Hilfe bei Gängeleien/Mobbing durch Hausverwaltung und Miteigentümer/Wohnungseigentümergemeinschaft)

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sofern Du die Wohnung nicht verkaufen willst. Rate ich Dir, dich einfach korrekt und höflich zu verhalten, dann kann Dir auch niemand was. Unberechtigte Forderungen ignorieren.

Die HV ist nicht berechtigt, von Dir etwas zu verlangen. Die HV ist auch nur für die Durchführung der Hausordnung berechtigt - jedoch aber nicht zur Durchsetzung der Hausordnung befugt. Sofern im Verwaltervertrag nicht anders erlaubt.

Alles was gegen Dich gemacht werden soll, müsst erst in der ETV beschlossen werden. Dann verweise auf das gleiche (oder schlimmere) Verhalten der Miteigentümer. Solche Beschlussfassungen wird es wohl nicht geben. Falls doch, solltest Du vorsorglich eine Rechtschutzversicherung für Wohnungseigentum abschliessen.

valcour01 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 13:49

Ich danke Dir für die differenzierte Antwort und werde mich wohl künftig auch so verhalten. Mir liegt ja an einem wohlwollenden und friedlichen Miteinander, möchte mir jedoch auch nicht eine Andersbehandlung gefallen lassen. Korrekt und höflich verhalte ich mich sowieso, da es mir gegen den Strich ginge, ebenso zurückzuschießen, wie mir von diesen wenigen Herren entgegengetreten wird.

Es gibt einen ganz einfachen Weg, alle diese Probleme zu beenden: verkauf die Wohnung. Du wirst in dieser WEG "kein Bein an Deck bekommen", und alles per Anwalt prüfen und durchsetzen zu lassen kostet auf die Dauer einen Haufen Geld. Lohnt sich das ?


Das verstehe ich nicht. Was hat denn ein ET mit einem Beirat am Hut? Wurde der überhaupt ordnungsgemäß bestellt? Zudem ist alleiniger Ansprechpartner doch der Verwalter und alle anderen Schriftsätze gehen zurück mit Hinweis: "Irrlaufer" oder gleich in die Tonne und gut ist, oder? Viel Glück.

valcour01 
Beitragsersteller
 02.04.2015, 19:56

Der Verwaltungsbeirat wird in vielen Eigentümergemeinschaften oft als Entlastung der Hausverwaltung gewählt, um etwa kostengünstigere Handwerker zu organisieren, während die Hausverwalter es sich hier oft einfach machen und den nächstbesten und womöglich teuersten Anbieter auswählen. Der Verwaltungsbeirat hilft also bei organisatorischen Anliegen rund ums Gemeinschaftseigentum. Der Beirat wird offiziell auf einer Eigentümerversammlung unbefristet gewählt und bestätigt, bis man ihn wieder abwählt. Ansprechpartner für mich ist tatsächlich die Hausverwaltung, jedoch mischt sich ein Verwaltungsbeirat je nach persönlichem Engagement gern in alles ein, was dem Hausverwalter nicht unrecht ist. Ich fühle mich auch nicht angesprochen, doch kann ich das Gebaren kaum ignorieren, weil es penetrant aufgezwungen wird. Ein formal korrektes Vorgehen und Verhalten fällt schwer und verlangt in diesem Fall ziemlich viel emotionale Stärke ab. Was ich am liebsten tun würde, wenn ich meinem Impuls folgen würde, möchte ich lieber nicht sagen...

Anwalt.