Hausverwaltung - Schweigepflicht?

6 Antworten

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Hat sie keine Schweigepflicht

Nein, die ist kein Arzt oder Anwalt.

bzw. muss den Datenschutz einhalten?

Kann ich nicht beantworten, ist meiner Ansicht nach eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Als Vermieter würde ich erst mal schweigen; geht es aber vor Gericht, weil ich dem Mieter kündige, muss ich spätestens dann Auskunft erteilen.

Ich finde das Verhalten der Hausverwaltung nicht korrekt und würde ihr schreiben dass sie in Zukunft nicht nochmal persönliche Daten weiter geben soll, weil man sonst repressalien fürchten muss.

Jaaniii89 
Beitragsersteller
 25.12.2018, 16:45

Also ich habe eben mal gegoogelt und da steht drin, dass eine HW sehr wohl den datenschutz einhalten muss.

Es gab da auch ein Gerichtsurteil zu

Ich habe es ja schon mehrere Male persönlich versucht, aber das interessiert die ja anscheinend nicht. Habe auch letzte Nacht zwei mal dort geklingelt, hat aber keiner aufgemacht, anscheinend war die Musik zu laut um die Klingel zu hören. Deshalb habe ich mich jetzt an die Hausverwaltung gewendet.

Dann hätte ich ihr ja gar nicht schreiben müssen, wenn ich es jetzt am Ende mit der Mieterin selber klären soll?

Genau das hättest du tun sollen. Am nächsten Tag die Musikliebhaberin mal ansprechen: "Hey, ich stehe auch auf die Toten Hosen, nur nicht unbedingt morgens um 3 Uhr - wie kommen wir da zusammen? Im MediMarkt gibts toller Kopfhörer im Angebot, hilft Ihnen ein Geschenkgutschein über 10 Euro, von dem ich auch was habe?" und schon ist die Sache mit Humor und Verständnis aus der Welt.

Petzen ist hingegen Kindergarten. Und damit beziehe ich mich durchaus auch auf die HV :-)

Jaaniii89 
Beitragsersteller
 25.12.2018, 16:44

Ich habe es ja schon mehrere Male persönlich versucht, aber das interessiert die ja anscheinend nicht. Habe auch letzte Nacht zwei mal dort geklingelt, hat aber keiner aufgemacht, anscheinend war die Musik zu laut um die Klingel zu hören. Deshalb habe ich mich jetzt an die Hausverwaltung gewendet.

imager761  25.12.2018, 16:53
@Jaaniii89

In dem Fall hast du es nicht richtig gemacht. Da fordert man den mietvertrglich benannten Vermieter, sofern hierin nicht die HV ausdrücklich mit Vollmacht in Vertragsangelegenheiten ausgestattet wäre, zugangssicher per Einwurfeinschreiben auf, "den Mietmangel ruhestörenden Lärms, der gem. beigefügtem Lärmprotokoll aus der Mietwohnung dringt, zu beseitigen" und kündigt an, "mit Kenntnis des Mangels bis zu dessen Behebung die Miete taggenau und angemessen, zunächst i. H. von 10%, zu mindern".

Jaaniii89 
Beitragsersteller
 25.12.2018, 18:46
@imager761

Wir haben gar keine Kontaktdaten von der Vermieterin, nur von der Hausverwaltung.

Das habe ich mich auch schon oft gefragt, und ich vermute du hast Recht.

Die Polizei dürfte dich ja auch nicht vor die Haustür schleifen und dann sagen: Diese Person hat sich beschwert!

Vielleicht müsste man das allerdings auch explizit anmerken, dass man anyonym gegenüber der Nachbarin sein möchte.

Ich schätze aber das sie das nicht darf

Wieso denkst du, dass deine Beschwerde anonym besser angenommen wird?

Es ist doch gut dass der Nachbar sich jetzt mit dir in Verbindung setzt.

Daraus wird vielleicht noch eine richtige Freundschaft.

Jaaniii89 
Beitragsersteller
 25.12.2018, 18:47

Sorry, aber die ist so asozial, mit sowas möchte ich mich weder auseinandersetzen noch anfreunden.

Wenn nach 22 h die Zimmerlautstärke erheblich überschritten wird, darfst du die Polizei wegen nächtlicher Ruhestörung herbeirufen.