zustimmung verwendet wird.
Ich denke, dass eine eMail nicht ohne weiteres weitergeleitet werden darf - allerdings bin ich kein Anwalt. Eine eMail ist wie ein Brief "privat" ... würde (m)einen Anwalt anrufen.
Moin,
vlt. hilft ja dieser Link weiter
https://www.frag-einen-anwalt.de/Weiterleiten-von-Emails--f175215.html
MfG