Muss sich der Hauptmieter um Internet für die WG kümmern?
Ich habe vor ein paar Monaten eine Ausbildung angefangen und habe derzeit nicht viel Geld übrig. Die letzten Monate haben wir von unseren Nachbarn, die unter uns wohnen, Internet zur Verfügung gestellt bekommen. Da habe ich meine Fritz.Box als Repeater eingerichtet, um uns bei denen in das Internet einzuklinken. Vor einer Woche hat sich einer meiner Untermieter um einen Internetanschluss gekümmert. Diesbezüglich hatte ich ihm aber schon gesagt, dass ich dafür Momentan kein Geld übrig habe. Dies war anfänglich kein Problem für ihn, doch hatte ich gestern eine schöne Diskussion mit ihm.
Er hat behauptet, dass ich als Hauptmieter dafür verantwortlich bin, mich um einen Internetanschluss zu kümmern. Weswegen ich als Hauptmieter wohl zurück treten soll, damit er den Hauptmieter übernehmen kann. Da ich ja "offensichtlich" nicht in der Lage bin meinen Pflichten nachzukommen.
Muss ich mich jetzt selber darum kümmern oder kann ich diese Aufgabe auch einfach an den besagten Untermieter abtreten/weiterreichen?
13 Antworten
Steht im Untermietvertrag deines Mitbewohners drin, dass er Anspruch auf einen Internetzugang hat? Dann musst du diesen Punkt des Vertrages ausführen, sonst nicht.
Du kannst nicht als "Hauptmieter" zurücktreten und ihn als "Hauptmieter" einsetzen. Wer eine wohnung mietet, bestimmt immer noch der Vermieter - und der hat dich akzeptiert, ob er deinen Untermieter überhaupt als Mieter annehmen würde (so meckerhaft, wie der sich zeigt), ist doch mehr als fraglich.
Wenn du also als Hauptmieter kündigen würdest, säßest ihr unter Umständen beide auf der Straße, weil dein Untermieter unbedingt will, dass du ihm einen Internet-Anschluss spendierst.
Dann sprich mal ein paar offene Worte mit deinem Untermieter. Der soll das Maul nicht so weit aufreißen und ungerechtfertigte Ansprüche stellen.
"Kümmern" (sprich beantragen und auch zahlen) muss sich derjenige, der ins Internet will.
Der Vermieter muss nur die Möglichkeit dazu bereitstellen.
Anders siehts aus, wenn der Internetzugang im Mietvertrag vereinbart wurde. Dann ist eben der Mietvertrag einzuhalten.
Der Vermieter muss nur die Möglichkeit dazu bereitstellen.
Welches Gesetz schreibt denn das vor?
Ein Gesetz gibt es nicht. Aber der BGH hat mit einem Grundsatzurteil (III ZR 89/12) bestätigt, dass ein Internetzugang zur Lebensführung dazugehört. Somit muss der Vermieter hier auch die Möglichkeit bereitstellen.
Dazu reicht aber eine einfache Telefonleitung/APL , die ja sowieso aufgrund der Informationsfreiheit vorhanden ist. Mindestanforderung Wohnraum.
Theoretisch sollte es auch ohne Telefonkabel gehen, wenn der Empfang von mobilen Daten möglich sind.
Er hat behauptet, dass ich als Hauptmieter dafür verantwortlich bin, mich um einen Internetanschluss zu kümmern. Weswegen ich als Hauptmieter wohl zurück treten soll, damit er den Hauptmieter übernehmen kann. Da ich ja "offensichtlich" nicht in der Lage bin meinen Pflichten nachzukommen.
Der ist ja lustig! Ich nehme mal an, dass im Untermietvertrag nichts von Bereitstellung eines Internetzugangs steht.
Seid Ihr ein Verein? Oder eine GbR mit Vertrag, die gemeinschaftlich, also mit Unterschriften aller WG-Mitbewohner den Mietvertrag unterschrieben haben?
In einem Verein kann man den Vorsitz wählen und in einer GbR auch die Geschäftsführung bestimmung. Beide kann man absetzen und mit Mehrheit der Mitglieder oder Teilhaber eine neue Führung wählen/bestimmen.
Ich vermute, Ihr seid weder Verein noch GbR, sondern Du bist derjenige, der den Mietvertrag als alleiniger Hauptmieter unterschrieben hat und die Untermieter haben mit Dir einen Vertrag. Ist es so?
Dann gibt es überhaupt keine Diskussionen und wenn UMs was nicht passt, sollen sie sich eine andere Wohnung suchen. Habe fertig!
Ich bin alleiniger Hauptmieter und habe mit jedem meiner Untermieter einen separaten Untermietvertrag.
Vielen Dank für die schnelle Antwort! :)
das kommt drauf an, was Ihr vertraglich vereinbart habt.
Wenn im Mietvertrag des Untermieters steht, daß durch den Hauptmieter Internet zur Verfügung gestellt werden muss, dann muss dieser auch seiner Pflicht nachkommen.
Du kannst als Hauptmieter nicht zurücktreten, du hast ja einen Mietvertrag unterschrieben. Den mußt du kündigen oder mit dem Vermieter und dem Nachmieter vereinbaren, dass der Nachmieter in den Vertrag eintritt und du raus bist.
Ich glaube nicht, dass es ein Gesetz gibt, das einen Mieter dazu zwingt, einen Internetanschluß einzurichten. Auch nicht, wenn er Untervermieter ist.
Zurücktreten ist wohl nicht der richtige Ausdruck gewesen. Unser alter Hauptmieter hat einen Mietaufhebungsvertrag unterzeichnet. Wodurch ich dann von unserer Vermietung gefragt wurde, ob ich den Hauptmieter nicht übernehmen mag - da das Vertrauen zu meinen anderen Mitbewohnern nicht all zu groß war und ich ein sehr gutes Verhältnis zu ihr habe.
Ja, so geht das, wenn der Vermieter und der neue Hauptmieter mitspielen.
Im Untermietvertrag steht nichts über ein Internetanschluss drin.