WLAN vom Vormieter nutzen strafbar?
Hallo,
ich bin gerade umgezogen und die Vormieterin der neuen Wohnung hat ihren Router samt Zugangsdaten in der Wohnung stehen gelassen. Ihr Vertrag läuft wohl noch ein Jahr und sie hat mich nun aufgefordert, ihr monatlich die entsprechenden Gebühren zu überweisen.
Ihr Vertrag ist aber ziemlich teuer und das kann und will ich mir eigentlich gar nicht leisten. Ich hatte eigentlich vor, einen eigenen günstigen Vertrag mit einem Anbieter abzuschließen, nur ist die Leitung ja durch die Vormieterin belegt.
Ich weiß, ich bin nicht verpflichtet, zu zahlen, aber ich bin zum Lernen zwingend auf einen Internetzugang angewiesen. Mache ich mich strafbar, wenn ich das WLAN in der Wohnung einfach nutze? Muss ich der Vormieterin den Router aushändigen?
Ich bin ehrlich etwas verzweifelt, weil ich Internet brauche, aber es mir nicht leisten kann, monatlich so viel Geld abzudrücken.
8 Antworten
Da es sich, wenn ich das Bild deiner Anfrage richtig deute, um einen Kabelanschluss handelt, ist die Leitung gar nicht belegt. Mach das Kabel ab und schick der Vormieterin alles mit Sack und Pack zu.
Nun kannst du entweder einen Vertrag bei einem Kabelanbieter abschließen oder bei einem regulären Telefonanbieter. Irgendwo in deiner Wohnung befindet sich eine TAE Dose. Das Ding sieht so aus, wie hier zu sehen: https://asset.conrad.com/media10/isa/160267/c1/-/de/1590599_BB_00_FB/telefondose-basetech-nfn-kodierung-aufputz-weiss.jpg?x=520&y=520
Und um deine Frage abschließend zu klären, wenn sie dir WLAN Passwort gegeben hat, dann ist das ihre Schuld, wenn du ihr nichts unterschrieben hast, dass du den Vertrag übernimmst und ihr im Monat einen Betrag X bezahlst, dann brauchst du gar nichts machen.
Aber wie gesagt, am einfachsten ist es, Modem ab machen und ihr das Ding zuschicken. Die Leitung ist bei einem Kabelanschluss nicht gesperrt.
Sie kann den Vertrag in Ihre neue Wohnung im Normalfall mitnehmen.
Wenn das nicht vor Abschluss des Mietvertrages so vereinbart wurde, musst du diesen Vertrag nicht übernehmen.
Dann sag Ihr, entweder Sie akzeptiert die Summe die du bereit bist zu zahlen , oder Sie muss sich mit Ihrem Anbieter einig werden, dass dieser Sie Vorzeitig aus dem Vertrag lässt. Sie muss dann aber damit rechnen, dass der Anbieter die volle Summe will. Sie soll wählen.
Was geht dich der Vormieter an? Du meldest einfach an und nennst die bisherige Nummer. Dein Anbieter kickt die dann raus zumindest ab dem Hausanschluß.
Den Router bau ab und schick ihr nach, bzw gibts dem Vermieter der dir die Woihnung leer hätte geben müssen.
Man kann natürlich auch "handeln" und eine geringe Rate anbieten.
Den Router müsstest du ihr aushändigen, wenn sie dies verlangt.
Eventuell lässt sie ja beim Nutzungsentgeld mit sich handeln. z.B. "Ich zahle höchstens 20 € pro Monat, sonst nutze ich ihn garnicht".
Ein eigener Anschluss ist meist trozdem möglich, da in die meisten Wohnungen mind. 2 Doppeladern liegen.
Alternativ käme auch noch Kabel (DOCSIS) in Frage.
Nein, nutzen musst das Internet (Vertrag) der Vormieterin nicht.
Die Vormieterin hat jedoch ein Recht auf Ihren Router und den würde ich Ihr auch geben. Sie muss den Vertrag selbst zahlen, ob Sie da wohnt oder nicht.
Du kannst einen neuen günstigeren Vertrag abschließen und dann selbst nutzen und auch zahlen. Dann muss der Internetanbieter die Leitung freigeben oder kündigen.
Sie zieht zu ihrem Freund und in dessen Wohnung gibt es bereits WLAN, deswegen ist Mitnehmen keine Option.
Ich weiß, dass ich den Vertrag nicht übernehmen muss (geht auch gar nicht, das lässt der Anbieter nicht zu - ich soll IHR das Geld überweisen, der Vertrag würde weiterhin auf ihren Namen laufen). Mir geht es konkret um die Beantwortung der oben genannten Fragen.